volljähriges Kind- Mutter mit Vollmacht für KU?

3. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
kushboo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
volljähriges Kind- Mutter mit Vollmacht für KU?

die schulischen Leistungen der Tochter meines Lebensgefährten haben zwar den Abschluß der 10. Klasse gebracht, aber sind so schlecht das es bei der Suche nach einer Lehrtstelle Probleme gibt. Sie hat über AA ein berufsvorbereitendes Jahr bekommen und ist seit kurzem volljährig. Das BVJ ist beendet und sie wird ALG2 beziehen. Mit Monat der Volljährigkeit wurden die Unterhaltszahlungen eingestellt, da sie jetzt selbst dafür zuständig ist, da ja nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Kann die Mutter mit Vollmacht der Tochter den Unterhalt einklagen?
Was passiert mit dem Unterhalt wenn Tochter ALG2 erhält?
Wie lange muss man für Unterhalt aufkommen, wenn Tochter sich nicht um Ausbildung bemüht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo,

nein mit Vollmacht den Unterhalt einklagen geht nicht, es sei denn, die Mutter ist als Betreuerin eingesetzt. Die gesetzliche Vertretung ist weggefallen, daß Kind muß sich selbst kümmern.

In der Regel kann für 4 Monate nach Abschluß einer Schule noch Unterhalt geschuldet werden, sogenannte Übergangszeit.

Wenn das Kind ALG II bezieht, kann es sein, daß das AA auf Euch zurückkommt oder das Kind auffordert, familienrechtlich noch Unterhalt einzuklagen. Ob ihr der noch zusteht, steht auf einem anderen Blatt.

Grüße

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#2
 Von 
kushboo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Reike, danke für die Antwort. Im Zuge der Scheidung wurde der Unterhalt auf anraten der Anwältin wegen höherem KG gekürzt. Eine erneute Berechnung des Jugendamtes erbrachte wahrscheinlich einen noch niedrigeren Betrag, woraufhin die Mutter einen Anwalt einschalten wollte. doch das ließ lange auf sich warten und mein partner war schon in Verzug gesetzt. Weil die Mutter untätig war hat mein Partner den Unterhalt nochmals gekürzt um sie zu zwingen endlich Schritte zu unternehmen. (Väter haben ja leiden keine Rechte) Der folgende Prozess dauerte 2 Jahre. Die aufgelaufenen Unterhaltskosten sollen nun nach dem 18. Lj. abbezahlt werden. Die Tochter muß sich dies laut Urteil selbst einklagen. Nun hat Mutter meinen Partner in Verzug gesetzt und droht mit Beantragung des Unterhalts beim Jugendamt. Es gehört noch ein älterer Sohn dazu, dem auch noch Unterhalt geschuldet wird. Dieser hat die 9. Klasse mitten im Schuljahr beendet, danach rumgehangen, dann eine Geförderte Ausbildung nicht beendet und nun bekommt er Hartz4 und macht angeblich die 9.u.10. Klasse nach. Befindet sich faktisch in Schulausbildung, ist jetzt 20 Jahre alt. Für Ihn gab es keine Zahlung nach dem 18. Lj. Kann es sein das für Ihn eventuell auch noch mal Unterhalt gezahlt werden muß? Grüße kushboo

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