vollstreckbare jugendamtsurkunden ändern

13. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schlängchen
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
vollstreckbare jugendamtsurkunden ändern

hi all

ich hab mal wieder ein anliegen ;-)

ich bin alleinerziehender vater 2er kinder.

für beide kids bekomme ich unterhaltsvorschuss.

jetzt flatterte mir letzten samstag ein schrieb vom anwalt der mutter ins haus!

sie droht mich zu verklagen auf folgendes:

sie will das ich schriftlich bestätige, das ich anstatt den in den jugendamtsurkunden eingetragenen betrag von 267 euro pro kind/monat jetzt nur noch 58 euro pro kind/monat zahlen will, und ich soll da mein einverständniss geben.

der witz an der sache...
1.die jugendamtsurkunden sind längst beim jugendamt das diese urkunden auch verwaltet...
2. darf ich rechtlich eigendlich überhaupt da zustimmen, obwohl das jugendamt ja eigendlich die obhut hat?
3. ich bekomme 163 euro pro kind unterhaltsvorschuss... wenn ich jetzt zustimme mit 58 euro einverstanden zu sein, da hat das jugendamt sicher noch ein wort mitzureden oder?

ich begreiffe das ganze spiel eigendlich net... hier wird von mir eine entscheidung verlangt, die ja normalerweise das jugendamt treffen müsste, und mich eigendlich garnix angeht oder?

ich kann da doch nicht einfach zustimmen, obwohl das jugendamt längst abgelehnt hat.

ausserdem fühle ich mich grad wirklich genötigt!!! was soll ich jetzt überhaupt tun? selber zum anwalt rennen, obwohl weder mein anwalt noch ich selbst überhaupt irgendein einfluss haben???

ich hab keinen plan!!

aber da ich dieses klasse forum ja gut kenne, is sicher einer von euch da, der mir die sache verklickern kann oder?


DANKE IM VORRAUS!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass Du für die Kinder eine Beistandschaft beim JA hast.
Die sind quasi als Anwalt für die Kinder tätig. Wende Dich daher mit dem Schrieb vom gegnerischen Anwalt an das Ja.

Die werden dem Anwalt mit Sicherheit einen netten Brief zurück schreiben.

Übrigens: Der gegnerische Anwalt kann erst mal fordern, was er will. Ob das rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

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