Hallo
Meine Freundin hat mich gestern aus der Wohnung rausgeschmissen. Die Wohnungsschlüssel sind in der Wohnung geblieben. Ich habe bis jetzt nur Anziehsachen mitgenommen und muss jetzt gleich 50 km nach Hause zu meinen Eltern fahren. Ich will auch nicht bei unserem Freundeskreis irgendwo übernachten. Genug diskutiert über unsere Beziehung die letzen tage.
Die Sache ist die, ich war in sie verliebt und habe ihr die ganze Wohnung renoviert und eingerichtet. Sie bekommt immer noch Komplimente das die Wohnung sehr schön sei. Also viel Zeit, Schweiß und Kraft investiert. Wer von dem Sortiment was bezahlt hat, weiß ich nicht mehr, den größten Teil doch sie. Ich hatte andere kosten Auto, Miete, Versicherung.
Wir sind nicht verheiratet, waren 4 Jahre zusammen. Die Wohnung ist auf sie Angemeldet, ich war Mitbewohner. Die Wohnung haben wir 3 Jahre und die letzten Verschönehrungsarbeiten habe ich noch vor kurzem erledigt.
Jetzt meine Frage. Besteht da eine Möglichkeit durch den Rechtsanwalt wenigstens einen kleinen Geldbetrag zurückzuholen. Wenn sie ein Mensch mit Herz währe, hätte ich nichts gesagt. Aber so, nachdem sie und ihre Mutter mich so extrem beleidigt und verletzt haben. Möchte ich doch Gerechtigkeit spüren.
Danke für eure Hilfe!
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von der Freundin rausgeschmissen
Was willst du denn jetzt hören ?
Rechte hast du als verlassener Nichtehemann keine, als Nichtehefrau übrigens auch nicht.
Du hast zumindest noch das Glück, das du noch ein Auto hast, und wohin fahren kannst.
Als mein Kerl ging (genau vor einer Woche und einem Tag) nahm er unser gemeinsames Auto mit, weil es auf seinen Namen angemeldet war, seit dem komme ich nicht mehr zur Arbeit, denn Geld hat er auch keins da gelassen.
Ich weiß, das ist kein Trost für dich, aber sei froh das es vorbei ist, und heul dem renovierten nicht hinterher.
Das macht dich auch nicht glücklicher, aber du kommst ja zumindest noch zur Arbeit ( du hast doch hoffentlich eine ?!?)
Also freu dich des Lebens, und such dir ne Neue, und merke : renoviere nie wieder einer Frau die Wohnung, genauso wenig, wie ich noch mal mit einem Mann ein Auto anschaffen würde.
Das passiert mir bestimmt kein zweites Mal.
Siehs also als Lehrgeld an, und gut ist.
Mit freundlichen Grüßen,
eine ebenfalls saure Verlassene (ohne Auto!)
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#... seit dem komme ich nicht mehr zur Arbeit, denn Geld hat er auch keins da gelassen.#
Ohne Worte!
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wie ohne worte ???
er hat MEIN geld mitgenommen, als er ging, und halt unser auto, und das noch früh morgens, bevor ich aufgestanden bin.
und das nach 14 jahren beziehung.
ohne worte..........
da muß ich dir recht geben.
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Hallo Hanseatis, erwarte doch bitte keine Gerechtigkeit. die gibt es doch nur ganz, ganz selten. Es ist halt so -und das wird jeder einmal im Leben erfahren haben - wer liebt, denkt nicht! Und das ist nicht böse gemeint, sondern schlicht eine Lebensweisheit, die zu wenig beachtet wird. Wenn du ihr die Wohnung auch eingerichtet hast, worunter man zu verstehen hat, daß du es auch bezahlt hast, kannst du natürlich die Herausgabe der Sachen verlangen. Nur du mußt es auch nachweisen können, daß du die Dinge bezahlt hast. Kannst du das? Dann forderst du sie zunächst auf, daß sie dir dein Eigentum herausgibt. Ansonsten verbuche es als Lehrgeld, das du bezahlen mußtest! Sorry, aber so ist das Leben nun einmal.
Noch ein Nachtrag: Geschenke kannst du natürlich auch zurückfordern!
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
-- Editiert am 23.02.2010 21:44
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