wann endet Unterhalt?

3. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
wann endet Unterhalt?

Hallo ihr!

Mich würde interessieren, ob es einen generellen Zeitpunkt gibt, wann Unterhalt für die Ex endet?! Zum Beispiel wenn die Kinder 18 sind oder sowas? Mal ganz abgesehen von dem neuen Gesetz, denn damit kommen wir anscheinend nicht weiter. Und es geht hier auch nicht um den Kindesunterhalt; das richtet sich ja auch wohl nach dem 18. Lebensjahr am Grad der Ausbildung.
Kann mir jemand einen Rat geben????
Ich flipp nämlich noch aus....

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



58 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Schwierig bis gar nicht zu beantworten.
Der absolute Zeitpunkt der Beendigung tritt aber mit Sicherheit im Todesfalle des Unterhaltsempfängers ein.
Ansonsten ist das Gesetz d e h n b a r und kann je nach Bedarf augeschlachtet werden bis zum geht nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Stern,

im Familienrecht wird generell nach dem Einzelfall entschieden. Bis auf die DT und ihre Leitlinien und das BGB gibt es keine Festlegungen. Und auch die DT ist eigentlich nur eine Richtschnur (an die sich beim KU in der Regel aber gehalten wird).

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hi stern,

warum genau flippst du noch aus?
Kannst mal ein paar Zusammenhänge formulieren?

Du weißt doch, umso mehr hier kapiert wird, umso mehr kann man doch Tipps verbreiten;)

-----------------
"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

das ist alles recht kompliziert! Ich versuchs mal kurz:
mein Mann muss füe seine Ex ca. 850,- Unterhalt zaheln, Sie sind seit 2006 geschieden, seit 2003 getrennt und auch da hat er gezahlt. Für die Kinder (9 und 12) zahlt er auch die Höchstbeträge. Sie jobbt auf 400,- EURobasis. Gestern hatten wir eine Verhandlung wegen des neuen Gesetzes. Und ich versteh das alles nicht! Es wird gesagt, dass Sie in ihrem Job eben nur 400 EUro verdienen kann und selbst wenn Sie estwas mehr arbeiten würde, dann wären es vielleicht 600 Euro im Callcenter und wegen der Betreuungskosten, die dann eventuell anfallen, würde am Ende eben nix übrig bleiben und deshalb braucht sie eben nicht mehr arbeiten gehen. Dabei hat Sie früher was anständiges gerlernt, aber keiner besteht darauf, dass sie sich auch mal hierfür bewirbt! Ich verstehe nicht, warum es das neue Gesetz ünerhaupt gibt. Wenn keine Masse zu verteilen wäre, müsste sie ja auch sehen wie sie mehr verdienen könnte. Desweiteren hat sie seit 4 jahren eine feste Beziehung, der Kerl wohnt da, aber eben leider nicht offiziell und das geht jetzt hin und her mit Zeugenaussagen, fürchterlich. Ich möchte einfach wissen, obs irgendwann einen Lichtblick gibt....
Oder ob Sie im Zweifel bis zur Rente Ihren Unterhalt bekommt!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Oder ob Sie im Zweifel bis zur Rente Ihren Unterhalt bekommt!


Mit Renteneintritt erlischt nicht automatisch der Unterhaltsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

D. h. im Rahmen der Verhandlung wurde ein unbefristeter Unterhaltsanspruch in bisheriger Höhe bestätigt???

Wahnsinn!!! Ich würde in Berufung gehen und einen Vergleich mit Befristung anstreben - aus dem Bauch raus maximal, bis das jüngere Kind 14 ist....

Was für Unterhalt soll das sein? Betreuungsunterhalt, weil die Kids bei ihr leben oder Aufstockungsunterhalt zum Erhalt des ehelichen Lebensstandards??

Wie lange dauerte die Ehe? War sie auch schon während der Ehe berufstätig? In ihrem Lehrberuf??

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

der Unterhalt wurde 2005 unbefristet festgelegt! die richterin hat gestern nocht nichts entschieden, weil noch zeugen wegen der gefestigten lebenspartnerschaft einberufen werden. wenn das aber nicht gewesen wäre, hätte sie garantiert nichts am unterhalt abgeändert; da bekommt man ja ein gefühl für. das neue gesetz wurde total ignoriert!
die ehe dauerte ca. 10 Jahre und in der ehe hat sie nicht gearbeitet (kein Bock!).
betreuungsmöglichkeiten für die kinder wären vorhanden, allerdings würde das wieder kosten verursachen und das könnte die mutter natürlich mit ihrem 6 eur stundenlohn nicht zahlen selbst wenn sie 2 stunden am tag mehr arbeiten würde.
aber muss dann nicht auch mal der staat ran? irgendwann ist doch mal gut!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Stern,

eigentlich hätte dein Mann schon 2005 auf eine Befristung achten müssen - wenn es um Betreuungsunterhalt ging. Im Übrigen hat er es ja auch offenbar toleriert, dass sie in der Ehe nicht gearbeitet hat. War vermutlich ja auch für ihn bequemer...

Eine kostenlose Kinderbetreuung durch deinen Mann/Großeltern wäre nicht möglich? Mit 9 und 12 könnte die Zwerge aber auch durchaus mal ein zwei Stunden allein bleiben, bis Mama von der Arbeit kommt.

Warum sollte der Staat (also wir alle, die arbeiten!!) für die Ex deines Mannes aufkommen müssen??? Er hat sie geheiratet und ist damit eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung eingegangen. Die Entscheidung hat er getroffen, er hat die Verantwortung dafür.

Ich kann deine Wut durchaus nachvollziehen. Dennoch solltest du auch die Beteiligung deines Mannes an der Situation sehen. Und sicher hat auch dich niemand gezwungen, einen Mann *mit Vergangenheit* zu heiraten.

Wie sagte der Groellheimer immer: Wie man sich bettet, so liegt man. Ist schon was dran...

Ich bin übrigens auch eine "Zweitfrau" und weiß sehr genau, wovon ich rede...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

das seh ich etwas anders!
natürlich hat mein mann verantwortung und die nimmt er auch wahr!
er hat im übrigen damals nicht toleriert, dass sie nicht arbeitet, aber sie hatte keine lust!
es geht ja auch nur darum, dass es irgendwann mal für Sie ein ende hat!
ihrer meinung nach können die kinder nicht alleine sein (blödsinn, denn sie sind sehr selbstständig!). sie arbeitet 20 stunden die woche für jeweils 6 eur, das scheint laut richterin ausreichend zu sein und genau das ärgert mich! wenn mein mann nur ganz gering verdienen würde, müsste sie ja auch sehen, dass sie mehr ran schafft! so muss sie es ja nicht!
als kann es gut sein, dass mein mann bis sie 80 ist weiter abdrücken darf, weil eine jetzt 39jährige frau ihr leben nicht selbst in en griff bekommen will?! tolle gerechtigkeit! (im übrigen hat sie mit Kindergeld ca. 2200 EUr im Montat zur Verfügung und meckert immernoch...).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

stern30 hallo,
kannst du dich überwinden die Leute hier anzusprechen, dann ist das echt übersichtlicher.
oder muss ich hier alles durchlesen?


-----------------
"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Stern, dein Mann war 10 Jahre mit der Dame verheiratet. Und hat 10 Jahre gedacht, sie könnte arbeiten und nichts dafür getan, dass sie es auch tut. Wenn ihm diese Lebensführung nicht gepasst hat, hätte er sich ja früher trennen können. Und wieso hat er mit so einer faulen Frau auch noch zwei Kinder bekommen??

Er hat es also toleriert! Und muss nun auch die Konsequenzen tragen.

Und noch einmal, die Eheschließung beinhaltet eine lebenslange gegenseitige Unterhaltsverpflichtung. Und bei Aufstockungsunterhalt orientiert sich die nun einmal auch an dem ehelichen Lebensstandard. Dein Mann wird ja auch zu Ehezeiten schon gut verdient haben.

Mit dem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden muss das Ganze nicht viel zu tun haben, auch dass hatte ich bereits erwähnt. Und auch in meinem Leben gibt es eine ständig meckernde Ex, die den Hals nicht vollkriegen kann...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo stern30,

du hattest geschrieben, dass die Ex einen Ausbildungsabschluss hat und dass sich hierfür die Richterin nicht interessieren würde. Mit welcher Begründung?

In eurem Fall würde ich das Gericht mit Anträgen zuschütten, dass über Begrenzung, Befristung und Anrechnung eines fiktiven Gehaltes, ihrem gelernten Beruf entsprechend, entschieden werden muss.
Es kann nur zu den verhandelten Punkten Berufung eingelegt werden, wenn die Richterin nicht zu Gunsten deines Mannes entscheidet.
Tragt das aus, sonst wird es wirklich niemals enden können.

Lieben Gruß

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach § 1569 BGB hat ein Ex-Ehegatte gegen den anderen einen Unterhaltsanspruch, wenn er nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Der Wortlaut dieser Vorschrift könnte zu der Annahme verleiten, ein Ex-Ehegatte habe nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn er nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. In Wirklichkeit ist es aber so, dass dem Ex-Ehegatten ermöglicht werden soll, in etwa den Lebensstandard vor der Ehescheidung aufrechtzuerhalten. Deshalb kann er auch dann einen Unterhaltsanspruch haben, wenn er eigentlich selbst genug verdient, um davon zu leben. Beispiel: Die Ehefrau verdient 1.250,- Euro netto. Sie könnte also ihren Lebensunterhalt selbst bezahlen. Verdient der Ehemann aber 3.000,- Euro netto, hatten beide Ehegatten während der Ehe also ein Nettoeinkommen von 4.250,- Euro, so steht der Ehefrau u.U. trotzdem noch ein Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Mann zu. Dies nennt man auch - oft kritisch - die "Lebensstandart-Garantie".

Es kommt deshalb immer darauf an, ob der Ehegatte aus eigenen Einkünften seinen früheren Lebensstandard aufrechterhalten kann. Ist das nicht der Fall, so kann das verschiedene Ursachen haben:

1. Der Ex-Ehegatte kann nicht arbeiten, weil er ein Kind (oder mehrere) betreuen muss. In diesem Fall hat er Anspruch auf Betreuungsunterhalt, § 1570 BGB .

2. Der Ehegatte kann nicht arbeiten, weil er zu alt ist. In diesem Fall hat er Anspruch auf Altersunterhalt, § 1571 BGB . Voraussetzung des Altersunterhalts ist, entweder

* dass der Ehegatten bereits zum Zeitpunkt der Scheidung wegen seines Alters nicht mehr erwerbstätig sein konnte

oder

* dass der Ehegatte unmittelbar vor Erreichen dieses Alters wegen eines anderen Grundes unterhaltsberechtigt war.

3. Der Ehegatte kann nicht arbeiten, weil er krank ist. In diesem Fall hat er Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit, § 1572 BGB .

4. Der Ehegatte findet keine Arbeit. In diesem Fall hat er Anspruch auf Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit, § 1573 Absatz 1 BGB .

5. Der Ehegatte hat zwar eine Arbeitsstelle, verdient aber nicht genug, um seinen früheren Lebensstandard fortzuführen. In diesem Fall hat er einen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt, § 1573 Absatz 2 BGB .

6. Der Ehegatte macht eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1575 BGB .

www.scheidung-online.de

<hr size=1 noshade>


Des Weiteren gibt es noch den Sozialunterhalt.

;)

quote:<hr size=1 noshade>Tragt das aus, sonst wird es wirklich niemals enden können. <hr size=1 noshade>


Ob es dann wirklich zu 100% endet, ist fraglich (um es einmal positiv auszudrücken).

;)





-- Editiert von armesocke am 03.09.2008 20:51:53

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@armesocke:

Danke,für mein Zitat! :grins:

Dein anderes Zitat, aus scheidung-online ist zwar im ersten Moment angsteinflößend, aber bei genauerer Betrachtung gibt es eben so viele Ausschlussmöglichkeiten oder Beschränkungsgründe.

Fangen wir mal an:

quote:<hr size=1 noshade>Nach § 1569 BGB hat ein Ex-Ehegatte gegen den anderen einen Unterhaltsanspruch, wenn er nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.
quote:<hr size=1 noshade>
Der Paragraf entspricht lediglich dem Grundsatz, quasi als Einleitung und hat somit noch keine konkrete und anwendbare Auswirkung.
Zitat:
1. Der Ex-Ehegatte kann nicht arbeiten, weil er ein Kind (oder mehrere) betreuen muss. In diesem Fall hat er Anspruch auf Betreuungsunterhalt, § 1570 BGB . <hr size=1 noshade>

...befristet!, auf mindestens 3 Jahre, nach Geburt des Kindes, blabla, kann aus Billigkeitsgründen verlängert werden.
Hier sind die Kids bereits 9 und 12 Jahre alt. Ende greifbar nahe.


quote:<hr size=1 noshade>2. Der Ehegatte kann nicht arbeiten, weil er zu alt ist. In diesem Fall hat er Anspruch auf Altersunterhalt, § 1571 BGB . Voraussetzung des Altersunterhalts ist, entweder
* dass der Ehegatten bereits zum Zeitpunkt der Scheidung wegen seines Alters nicht mehr erwerbstätig sein konnte
oder
* dass der Ehegatte unmittelbar vor Erreichen dieses Alters wegen eines anderen Grundes unterhaltsberechtigt war. <hr size=1 noshade>

...die Frau ist mal 39 Lenze jung.
quote:<hr size=1 noshade>3. Der Ehegatte kann nicht arbeiten, weil er krank ist. In diesem Fall hat er Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit, § 1572 BGB . <hr size=1 noshade>

...hab´ ich bisher nichts von gelesen.
quote:<hr size=1 noshade>4. Der Ehegatte findet keine Arbeit. In diesem Fall hat er Anspruch auf Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit, § 1573 Absatz 1 BGB . <hr size=1 noshade>

...und die Nachweise sollen erstmal erbracht sein, denn wenn die nicht oder nur unzureichend vdargelegt werden, ist dem Unterhalt-Begehrenden ein fiktives Einkommen anzurechnen.
quote:<hr size=1 noshade>5. Der Ehegatte hat zwar eine Arbeitsstelle, verdient aber nicht genug, um seinen früheren Lebensstandard fortzuführen. In diesem Fall hat er einen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt, § 1573 Absatz 2 BGB . <hr size=1 noshade>

...ist nicht mehr unbefristet zu gewähren, man rechnet höchstens mit der Dauer der Ehe, als nachehelichen Anspruch.
quote:<hr size=1 noshade>6. Der Ehegatte macht eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, § 1575 BGB . <hr size=1 noshade>

...auch hiergilt es zu befristen, denn eine Ausbildung dauert nicht länger als 4 Jahre und muss, wie auch von den Kids abverlangt, zügig vorangetrieben werden.

War das schon alles? :neck:
Wenn nicht, dann würde ich mal behaupten, Kopf auf, mein Zitat rein und gut einprägen.

Mit besten Grüßen, auch an mein ehemaliges Sofamonster. :devil:








-----------------
"www.artiger.freehostia.de" <hr size=1 noshade>

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Palma:

Die Rechnung geht aber erst dann auf, wenn der Schlussstrich gezogen wurde.

Wenn Aussicht auf Erfolg in der Sache bestünde, würde ich immer weiter gehen.
Es wäre mir mitnichten egal, ob ich einmalig 2000€ hinblätern müsste, oder auf die kommenden 20 Jahre noch weitere 20.000€ der Ex in den Rachen schieben sollte, aus eigener Schuld.

Ich gehe auch nicht in einen Supermarkt und kaufe - weil im Angebot, vier Paletten Joghurt, wenn das Verfallsdatum übermorgen erreicht ist.;)

Wenn die KM einen erlernten Beruf hat, kann sie auf diesen durchaus verwiesen werden und wenn darauf eine Nachqualifikation zu erfolgen hat, wäre auch andenkbar, ihr dies zu gewähren, mit der Aussicht auf eine bessere Erwerbschance.
Zudem glaube ich nicht, dass der KV die KM zur Arbeitsaufnahme im Callcenter gezwungen hatte. Dies war ihre Entscheidung, und um das Argument einmal auf die andere, dunkle Seite der Macht zu tragen:
Um ihre möglichen Einkünfte vorsätzlich zu mindern.

Kommt dir das bekannt vor?

Einstweilen Tschüß und gute Nacht!

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo,
reine Ähnlichkeit mit meinem Fall fast zufällig:-))
Frage: was hatte denn die Exfrau vor der Ehe getan? Wenn ich nach der Ehe plötzlich einen 6 Euro Job annehmen würde, dann hätte das Gericht bestimmt, genausoviel wie früher zu verdienen? Gut bei 2 Kindern, die ja die Mamma ab 12.00 brauchen, da kann man keinen qualifizierteren Job annehmen.
Was wäre, wenn der Ex-Mann nicht viel verdienen würde, kommt dann Hartz 4? Ist nur der heirats-und scheidungsfähig, wer gut verdient? Gruß L.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Palma:

quote:
das Geschwätz 'drum rum auf jeden Fall:)


Genau das meine ich:
Zwar keine sachlichen Argumente, aber ein inkompetent, freundliches Lächeln - ganz wie im Callcenter!

Danke, Palma!

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo ihr beiden UnterhaltsSocken und Tiger kauft doch eine Standleitun, wenn ihr euch nur noch alleine unterhalten wollt.

:devil: L.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

@an alle:
sehr schöne diskussion!
also, die ex hat früher eine ausbildung zur hoteöfachfrau abgeschlossen und dann eine umschulung zur bürokauffrau vorgenommen; außerdem arbeitete sie vor den kindern in einer arztpraxis am empfang.
wir haben auf die alten berdufe alle verwiesen, aber das scheint das gericht nicht zu interessieren. wir wissen eben nicht, wie wir da weiterkommen. ich habe eben die befürchtung, dass sie die nächsten jahrzehnete immer wieder sagt:"Hach, ich finde eben keinen anderen job und deshalb musst du zahlen!"
mal ganz abgesehen davon, dass mein mann sie geheiratet hat mit der vorstellung, ein leben lang mit ihr zusammen zu bleiben! dass sie ihn betrogen hat, rausgeworfen, der neue bei ihr wohnt, aber eben noch seine eigene wohnung angemeldet hat, interessiert in diesem staat auch nicht so recht jemanden. und ich such nach ratschlägen, da unser anwalt ne absolute lusche ist, selbst wenn er fachanwalt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Stern,

jede/r heiratet vermutlich in der Vorstellung, dass die Beziehung ein Leben lang hält. Dann tut auch die lebenslange Unterhaltsverpflichtung natürlich nicht weh. Das Risiko geht man halt mit der Eheschließung ein. Das ist der Nachteil, dem ja auch meist finanzielle Vorteile gegen überstehen - die sehr gern genommen werden. Nur die Nachteile mag man nach einer Trennung nicht mehr haben. Diese Einstellung finde ich ganz grundsätzlich - und mal völlig unabhängig von Ungerechtigkeiten in vielen Einzelfällen - nicht in Ordnung.

Und zum Scheitern einer Beziehung gehören immer zwei. Auch den Mann wird seinen Anteil daran gehabt haben. Das ist auch der Grund, warum das Schuldprinzip schon lange abgeschafft wurde. Zum Glück!

Ich glaube, ein etwas kühlerer Kopf, weniger Emotionen und ein pragmatischerer Umgang mit der Situation würde euch gut tun.

Und Ratschläge hast du ja schon ganz viele bekommen...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Huhu, stern30!

Vorschläge hast du erhalten, leider waren diese teilweise irreführend.

Ich kann euch mal einen interessanten Link zum Thema *möglich erzielbare Einkünfte* einstellen:
<a href="http://www.boeckler.de/550.html">Hier! </a>

Desweiteren ist wirklich und unbedingt darauf zu achten, dass der angestrebte, nacheheliche Unterhalt in der Zeit befristet und in der Höhe begrenzt wird.

Nach welchem § wird verhandelt?

Wenn das Gericht im Moment nicht auf eurer Seite ist, kann ich den Frust bei euch gut verstehen, aber im Gegensatz zu einigen anderen Usern kann ich nur zugunsten einer Berufung plädieren.

@mikkian:

Natürlich möchte kein Ex-Partner nach einer Scheidung schlechter dastehen, als vor der Eheschließung. Ich vermag in dieser Haltung nichts verwerfliches erkennen.
Die nachhaltigen Nachteile ergeben sich doch bereits spätestens dann, wenn aus der Ehe Schulden oder gemeinsame Kinder - oder Beides - hervorgehen!?
Dann bereits ist es zumeist ein Partner der einige Zeit lang in die Röhre guckt.
Wer das dann wohl ist? :neck:

Nun, deine Meinung zur Schuldfrage hatte ich auch mal vertreten, aber mittlerweile habe ich diese ein wenig korrigieren müssen - und nicht allein aus meiner subjektiven Wahrnehmung heraus.

Deinem Fazit schließe ich mich uneingeschränkt und gerne an.

@lastbutleast:

Standleitung, wofür?
Das war mal ein Ballwechsel, da habe ich aber schon anderes hier erlebt.

Liebe Grüße

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Ob es dann wirklich zu 100% endet, ist fraglich


Mein fast Nachbar ist Rentner (75) und zahlt seit über 30! Jahren Unterhalt.

Familienrecht in Deutschland ist anscheinend leider oft auch Glückssache ..

:)

PS: Danke für den Hinweis auf freehostia.de , kein schlechter Server ;)


-- Editiert von armesocke am 04.09.2008 19:53:42

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@armesocke:

Um es ein wenig zynisch zu formulieren:
Für den Guten ist ja Land in sicht!:(
Oder so: Für eine Abänderungsklage ist es wohl etwas spät!?:(

Solch derbe Schicksale sind aber leider von Nöten, um Gesetzesänderungen zu begründen und überhaupt in die Wege zu leiten.
Das spendet dem Betroffenen keinen Trost, weiss ich, aber ich nehme ehrlichen Anteil.

Ich hoffe inständig auf Linderung und deutlich mehr Gerechtigkeit in der Rechtsprechung.

Lieben Gruß

P.S. Dafür nicht!;)

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ ARTiger:

*Natürlich möchte kein Ex-Partner nach einer Scheidung schlechter dastehen, als vor der Eheschließung. Ich vermag in dieser Haltung nichts verwerfliches erkennen.*

Soweit sind wir uns ja einig :) .

Wer nachhaltig schlechter dasteht unterliegt aber eben auch der persönlichen Wahrnehmung und Auslegung.

Wenn Frau in ehelicher Absprache im Job kürzer getreten oder ganz ausgestiegen ist, um gemeinsame Kindern zu betreuen, wird sie sicher die A... karte bei sich sehen und es als gerechtfertigt betrachten, wenn Mann auch an sie einen finanziellen Ausgleich leistet. Auch die (alleinige) Betreuung der gemeinsamen Kinder kann man als Benachteiligung gegenüber dem alleinlebenden Vater werten.

Subjektiv betrachtet wird also jeder der Ex-Partner aus seiner persönlichen Sicht zu Recht in die Röhre schauen.

Ansonsten bleibe ich dabei, dass an einer Trennung immer beide Partner ihre Beteiligung haben.

Unterschiede gibt es allerdings in der Tat bei der Bewältigung der Trennung. Manche können das relativ gut, andere finden keinen Umgang damit und ihre persönliche Befriedigung nur noch darin , dem Ex eine reinzuwürgen. Davon könne ja die meisten hier nicht nur ein Lied singen.

Grüße




-- Editiert von mikkian am 05.09.2008 12:23:08

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@mikkian:

Es ist mal schön, wenn wir uns wieder so einig sind und auch deinem Beispiel, zu den ehelichen Nachteilen kann ich mich anschließen.
Deshalb verwendete ich ja auch den Begriff der Billigkeit.

Leider sind einige Damen heutzutage so dreist, dass sie die ehelichen Nachteile bereits aus der Tatsache herleiten, dass überhaupt Kinder geboren wurden.
Wenn also eine Frau vor der Ehe nur gejobt hatte, also ihr berufliches Fortkommen selbst vernachlässigte, kann nach der Ehe wohl kaum AU in Betracht kommen, oder?
Aber genau da wurde in der Vergangenheit (Gegenwart?) oft schlampig geurteilt.
Es wurde der eheliche Lebensstandard, für die Berechnung des AU zugrunde gelegt.
Darüber, dass die berufstätigen Männer da einen dicken Hals bekommen, sollte auch Einigkeit bestehen.

Im Übrigen hab ich mal beim statistischen Bundesamt über die beruflichen Entwicklungen etwas tolles gefunden:
<a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Publikationen/STATmagazin/2008/Verdienste2008__8,templateId=renderPrint.psml__nnn=true">Das! </a>

Was meinst du, wie interpretierst du diesen Artikel, in Bezug zur nachehelichen Erwerbsbiografie?

Liebe Grüße

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

-Natürlich möchte kein Ex-Partner nach einer Scheidung schlechter dastehen, als vor der Eheschließung. Ich vermag in dieser Haltung nichts verwerfliches erkennen.*--

Die Regel dürfte eher so sein, dass die Partnerin nach der Ehescheidung besser dasteht und sogar besser, als sie es jemals ohne Heirat und nur mit Beruf je geschafft hätte, wage ich einmal zu behaupten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12