was bedeutet priviligierter Unterhaltsanspruch,

18. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
PitSchnigges71
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)
was bedeutet priviligierter Unterhaltsanspruch,

Hallo,

kann mir mal einer detailliert erklären, was "privilegierter" unterhaltsanspruch bedeutet .

Annahme:

Kind 17 (Abiturientin) lebt bei KM. KV zahlt Barunterhalt. KM ist neu verheiratet und hat weiteres Kind im Teeny alter, hat aber nur 400,00 € Job.

Kind wird nun 18 - KM weigert sich gegenüber dem KV Einkommen offenzulegen und einen besser bezahlten Job anzunehmen, weil sie meint nicht wegen häuslicher Pflichten nicht mehr arbeiten zu können.

Wie ist hier die Rechtlage ?? Muß die KM da das Kind noch zur Schule geht alles tun um einen Job zu finden und den Barunterhalt zu leisten. Kind ist nicht bereit Ansprüche gegen die Km einzufordern da sie dort wohnt und streit vermeiden will. Kann der KV hier was machen ?? Wenn das Kind privilegiert ist und beide Barunterhalt zahlt, wäre es ja unfair wenn nur einer wirklich zahlen muss ?

Wie schauts aus ???

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Pit,

volljährige Kinder sind weiter privilegiert, damit minderjährigen Kindern gleizustellen, wenn sie:

1. in allgemeiner schulischer Ausbildung sind
2. unter 21. Jahre alt sind
3. noch bei einem Elternteil leben

Zur weiteren Privilegierung müssen alle 3. Tatsachen gegeben sein.

In dem hier geschilderten Fall, scheint das so zu sein. Damit unterliegt auch die KM der gesteigerten Erwerbsbliegenheit. Sie muss also alles ihr mögliche unternehmen, um leistungsfähig zu werden.

Sind die bisherigen Unterhaltsansprüche über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus tituliert?

quote:
KM ist neu verheiratet und hat weiteres Kind im Teeny alter, hat aber nur 400,00 € Job.


Wenn das Einkommen des neuen Ehemannes den Unterhaltsberadf der Km mitdeckt, wären die 400€ für den Unterhalt des volljährigen Kindes einzusetzen.

Aber bitte mal zunächst die Frage beantworten.

LG nero

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn ich es richtig verstehe lebt das Kind im Haushalt der KM, diese erbringt ihren Unterhalt nicht in bar, sondern in anderer Form.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

ja Andreas, so wird es sein.

So wie ich es verstehe, möchte der KV aber den Haftungsanteil der KM zum Barunterhalt ermitteln.

Aber ´nen Süppchen oder ein Laib Brot lässt sich da nun mal schlecht anrechnen. ;)

LG nero

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#4
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Was sollte das KInd, wenn es noch bei der Mutter wohnt, für Barunterhaltsansprüche einfordern? Die KM leistet doch Betreuungsunterhalt.

Wenn das Kind auszieht (Studium o. ä.) müssten beide Elternteile zahlen. Dann ist es aber nicht mehr privilegiert.

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#5
 Von 
PitSchnigges71
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

@Nero => Nein es gibt hier bisher keinen Titel ..

@Gisnah => ich habe mittlerweile erfahren, das eine 18jährige keinen anspruch mehr auf Naturalunterhalt (bzw. den von Dir erwähnten Betreuungsunterhalt) hat. Da man ja mit 18 keiner Betreuung mehr bedarf.


@Andreas. Nein eine Suppe oder ein Butterbrot wird man nicht anrechnen können. Darum geht es mir auch nicht. Es geht halt eher darum und da bin ich ehrlich, daß Töchterchen eben bei der Mutter wohnt dort für lau wohnt und ich den kompletten Barunterhalt zahlen soll. Inkl. das ihr zustehende Kindergld hätte sie damit mehr Bargeld als ich selbst .

Ich zahle gerne einen angemessenen Betrag, Zumal ist es so , das sie mir sämtliche Informationen bzgl. ihrer Planungen und Vorstellungen verweigert und sagt, dass mich das nichts anginge was sie nach der Schule macht. Und das ist m. E. nicht korrekt.





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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo P.S,


quote:
Wenn das Kind privilegiert ist und beide Barunterhalt zahlt, wäre es ja unfair wenn nur einer wirklich zahlen muss ?


Ist m.E. doch egal, weil:


Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt, je nach OLG können hier Abweichungen sein.

Das Kind bekommt deinen Anteil(deinem EK entsprechend), den Rest kann es sich holen wo es will.

lg
edy

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