was darf das Jugendamt und Pflege Eltern

6. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Traurigemama
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
was darf das Jugendamt und Pflege Eltern

hey wir haben unsre Tochter Freiwillig im Pflege geben da wir beide Psychisch erkrankt sind. sie lebt seit der Geburt da. wir nehmen keine drogen oder Alkohol um diese fragen Vorweg auszuschließen.
unsre tochter wird bald 5 und wir haben die nasse vol.
Mittler weile hat unsre tochter Angststörung von Fremden Kinder und Erwachsenen bekommen.Und vor 2 Monate haben wir noch ein Bericht Vom Kindergarten über das Jugendamt Erhalten. wo drin Stand wie Sozial sie doch wäre . das sie auf kinder wie auch auf Erwachsene Ohne Ängste zu ging. sie Selbstbewusst ist und sicher im leben steht.ach so ja und das mal mit ihr Tiefgründige Gespräche führen kann da frag ich mich wie die mit net 4 Jährigen Aussieht. also im Bericht war nichts Negatives.
wWe kann es den sein das sie dann Plötzlich nach zwei Monate so Ängste entwickelt.dazu Haben die Pflegemütter immer erzählt wie Sozial Sie sei.
leider bekommen wir kaum Ärztliche Infos. dabei haben wir das volle Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

wir sehen unsre kleine seit 5 fast jahren 1 mal in monaten für 1 stunde und das in bei sein von Jugendamt und Pflegemütter das heißt Privatsphäre gibt es nicht. Begründung die kleine würde nach den Umgang immer so schreien 3 tage am stück auf an frage nach ein video heißt es das könnt mal dem kind nicht zu muten. davon sind viele Umgänge ausgefallen Und wurde nicht nachgeholt. Das heist i’m schnitt haben wir unsre tochter 1 tag und ein halben gesehen

wir dürfen uns auch nicht mama oder papa nenen.

Wir er halten Mails mit Widersprüchen Infos oder Sogar erfunden Stories. wie z. b. ich hätte Schwarzen Humor Angewendet. und meine Tochter damals klaube zwei wehre danach total iIrritiert gewesen. wir hatten Videos gemacht von den um gang dan sind sie Ganz schnell zurück gerudert.
sie haben uns Versuch danach zu verbitten unsre tochter beim umgang zu filmen.
Wir wollen jetzt eine Rückführung beantragen. Da wir sie abgeben haben weil wir ihr ein Gesundes Auf wachsen ermöglichen wollten. Mit uns und den Pflegeeltern.

so nun meine ganzen
fragen wie hoch ist die chance sein kind wider zu bekommen?

gibt es eine Gesetzeslage die vor gibt Wie oft das Jugendamt die pflege eltern zuhause überprüfen müssen?

ist das Jugendamt bzw die Pflegeeltern verpflichtet uns zu sagen zum welchen Kinderarztes sie geht darf der kinder Arzt uns persönlich Auskunft geben?äbzw ist soger Verpflichtet?

was kann mal machen gegen Falsch Aussagen vom jJugendamt bzw auch von den Pflegeeltern?

kann mann wegen eine versuchtes Kind im Entfremdung klagen?

was kann Aktuell tun um meine Tochter zu unterstützen?


Mit freundlichen Grüßen
traurig mam

dürfte das Jugendamt uns Verbieten dass wir zu Mama oder paps nenen?

-- Editiert von Traurigemama am 06.03.2022 02:54

-- Editiert von Traurigemama am 06.03.2022 02:55

-- Editiert von Traurigemama am 06.03.2022 03:01

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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich fürchte, meine Antwort wird Dir nicht gefallen, ich versuche es trotzdem mal, vielleicht bringt sie Euch auf den richtigen Weg. Zunächst einmal: ein Kind ist kein Möbelstück, welches man nach Belieben hin und her rücken kann. Es jetzt aus seiner vertrauten Umgebung herauszunehmen, das halte ich für sehr bedenklich und das wird bei der Vorgeschichte auch kaum ein Gericht mitmachen.

Mir scheint, dass Ihr eher ein Umgangsproblem habt, welches aber lösbar sein sollte. Also, das Kind nicht nur für kurze Zeit "unter Aufsicht" sehen, sondern eben allein. Etwa so als Einstieg ein Eis essen gehen, den Zoo besuchen, eben irgendwas, was dem Kind Freude macht. Ganz locker. Wenn das funktioniert, kann man mit Sicherheit auch über eine Ausweitung des Umgangs reden. Es gibt noch andere Familienberatungsstellen, nicht nur das Jugendamt. Wenn man da zu keiner einvernehmlichen Regelung kommt, bliebe noch der Gang zum Gericht.

Völlig unmöglich finde ich das Aufnehmen von Umgängen. Da sieht man sein Kind so selten, und dann hängt einer noch an der Kamera und kümmert sich nicht um sein Kind? Was ist das denn? Auch sollte man sich nicht an irgendwelche Namen klammern. Ist doch wurscht, wie jemand gerufen wird. Dadurch kann man keine emotionale Beziehung aufbauen. Verzettelt Euch nicht mit "Nebenkriegsschauplätzen."

Löst das Umgangsproblem; ich sehe keinen Ansatzpunkt im Interesse des Kindeswohls eine Rückführung zu veranlassen.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Traurigemama):
Mittler weile hat unsre tochter Angststörung von Fremden Kinder und Erwachsenen bekommen


Und wie kommst du darauf, dass sie diese Ängste hat, wenn du das Kind seit 5 Jahren nur einmal im Monat für eine Stunde siehst?



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Und wie kommst du darauf, dass sie diese Ängste hat, wenn du das Kind seit 5 Jahren nur einmal im Monat für eine Stunde siehst?


Vielleicht reagiert die kleine nur so schüchtern auf die leiblichen Eltern?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120352 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Traurigemama):
hey wir haben unsre Tochter Freiwillig im Pflege geben

Darüber wird es ein entsprechende Vereinbarung geben, die wird dann auch die Frage
Zitat (von Traurigemama):
was darf das Jugendamt und Pflege Eltern

beantworten.

Also müsste man diese erst mal kennen und zwar den Wortlaut.



Zitat (von Traurigemama):
fragen wie hoch ist die chance sein kind wider zu bekommen?

Ich würde schätzen, dass das eher gering ist.



Zitat (von Traurigemama):
was kann mal machen gegen Falsch Aussagen vom jJugendamt bzw auch von den Pflegeeltern?

1. Beweisen das es tatsächlich Falschaussagen im juristischen Sinne waren
2. Unterlassung fordern, notfalls klagen.

Vermutlich wird es schon am ersteren scheitern.



Zitat (von Traurigemama):
kann mann wegen eine versuchtes Kind im Entfremdung klagen?

Da diese nicht verboten ist, wird auch ein Klage kein Erfolg haben.



Zitat (von Traurigemama):
da wir beide Psychisch erkrankt sind.

Und wie ist der Verlauf des Krankheitsbildes?
Habt ihr einen gesetzlichen Betreuer?



Zitat (von wirdwerden):
Völlig unmöglich finde ich das Aufnehmen von Umgängen.

Sehe ich komplett anders.
Das man Fotos und Videos vom Kind macht, ist vollkommen normal, auch während des Umgangs.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Traurigemama
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

sry leider kann ich mich auf fragen über zitat antworten. daher so zur deiner frage casterlove

hätte bei schreiben sollen haben eine email 2 Monate später erhalten von drin plötzlich stehen würde das die kleine so ängst entwickelt hätte/hatte.
das klauben ich bzw wir auch. da wir es schon vor dem kindergarten berichtet beobachtet haben das sie von kinder Ängstlich weggeht und nicht so wie
Beschrieben auf Kinder zugeht.
mittlerweile hat sie so krasse ängste das sie soger sagt da kommt ein kind wir hätten ein Therapie und alles für die kleine zugestimmt und hätten uns um ein Therapieplatz selbst Gekümmert. mann hätte viel früher was Unternommen wenn mal uns die sache gemäße wahrheit gesagt hätte.
aber mann enthält uns die wahrheit vor.



wirdwerden. nun zu dir mir ist das klar das mein kinder kein Möbelstück ist daher find ich diese aussage ziemlich da neben. und ich sehe ihr das wohl meine kindes Gefährdet. sonst würde ich mich net so Entscheiden. dazu kennst du unsre Vorgeschichte nicht
du weißt. weder was für ne Erkrankung es ist noch sonst was. da gehen so Behauptung nicht bei eurer vorgeschichte.


und nein wir haben nicht nur ein
Umgangsproblembsonder. wir erhalten auch keine auskunft über unsre tochter .keine u Untersuchungen oder andré Ärztliche berichte nicht selber auf anfrage.
HilfePläne wurde ohne uns schön erstellt in den 5 Jahren wurde von kein einziges Unterschrieben unsre wünschen werden nicht berücksichtigt. und auf Anfrage was mit Hilfeplanen ist bekomme wir keine Antwort zurück.
Sondern dann Hilfeplan wird Unterm Teppich gekehrt. und dan wird einfach nach 1 jahr ein Neuen aufgesetzt

sie haben aus versucht aus Nichtigkeiten das sorgerecht zu Erziehen vor dem gericht.
weil wir Angeblich nicht erreichbar wären. sie haben die händy nummer von mein mann die wohn adresse wie auch die email . ich selber hab erst ein mal meine nummer geben in der schwangerschaft. dann hieß es sie hätten nicht von mir dann hab ich den ein zweites mal meine nummer meint und meine emal gegeben. so und vor dem gericht hieß es wider sie hätten wider keine nummer von mir ich hab den dort in Bei sein der richterin ein 3 mal meine nummer gegeben. und ja vor kurzem hatten sie wider keine nummer von mir

so nun kurz zum Gericht . Die Richterin sah das als kein grund uns
Sorgerechts Unsin. mann hätte ja nach ner Erreichbarkeit nachfragen können.

sie hat auch Entschieden. das z Zwischen uns und den Pflege Eltern eine Meditation stattfinden soll.
das der Direkte Kontakt zu den Pflege Eltern erweitert werden soll. wie auch das Der Begleitete Umgang bei ein von uns Ausgesuchten Träger stattfindet.


so nun kommt das lustig
Wir hatten damals wenigstens E-Mail-Kontakt zu den pflegeeltern 1 mal die woche Schrieben sie uns als vor Der Gerichtsverhandlung.
Das wurde Nach der Gerichtsverhandlung eingestellt. dabei sollte der Kontakt sogar ausgeweitet werden laut Richterin.
wurde alles nicht Durchgeführt die E-Mails wurden sogar eingestellt. Begründung : wir wehren ja mit der email kontakte un zufrieden die wir 1 mal Wöchentliche erhalten haben von den Pflegeeltern. und wir sollten 1 mal in monat dafür übers jJugendamt bilder und infos erhalten. wurde nie regelmäßig gemacht nur auf Mehrmaligen Nachfragen haben wir ein bis zwei bild erhalten. ohne große info.

-- Editiert von Traurigemama am 06.03.2022 12:51

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Traurigemama
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

sry leider kann ich mich auf fragen über zitat antworten. daher so zur deiner frage casterlove

hätte bei schreiben sollen haben eine email 2 Monate später erhalten von drin plötzlich stehen würde das die kleine so ängst entwickelt hätte/hatte.
das klauben ich bzw wir auch. da wir es schon vor dem kindergarten berichtet beobachtet haben das sie von kinder Ängstlich weggeht und nicht so wie
Beschrieben auf Kinder zugeht.
mittlerweile hat sie so krasse ängste das sie soger sagt da kommt ein kind wir hätten ein Therapie und alles für die kleine zugestimmt und hätten uns um ein Therapieplatz selbst Gekümmert. mann hätte viel früher was Unternommen wenn mal uns die sache gemäße wahrheit gesagt hätte.
aber mann enthält uns die wahrheit vor.



wirdwerden. nun zu dir mir ist das klar das mein kinder kein Möbelstück ist daher find ich diese aussage ziemlich da neben. und ich sehe ihr das wohl meine kindes Gefährdet. sonst würde ich mich net so Entscheiden. dazu kennst du unsre Vorgeschichte nicht
du weißt. weder was für ne Erkrankung es ist noch sonst was. da gehen so Behauptung nicht bei eurer vorgeschichte.


und nein wir haben nicht nur ein
Umgangsproblembsonder. wir erhalten auch keine auskunft über unsre tochter .keine u Untersuchungen oder andré Ärztliche berichte nicht selber auf anfrage.
HilfePläne wurde ohne uns schön erstellt in den 5 Jahren wurde von kein einziges Unterschrieben unsre wünschen werden nicht berücksichtigt. und auf Anfrage was mit Hilfeplanen ist bekomme wir keine Antwort zurück.
Sondern dann Hilfeplan wird Unterm Teppich gekehrt. und dan wird einfach nach 1 jahr ein Neuen aufgesetzt

sie haben aus versucht aus Nichtigkeiten das sorgerecht zu Erziehen vor dem gericht.
weil wir Angeblich nicht erreichbar wären. sie haben die händy nummer von mein mann die wohn adresse wie auch die email . ich selber hab erst ein mal meine nummer geben in der schwangerschaft. dann hieß es sie hätten nicht von mir dann hab ich den ein zweites mal meine nummer meint und meine emal gegeben. so und vor dem gericht hieß es wider sie hätten wider keine nummer von mir ich hab den dort in Bei sein der richterin ein 3 mal meine nummer gegeben. und ja vor kurzem hatten sie wider keine nummer von mir

so nun kurz zum Gericht . Die Richterin sah das als kein grund uns
Sorgerechts Unsin. mann hätte ja nach ner Erreichbarkeit nachfragen können.

sie hat auch Entschieden. das z Zwischen uns und den Pflege Eltern eine Meditation stattfinden soll.
das der Direkte Kontakt zu den Pflege Eltern erweitert werden soll. wie auch das Der Begleitete Umgang bei ein von uns Ausgesuchten Träger stattfindet.


so nun kommt das lustig
Wir hatten damals wenigstens E-Mail-Kontakt zu den pflegeeltern 1 mal die woche Schrieben sie uns als vor Der Gerichtsverhandlung.
Das wurde Nach der Gerichtsverhandlung eingestellt. dabei sollte der Kontakt sogar ausgeweitet werden laut Richterin.
wurde alles nicht Durchgeführt die E-Mails wurden sogar eingestellt. Begründung wehre ja uns würden die 1 mal Wöchentliche E-Mails von den Pflegeeltern nicht aus Reichen. und wir sollten 1 mal in monat dafür übers jJugendamt bilder und infos erhalten. wurde nie regelmäßig gemacht nur auf Mehrmaligen Nachfragen haben wir ein bis zwei bild erhalten. ohne große info.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Traurigemama
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

lieber Hary van sell ich find gut das das du so viele fragen stellte da mal um eine klare Auskunft geben zu können auch wissen muss .


Darüber wird es ein entsprechende Vereinbarung geben, die wird dann auch die Frage
Zitat (von Traurigemama):
was darf das Jugendamt und Pflege Eltern


Antwort:
in der schwangerschaft wurde uns vor Jugendamt und den Pflegemütter wie viele zusagen gemacht. Das direkte Kontakt zu den Pflegeeltern kein problem wehre auch der Kontakt zur Unsere Tochter frei Gestaltbar wäre so fern die Die Pflegemütter ( ja es handelt sich um 2 frauen) zeit haben. das mal den Geburtstag der kleine gemeinsam verbringen. das zoo besuche ect kein problem wehren wie auch das man Manchmal zusammen was mit den Pflegemütter und unsre Tochter unternimmt . die wünsche und zusagen Wurden auch im Beisein eine Schwangerschaftsberatung Zentrum gemacht.
als die Kleine zur Welt kam
habe. wir das Jugendamt aus dem Krankenhaus informiert. wir haben sie immer auf den laufenden Gehalten.


Also müsste man diese erst mal kennen und zwar den Wortlaut.


Ich würde schätzen, dass das eher gering ist.

Antwort: wir haben viele zeugen und widersprüchlich aussagen schriftliche.
z.b zwei Sehr widersprüchliche aussagen zu ein und den selben Umgang. in den einen Brief heißt es die kleine würde Jedes Mal weinen
wen sie die Pflege Mutter nicht sieht.
und in den andern heißt es sie würde jedes mal weinen wenn sie zu mir Auf dem Arm kommt. und nein beide stimmt nicht. dazu sind die bzw mittlerweile ist nur noch immer eine der Pflegemütter dabei und mischen sich oft im umgang seher massiv ein.
und solche widersprüche aussehen habeb wir Einige schriftlich
.

1. Beweisen das es tatsächlich Falschaussagen im juristischen Sinne waren
ja es Wurden sogar Sachen erfunden
könn Einiges bezeugen und schriftlich Sachen nach weißen.

2. Unterlassung fordern, notfalls klagen.

was heißt eine unterlassung Fordern?



Vermutlich wird es schon am ersteren scheitern.


Da diese nicht verboten ist, wird auch ein Klage kein Erfolg haben.

mall sagt uns ständig neue Gründe warum kein meher Umgang stattfinden kann.

Und wie ist der Verlauf des Krankheitsbildes?
Habt ihr einen gesetzlichen Betreuer?
ich selber leide under Depression
bin seher stress Empfindlich was wiederum bei mir dann panik auslöst.

so das es tage gibt das ich noch nicht mal zum einkaufen raus kann.

mein mann Leidet unter Depression
und hat mit Studium arbeiten wie auch unser sohns (er wahr geplant und ist 8)genug zutuen und hätte es mit unsre Tochter nicht geschafft.

bitte nicht Verurteilen unsre Tochter wahr nicht geplant wir sind mittlerweile 10 Jahre zusammen und das wahr unser Einzigste Unfall.
Seitdem sind wir noch vorsichtig bei der Verhütung.
Also wir gehören. nicht zu den Sorte mensch die ein kind nach den anderen abtreibt oder zu welt bringt .

Sehe ich komplett anders.
Das man Fotos und Videos vom Kind macht, ist vollkommen normal, auch während des Umgangs.

wir wollen ja auch Erinnerungen an unsre Tochter haben dazu halten wir ja nicht 1 stunden drauf sonden filme immer nur für den moment. wir versuchen so gut es geht die zeit mit unsre Tochter zu nutzen. auch wenn mal sich jedes mal fühlt als hätte mal was schwerer verbrochen. aus sich hilfe zu suchen


ich hoffe ich könnte dir alle fragen beantworten


lg.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Traurigemama):
ich selber leide under Depression
bin seher stress Empfindlich was wiederum bei mir dann panik auslöst.

so das es tage gibt das ich noch nicht mal zum einkaufen raus kann.

mein mann Leidet unter Depression
und hat mit Studium arbeiten wie auch unser sohns (er wahr geplant und ist 8)genug zutuen


Mal eine praktische Frshe, unabhängig vom Rechtlichen:

Wenn ihr doch schon wisst, dass ihr es mit eurer Tochter nicht hinbekommt, wieso wollt ihr sie dann zu euch holen?
Das ist doch zum Scheitern verurteilt, euer Sohn leidet dann auch noch darunter und am Ende müssen wohlmöglich beide aus eurer Familie geholt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Traurigemama):
ich hoffe ich könnte dir alle fragen beantworten
Habt ihr einen gesetzlichen Betreuer?

Darf ich fragen ob du Ausländerin bist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Überlegungen von @ Anami hab ich auch angestellt, hier sind wir ausnahmsweise mal wirklich einer Meinung. Noch eine Anmerkung: Umgangsregelungen sind immer auf Zeit. Die Bedürfnisse ändern sich, sowohl beim Kind als auch bei den anderen Involvierten. Man kann also gar keine Zusagen für die Ewigkeit machen. Das hättest Du als erfahrene Mutter wissen müssen. Und jederzeit, wann immer man Lust, Zeit und Laune hat, bei den Pflegeeltern aufschlagen, das geht doch gar nicht. Wie soll da ein geordnetes Familienleben stattfinden? Und nur eine Stunde, das ist bei Neugeborenen und Kleinkindern sinnvoll. Jetzt sollte man eine neue Lösung finden.

Zum Fotografieren: wenn man das Kind so selten und so kurz sieht, dann sollte man sich auf das Kind konzentrieren, und zwar ganz und nicht irgendwelche Fotos zu Dokumentationszwecken. Durch solche Aktionen schadet man sich selbst und der Kindesbeziehung. Und - was ständige Infos bedeutet, da scheint auch vieles zu klaffen. Ich kenne Fälle, in welchen die Gerichte halbjährige kurze Infos als ausreichend gesehen haben. Es sei denn, es gibt außerordentliche Vorkommnisse, dann muss natürlich sofort unterrichtet werden.

Bringt das alles erst einmal in Ordnung. Und wenn das der Fall ist, dann kann man eventuell über eine Rückführung des Kindes nachdenken.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Traurigemama
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hiphapp

Mal eine praktische Frshe, unabhängig vom Rechtlichen:

Wenn ihr doch schon wisst, dass ihr es mit eurer Tochter nicht hinbekommt, wieso wollt ihr sie dann zu euch holen?
Das ist doch zum Scheitern verurteilt, euer Sohn leidet dann auch noch darunter und am Ende müssen wohlmöglich beide aus eurer Familie geholt werden.



antwort:
so erste sache wir Möchten Sie da rausholen weil sie nicht in sinne unsre Tochter handeln. die kleine schon jetz Auffälligkeit Störung entwickelt hat. das ist das was wir nicht wollte für keine unsre kinder. würde das Jugendamt und die Pflegeeltern ein interessiert haben mit uns zusammen zu arbeiten wie in der schwangerschaft würden wir uns nicht so Entscheiden. dazu kommt
das unser sohn wird bald 8 ist und Unsere Tochter 5 das heist aus den gröbsten sind sie raus. unser Sohn ist sogar ein der besten Schüler in der klassen. dazu haben mir meine eltern nun ihre hilfe zu Gesichert. nach den sie ihre Fehler verstanden haben möchten sie es wider gut machen.
so das heißt wir haben ihr einige Ganz andere Aufstellung uns damals



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Traurigemama
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hey anim


Habt ihr einen gesetzlichen Betreuer?
ja ich Habe eine Gesetze i
mein mann nein.
ich wollte sie auch Freiwillig Und hab sie selbt beantragt.


Darf ich fragen ob du Ausländerin bist?


nein ich bin Keine Ausländerin. sondern habe Legasthenie.

reden ist überhaupt kein ding für mich.

lg


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Traurigemama
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hey anim


Habt ihr einen gesetzlichen Betreuer?
ja ich Habe eine Gesetze i
mein mann nein.
ich wollte sie auch Freiwillig Und hab sie selbt beantragt.


Darf ich fragen ob du Ausländerin bist?


nein ich bin Keine Ausländerin. sondern habe Legasthenie.

reden ist überhaupt kein ding für mich.

lg


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Traurigemama):
ja ich Habe eine Gesetze i
Dann bitte sprich mit dem gesetzlichen Betreuer. Zumindest kann der dir erklären, was geht und was nicht geht.

Zitat (von Traurigemama):
weil sie nicht in sinne unsre Tochter handeln
Es wird euch sehr schwerfallen, das zu beweisen und das Jugendamt und das Gericht zu überzeugen, dass die Tochter bei euch besser aufgehoben ist.

Ein Forum ist nicht geeignet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120352 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Traurigemama):
so das heißt wir haben ihr einige Ganz andere Aufstellung uns damals

Das ist schon mal positiv.



Zitat (von Traurigemama):
ja ich Habe eine Gesetze i

Dann wird man prüfen müssen, welchen Umfang diese Betreuung hat. Möglicherweise kannst Du gar nicht handeln ohne die Betreuung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Zitat (von Traurigemama):
wie hoch ist die chance sein kind wider zu bekommen?
Die Frage nach Chancen ist komplett irrelevant. Wenn Ihr Euer Kind selbst betreuen und erziehen wollt, müsst ihr die beantragte Hilfe beenden. Schließlich seid ihr sorgeberechtigt und könnt das zu jedem Zeitpunkt tun. Wenn ihr objektiv jedoch nicht in der Lage seid, das Kind zu betreuen, wird das Jugendamt beim Familiengericht (erneut) einen Antrag auf Entzug des Sorgerechts stellen. Und dann ist eure Rechtsposition hinterher definitiv schlechter als vorher.

Zitat (von Traurigemama):
gibt es eine Gesetzeslage die vor gibt Wie oft das Jugendamt die pflege eltern zuhause überprüfen müssen?
Nein, nur Empfehlungen.

Zitat (von Traurigemama):
ist das Jugendamt bzw die Pflegeeltern verpflichtet uns zu sagen zum welchen Kinderarztes sie geht darf der kinder Arzt uns persönlich Auskunft geben?äbzw ist soger Verpflichtet?
Ich würde alle diese Fragen bejahen.

Zitat (von Traurigemama):
was kann mal machen gegen Falsch Aussagen vom jJugendamt bzw auch von den Pflegeeltern?
Das ist meistens subjektives Empfinden. Theoretisch kann man jeden wegen alles auf Unterlassung verklagen. Ob das sinnvoll und angebracht ist? Meistens wahrscheinlich nicht.

Zitat (von Traurigemama):
kann mann wegen eine versuchtes Kind im Entfremdung klagen?
Nein.

Zitat (von Traurigemama):
was kann Aktuell tun um meine Tochter zu unterstützen?
Aktiv und intensiv am Hilfeplan mitwirken. Der dürfte klare Zielvorgaben enthalten.

Zitat (von Traurigemama):
HilfePläne wurde ohne uns schön erstellt in den 5 Jahren wurde von kein einziges Unterschrieben unsre wünschen werden nicht berücksichtigt. und auf Anfrage was mit Hilfeplanen ist bekomme wir keine Antwort zurück.
Das wäre bei sorgeberechtigten Eltern ein Grund, die Hilfe zu beenden. Ohne Hilfeplan unter Beteiligung der Sorgeberechtigten, hat keine Hilfe zur Erziehung vor einem deutschen Gericht Bestand.

Summa summarum ist in eurem Fall aus juristischer Sicht ziemlich sicher einiges möglich. Dafür könntet ihr euch an einen Rechtsanwalt wenden. Ihr solltet euch aber auch weiter selbst reflektieren und definitiv eher mit der persönlichen Frage beschäftigen, die der Nutzer hiphappy hier treffend angemerkt hat.

Zitat (von hiphappy):
Wenn ihr doch schon wisst, dass ihr es mit eurer Tochter nicht hinbekommt, wieso wollt ihr sie dann zu euch holen?


Theoretisch ist das Ziel einer jeden stationären Hilfe die Rückführung in den elterlichen Haushalt und ggf. die Begleitung durch niedrigschwellige Angebote wie Familienhilfen und Erziehungsbeistände. Selbst dann, wenn das Kind dort unter anderen - vielleicht auch widrigeren - Bedingungen aufwächst, als bei einer Pflegefamilie. Das gilt insbesondere dann, wenn die Eltern sorgeberechtigt sind. Leider haben dieses Grundprinzip der Hilfe zur Erziehung viele Sozialarbeiter in den Jugendämtern bis heute nicht verstanden. Die Eingriffsschwelle für das Jugendamt ist und bleibt die Kindeswohlgefährdung.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120352 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn Ihr Euer Kind selbst betreuen und erziehen wollt, müsst ihr die beantragte Hilfe beenden. Schließlich seid ihr sorgeberechtigt und könnt das zu jedem Zeitpunkt tun.

Da sehe ich 2 Punkte die noch zu klären wären
1. der Inhalt der Vereinbarungen die der Unterbringung zugrunde liegen
2. Einer der Sorgeberechtigten steht unter gesetzlicher Betreuung, möglicherweise kann er gar keine rechtswirksamen Erklärungen abgeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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