wegen unterhaltsrückstand Pfändung

8. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
jhrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
wegen unterhaltsrückstand Pfändung

Hallo,

ich wende mich an das Forum bevor ich unnötig eine Anwalt einschalte.

mein Fall:

Ich habe 2 unterhaltspflichtige kinder , welche bei meiner Exfrau leben.
somit bin ich unterhaltspflichtig ..
Ich habe den Unterhalt betiteln lassen damals weil mich die Exfrau unter Druck gesetzt hat das ich sonst die Kinder nicht mehr sehen darf...
Ich habe mit der Betitelung an sich kein problem , da ich dazu stehe und auch meine Kindern den Unterhalt nicht vorenthalten will.

Problem ist nur , der Unterhalt wurde noch im Trennungsjahr berechnet und da hatte ich noch Steuerklasse 3, nach dem wechsel in Steuerklasse 1 habe ich von meinem Anwalt den unterhalt neu berechnen lassen und laut der neuberechnung müsste ich pro kind 40 € weniger monatlich zahlen.

Das habe ich dann auch nach rücksprache der Exfrau auch gemacht.
2 Monate Später bekam ich post vom Amtsgericht das der Unterhalt von Lohn gefändet wird ( ich habe bis dahin immer den Unterhalt gezahlt - nur die 40 euro gekürzt)
seit dem wird von meinem Lohn der voll betrag bis auf weiteres gepfändet- ist das rechtens ?

die beurkundung wurde in der Zwischenzeit vom jugendamt angepasst an die Steuerklasse 1.

wie kann ich die Lohnpfändung wieder aus der Welt schaffen?

Notfall oder generelle Fragen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von jhrecht123):
wie kann ich die Lohnpfändung wieder aus der Welt schaffen?

Gar nicht, das kann nur der Gläubiger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32189 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von jhrecht123):
Ich habe 2 unterhaltspflichtige kinder , welche bei meiner Exfrau leben.
somit bin ich unterhaltspflichtig ..
Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Die Kinder sind unterhaltsberechtigt.
Zitat (von jhrecht123):
Das habe ich dann auch nach rücksprache der Exfrau auch gemacht.
Gibts dazu eine schriftliche Vereinbarung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jhrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gibts dazu eine schriftliche Vereinbarung?


neine nur eine Whats app mail

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jhrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gar nicht, das kann nur der Gläubiger.


und es ist auch erlaubt wegen 40 € rückstand sofort bis auf weiteres den Unterhalt pfänden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von jhrecht123):
und es ist auch erlaubt wegen 40 € rückstand sofort bis auf weiteres den Unterhalt pfänden?

ja selbstverständlich. Das ist ja der (einzige) Sinn von so einem Titel, das man jederzeit das Geld zwangsweise einziehen kann, ohne noch groß mit dem Schuldner zu reden..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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