welches fiktives Einkommen?

13. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
maldito
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
welches fiktives Einkommen?

Hallo zusammen,
habe für heute eine Frage:
Frau F und Mann M leben im dritten Jahr getrennt. Familiengericht hatte vor langer Zeit in erster Instanz in Sachen Unterhaltsanspruch von F schon PKH versagt, vermeintlich cleverer Anwalt von F hat bei OLG einen anderen Beschluss erwirkt und zurück an Familiengericht verwiesen, allerdings auf Grund von völlig falscher Behauptungen von F`s Anwalt, zu denen M noch keine Stellung nehmen konnte. Hauptbegründung des OLG war seinerseits, dass F wegen Betreuung der (im übrigen nicht gemeinsamen) 10-jährigen Tochter nur halbtags arbeiten könne und daher nur ein fiktives Einkommen von 750 Euros anzurechnen sei. Von daher entstünde ein Unterhaltsanspruch gegenüber M.
Tatsache ist jedoch, dass Tochter sich nachweisbar wenigstens hälftig bei (im übrigen ganztägig, überobligatorisch arbeitetenden) M (Stiefvater), der zudem noch den gemeinsamen 7-jährigen Sohn alleine betreut, aufhält, bei ihm auch mit Zweitwohnsitz gemeldet ist und ehedem eine Ganztagsschule besucht. Für mich logischer Rückschluss: F ist nicht nur eine haltägige, sondern vielmehr eine ganztägige Tätigkeit zuzumuten und fiktiv anzurechnen, oder?
Anmerkung am Rande: F zahlt noch nicht einmal Unterhalt für Sohn, will aber Unterhalt von M. F ist, obwohl jung und gesund, nicht bereit, voll zu arbeiten, konnte bislang keine einzige Bewerbung nachweisen. Meiner Meinung nach ist sie auf Grund der Unterhaltsverpflichtung gegenüber gemeinsamen minderjährigen Sohnes sogar gesteigert verpflichtet zu arbeiten!
Stelle meine Behauptung mal zur Diskussion, hoffe auf Antworten und wünsche überdies ein schönes Wochenende.
Gruß, maldito

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen