Folgender Sachverhalt:
Kind ist 18 Jahre alt geworden. Sorgeberechtigt war alleine die Mutter, obwohl Kind in einer Pflegefamilie lebt. Gegen den leiblichen Vater bestand ein Unterhaltstitel. Dieser befindet sich bei der Mutter. Kind möchte de Titel ausgehändigt bekommen. Wen steht der Titel gegen den Vater zu, dem Kind oder der Mutter?
wem steht Unterhaltstitel zu?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Dem Kind
Das kommt drauf an, wer laut Titel der Gläubiger ist. Es gibt auch Titel, die der Mutter zustehen, wenn auch sehr selten.
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@smogman:
Gläubiger ist doch eigendlich immer das Kind, dass jedoch bis es volljährig ist, von der Mutter in diesem Fall vertreten wurde. Oder verstehe ich da was falsch?
Also wenn die Mutter den Titel über 18 Jahre lang nicht in Anspruch genommen hat, hat das Kind doch jetzt ein Recht darauf, den Titel herauszufordern und selber seine Ansprüche in Nachhinein zu fordern, oder?
Sehe ich genauso.
Mal ein Beispiel: über Kindesunterhalt wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens entschieden. Nicht separat, muss die Mutter jetzt die Scheidungsentscheidung herausgeben? Es gibt auch andere Konstellationen, in denen der Titel eben auf das Elternteil ausgestellt ist, nicht auf das Kind.
Die Frage ist doch, ob da eine Titelumschreibung erfolgen kann.
wirdwerden
ZitatGläubiger ist doch eigendlich immer das Kind, dass jedoch bis es volljährig ist, von der Mutter in diesem Fall vertreten wurde. Oder verstehe ich da was falsch? :
Ja, das verstehst du falsch. Das Kind ist nur dann der Gläubiger, wenn es von der Mutter vetreten werden darf. Wenn die Mutter aufgrund § 1629 Abs.3 BGB aber den Unterhalt in sogenannter Verfahrensstandschaft geltend gemacht hat, dann ist sie selbst der Gläubiger. Für einen solchen Titel muss bei Eintritt der Volljährigkeit, wie wirdwerden bereits angedeutet hat, das Kind eine Titelumschreibung/Rechtsnachfolgeklausel bei der zuständigen Urkundsperson beantragen.
... mal den Gedanken aufgreifend ...
wenn der Titel im Scheidungsurteil stehen würde und die Mutter (oder der Vater) Gläubiger ist, wäre dass dann auch über die Volljährigkeit hinaus?
Der Titel muss auf das Kind umgeschrieben werden, frühestens ab Rechtskraft der Scheidung, spätestens ab der Volljährigkeit, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.03.2000 - 7 WF 132/00 (Amtlicher Leitsatz: Ein minderjähriges Kind, dessen Mutter nach § 1629 Absatz III BGB einen Unterhaltstitel erwirkt hat, kann nach Beendigung der Prozessstandschaft durch Rechtskraft der Scheidung der Ehe der Eltern die Umschreibung des Titels auf seinem Namen verlangen.)
@smogman
wer ist die zuständigen Urkundsperson?
Der Unterhaltstitel wurde in Thüringen erstellt. Jetzt ist das kid volljährig und lebt in aer. muss die Umschreibung nu in Thüringen oderi aer eim Familiegerichteatragt werde? Die Mutter will den Titel üriges ichtfreiwilligraus geben.
Der Titel muss von der Stelle umgeschrieben werden, die ihn ausgestellt hat. Aber handelt es sich denn überhaupt um einen Titel, der umgeschrieben werden muss? Das ist sehr selten. In der Regel laufen auch Titel in der Minderjährigkeit auf das Kind, weshalb sie in der Volljährigkeit dann einfach nur ausgehändigt werden müssen.
@ smogman
der Titel ist auf die Mutter ausgestellt wurden. Weshalb das so war, weiß ich nicht. Ich bin nur der Pflegevater und will meinen Pflegesohn zu seinen Recht verhelfen.
Die Mutter will den Titel nicht rausgeben. Kann das Kind auch ohne diesen die Umschreibung beantragen, geht das formlos, oder brauche ich einen Anwalt dazu?
Verstehe!
Theoretisch ja, denn die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels ist keine gesetzliche Voraussetzung zur Umschreibung.ZitatDie Mutter will den Titel nicht rausgeben. Kann das Kind auch ohne diesen die Umschreibung beantragen :
Praktisch wird das dennoch Schwierigkeiten bereiten, denn es ist üblich die vollstreckbare Ausfertigung vorzulegen, damit diese mit einem Vermerk eingeschränkt werden kann. Das dient dem Schuldnerschutz, damit nicht gleichzeitig von Mutter und Kind vollstreckt werden kann.
Das geht nur formlos. Welche Anforderungen an Unterlagen das Gericht in Thüringen dann stellt, sollte man dort erfragen. Es ist generell empfehlenswert sich anwaltlich vertreten zu lassen, wenn man selbst keine Kenntnis über rechtliche Gegebenheiten hat. Es ist aber nicht zwingend.Zitatgeht das formlos, oder brauche ich einen Anwalt dazu? :
EDIT: Nur mal so am Rande, wozu will man den Titel überhaupt? In der Regel ist der Unterhalt ab der Volljährigkeit eh neu zu berechnen. Ist das denn überhaupt schon gemacht wurden und gibt es eine Forderung gegenüber Vater oder Mutter, die nicht beglichen wird? Der Titel ist nicht dafür da, jetzt eine vielleicht materiell längst vergangene Forderung zu vollstrecken. Das Pflegekind sollte sich an das Jugendamt wenden und dort das weitere Vorgehen zum Unterhalt besprechen. Das kostet nichts.
-- Editiert von smogman am 23.09.2020 08:41
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