wer noch von erhöhten Selbstbehaltssätzen träumt....

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)
wer noch von erhöhten Selbstbehaltssätzen träumt....

... hat seine Rechnung ohne das OLG Naumburg gemacht.

http://www.123recht.net/article.asp?a=11482&f=ratgeber_familienrecht_rakahnebenerwerbunterhalt&p=1


Diese Richter sind ja sowas von weltfremd.
Da sollen die Unterhaltspflichtigen zum Arbeitgeber laufen und
freundlichst aufs Grundgesetz verweisen, nach dem ihnen (angeblich) das Recht auf Nebentätigkeit zustünde, auch wenn der Arbeitgeber dies nicht zulassen will!

So etwas können doch nur Leute von sich geben, die nicht jeden Tag um ihren Job bangen müssen.

Gruß,
nachgefragt

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40 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

gestern auch gelesen und den Kopf geschüttelt, zumal man eine Nebentätigkeit ja auch erstmal finden muss, vorallem in der Nähe von Naumburg ;) ..ABER...

gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt sind irgendwie zwei Schuhe...

also die Hoffnung nicht aufgeben

winkenden öhmser

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#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

gestern auch gelesen und den Kopf geschüttelt, zumal man eine Nebentätigkeit ja auch erstmal finden muss, vorallem in der Nähe von Naumburg ;) ..ABER...

gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt sind irgendwie zwei Schuhe...

also die Hoffnung nicht aufgeben

winkenden öhmser

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Prinzipiell hat sich da doch nichts verändert. Was im letzten Absatz steht, ist schlicht falsch!! Auch vorher war es schon so, dass voll Erwerbstätigen in Einzelfällen ein Nebenjob zugemutet wurde.
Ausserdem kennen wir die Hintergründe in diesem Fall nicht und auch nicht Beweggründe, warum das Gericht der Meinung war, dass in diesem Falle ein Nebenjob zumutbar ist.

Und dann muss ich mich träne anschliessen: Was hat gesteigerte Erwerbsobliegenheit im Einzelfall mit allgemein erhöhten Selbstbehalten zu tun?

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#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Was hilft ein höherer Selbstbehalt, wenn
man sich nicht darauf berufen kann, sondern dann im Zweifelsfall einen Nebenjob aufnehmen soll?

nachgefragt

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#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ach herrjeeeee...

das OLG Naumburg hat sich ja wohl mit einer Einzelfallentscheidung befasst...wie meine liebe Teufeline schon erwähnte (wir sollten heiraten teufelinchen ;) )

diese jene EINZELfallentscheidung hat sicher Gründe, die wir von hier aus nicht beurteilen können...

z. B. einen bösen, sich nie meldenden und sich nie ums Kind kümmernden Vater den der Richter mit aller gebotenen Härte verurteilt hat ;)

wie wäre das ?

und nun gib doch auch manchmal ein wenig Land ab von Deinem ach so verfestigten Standpunkt ;)

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#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ich denke Umgangsrechte und -pflichten haben nix mit der Unterhaltsfrage zu tun......

nachgefragt

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#8
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ok, Du willst nicht...

auch schön ;)


winkser

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#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ich habe hier doch noch gar keinen festen Standpunkt vertreten.....

Du, träne, hast mit Deiner Vermutung

"z. B. einen bösen, sich nie meldenden und sich nie ums Kind kümmernden Vater den der Richter mit aller gebotenen Härte verurteilt hat"
gerade gemutmaßt, das Gericht könnte so entschieden haben, wie geschiedene Eltern es nie tun dürfen:

Unterhalt und Umgang gegeneinander aufwerten!

nachgefragt

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#10
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Das Arbeitgeber am längeren Hebel sitzen, ist kein besonderes Geheimnis mehr - ich kann dieses Urteil nicht verstehen. Da soll jemand also seinen Arbeitsplatz riskieren (durch permanente Renitenz) und somit ist u.U. auch der Unterhalt nicht mehr sichergestellt - das geht mir nicht ein.

Im Übrigen sollte man einen gezielten Blick auf das Arbeitsrechtforum werfen, die dort geschilderten Probleme, lassen den Rückschluss zu das längst ein anderer Wind weht... nix fordern etc.

Das ist leider bittere Realität und da nützen auch keine theoretischen Erwägungen über Grundrechte!

Das Angebot bestimmt die Nachfrage und über die "Fülle" von Arbeitsangeboten brauchen wir hier nicht diskutieren.

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

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#11
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nein, mein lieber nachgefragt...das wiederum hast Du in meinen Vortrag hinein interpretiert, weil Du genau dass dort lesen wolltest...

wenn ein Vater um jeden Preis versucht sich vor Verantwortung und Zahllast zu drücken, egal in welcher Form, dann wird ein Richter mit Sicherheit anders entscheiden, als bei dem Vater der sich nach Kräften bemüht...

das ist legal und hat nicht mit der Verwurstelung von Umgangs- und Unterhaltsrecht zu tun ;)

und nun denk ich belassen wir es dabei..

ähmser

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#12
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ nefertari

eben! Ganz genauso ist die Situation!
Und daher ist dieses Urteil in meinen Augen weltfremd!
Zwar kennen wir die genauen Hintergründe nicht, aber wir kennen die Urteilsbegründung!

Wenn ein Arbeitgeber vorschreibt "kein Nebenjob", dann kann man nicht hingehen und mit dem Grundgesetz rumwedeln....

Auch wenn Richter das denken. Die brauchen sich nämlich um ihren Arbeitsplatz keine Sorgen machen.

Gruß,
nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 11.01.2005 15:55:12

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#13
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

klar kann man das ... und die Kündigung legt man dem Richter dann nebst Abänderungsklage vor...;)

ich monierte doch auch nur die unpassende Überschrift...und dabei bleibe ich...


öhmser

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#14
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ träne

Du versuchst jetzt wohl, irgendwie die Kurve zu kriegen.
Ich zitiere DICH:

"z. B. einen bösen, sich nie meldenden und sich nie ums Kind kümmernden Vater "

DAS ist Umgang!

"wenn ein Vater um jeden Preis versucht sich vor Verantwortung und Zahllast zu drücken, egal in welcher Form, dann wird ein Richter mit Sicherheit anders entscheiden, als bei dem Vater der sich nach Kräften bemüht..."

Das ist Unterhalt!

Wichtig ist aber - bitte genau lesen - die Begründung des Urteils!

Hier wurde nicht irgendwie auf die mangelnde Zahlungsmoral abgestellt, sondern auf die angeblichen Arbeitnehmerrechte und aufs Grundgesetz! Und genau das macht das Urteil realitätsfremd! Weil kein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber über das Grundgesetz diskutieren kann!

Ich weiß nicht, ob Du selbst arbeitest, aber falls ja, müsstes Du eigentlich wissen, wovon ich rede.

nachgefragt

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#15
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Zitat träne:-(an nachgefragt)

"...und nun gib doch auch manchmal ein wenig Land ab von Deinem ach so verfestigten Standpunkt ..."

Darin scheint mir träne auch nicht besonders leistungsfähig zu sein...:
Meist kommt dann:"mag mich nicht streiten"...
"hab keine Lust mehr"...
;)


-- Editiert von schnee-einsiedel am 11.01.2005 16:22:44

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#16
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

stimmt Schnee..der Klügere gibt eben nach, solange bis er der Dumme ist... ;)


und nachgefragt nein !

der böse sich nie kümmernde , ist auch der nicht zahlende Vater und ja, Deine Wortklaubereien machen mir keinen Spaß... ;)

Selbsbehalt und gesteigerte Erwerbsobliegenheit sind 2 Schuhe...und das OLG Naumburg hat eine Einzelfallentscheidung getroffen, nachdem es eine viele viele Seiten dicke Akte gelesen hat, die wir nicht kennen... Begründung hin oder her....

was willst Du ? die deutsche Rechtsprechnung anprangern ? ;)

Recht haben und Recht kriegen waren schon seit jeher ebenfalls 2 Schuhe...

darf ich jetzt aufhören schnee ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Deine Kanalmeisterhaftigen ;) passen irgendwie nicht in Deinen Beitrag.

"der böse sich nie kümmernde , ist auch der nicht zahlende Vater und ja, Deine Wortklaubereien machen mir keinen Spaß... "

Jetzt wissen wirs' ja endlich!
Träne hat gesprochen.
Wer nicht zahlen kann, ist eben auch der böse Vater, der doch auch gar nicht zahlen will und sich auch sonst nicht ums Kind kümmern will.

Schön, dass wir auf diese Weise einmal Deine Meinung und Sichtweise erfahren, träne.

Du tust mir leid!

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

;) ;) ;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ach,
auf einmal ist der nicht kümmernde auch der nicht zahlende Vater...!Wortklaubereien...-von wem?

Ja träne,
du darfst aufhören....,immer Recht haben zu wollen...;)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

psst schnee...jahaaa bei mir ist das so...

nicht kümmern = nicht zahlen

sogar schon seit 18 Jahren

aber nicht weitersagen...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

achja noch was *feix*

man möge mir bitte noch erklären, was nun das Urteil des OLG Naumburgs mit der allseits erwarteten Anpassung der Selbstbehalte zu tun hat....den das war ja Ausgangspunkt...

träne
die unrechte ;)

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#22
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

mal ganz einfach erklärt, für Dich träne:

Unterhaltspflichtiger: "ich kann nicht mehr zahlen. Ich habe einen Fulltime-Job, aber ich liege am Selbstbehalt"

Gericht: "Dann müssen Sie sich einen Nebenjob suchen"

Also: was bringt Dir dann der Selbstbehalt??

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@nachgefragt,
auch Richter sind Menschen und keine Maschinen, die rein nach Vorschrift urteilen. Sie haben genügend Ermessensspielraum. Wenn ihnen dein Verhalten oder deine Einstellung ( evtl. auch in parallellaufenden Umgangsverfahren ) nicht passt, werden sie dir u.U. mehr "aufbrummen", als deinem Nachbarn, welchem der Richter gutgesonnen ist. ( Haben wir übrigens selbst erlebt - ich weiß also, wovon ich spreche!! )

Wenn du z.B. vor dem Richter stehst und partout Abzüge geltend machen willst, die zwar rechtens wären aber durchaus nicht unbedingt lebensnotwendig, würde ich als Richter evtl. auch sagen, dass du dir DEINEN Luxus eben durch einen Nebenjob finanzieren sollst. ( Je nachdem, wie du argumentierst )
Auch könnte es sein, dass der Mann einen so lockeren Job hat, wo er durchaus nebenbei noch n bisserl was tun könnte, um seine Kinder zu unterstützen. ( Wir wissen ja gar nicht, um welche Beträge es hier ging. Vielleicht sperrt er sich einfach nur, die fehlenden 20 EU bis zum Selbstbehalt zu zahlen ) Was weiß ich?
Und zur Urteilsbegründung: Richter sind ja nicht doof oder? Sie werden ihre Urteilsbegründung schon so gestalten, dass keine "Befangenheit" o.ä. in Betracht kommt.

Also: Ohne die Hintergründe dieses Falles zu kennen, mag ich darüber nicht mehr diskutieren. Das ist früher vorgekommen, kommt heute vor und wird auch morgen noch - trotz erhöhter Selbstbehalte - vorkommen!!

Muss man denn alles gleich schwarzmalen ohne wirklich mal darüber nachgedacht zu haben bzw. Hintergrundinfos eingeholt zu haben?? So kann man sich das Leben natürlich auch schwermachen. Keine Ahnung: Vielleicht wars auch nur n männerfeindlicher Richter.
Aber: Das ist schliesslich kein BGH Urteil !!!
@nachgefragt: Wenn mich EIN Mann betrügt, müssen mich noch längst nicht alle anderen auch betrügen oder?
Gruß

@träne: OK, wir schnitzen uns dann Ringe aus Kartoffelschalen - so wirds günstiger

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ teufelin

"Wenn mich EIN Mann betrügt, müssen mich noch längst nicht alle anderen auch betrügen oder? "
Nein, aber OLG-Urteile können richtungsweisend sein, und das wissen OLG-Richter auch.

Ja, natürlich kann man hier viel über die Hintergründe mutmaßen.
Ich habe eher das Gefühl, dass der Unterhaltspflichtige einfach zu viele Unterhaltsberechtigte bedienen muss und daher an den Selbstbehalt kommt.

Ich verweise abermals auf die Urteilsbegrüdnung:
Es wurde NICHT gesagt, der Unterhaltspflichtige müsste sich ggf. einen anderen, besser bezahlten Job suchen oder einen Arbeitsplatz mit kürzerem Fahrtweg oder sonst etwas.
Abzüge (werbungskosten-ähnlich) sind in dem Urteil auch gar nicht erwähnt, obwohl die Gerichte hier jede Menge Spielraum hätten!
NEIN, der Mann soll zu seinem Chef gehen und auf sein Recht auf Nebenjob pochen! Das ist es, was das Urteil aussagt!
Wie gesagt: OLG-Urteil. Das bedeutet auch: richtungsweisend!

Daher bleibe ich dabei: realitätsfern!

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

hüpf noch ein wenig auf und nieder nachgefragt ;)

was mir das bringt ? 750 oder 960 ? hmm schätze 210 mehr im Monat minus 30 geschriebene Bewerbungen für einen Nebenjob...

und ? was hat das mit dem Urteil zu tun ?










0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Träne, weißt du was:

Du hast es, glaube ich, gar nicht verstanden.
Im übrigen waren wir schon etwas weiter in
unserer Diskussion.
Und wer die These ausgibt "wer nicht zahlen kann, kann auch guter Vater sein" sollte lieber ein bisschen vorsichtiger sein.
Ist mir aber klar, dass du versuchen willst, hier 'n bisschen gut Wetter zu machen.
Nach dem Motto "Wer die Teufelin im Rücken hat, der hat hier im Forum immer Zuspruch".
Deinen genannten Kommentar hat die Teufelin auch (vielleicht ganz bewusst) nicht kommentiert.
Weißt Du: ich hänge meine Fahne nicht nach dem Wind!

Viel Spaß noch!
nachgefragt
(wie gesagt: deine Zwinker Icons passen hier irgendwie nicht zum Thema und zu Deinen Aussagen, und es ist schon bezeichnend, dass fast nur Du diese Dinger in diesem Thread hier benutzt)


-- Editiert von nachgefragt am 11.01.2005 18:12:35

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Träne - nachgefragt hat insofern recht, dass kein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber zwingen kann, einen Nebenjob zu erlauben - Theoretisch ist das zwar möglich - so wie man rein theoretisch mit einer solchen Forderung auch vor ein Arbeitsgericht ziehen könnte, und sicherlich auch Recht bekäme...

Praktisch betrachtet aber, hat man nach einem solchen Urteil nur noch die Frist bis zur regulären Kündigung (kündigt man dann selbst, wegen anhaltenem Bossing?), und dann alle Zeit der Welt für viele, nicht einträgliche Nebenjobs!

Kein Arbeitgeber, der von vornherein ausschließt, einen Nebenjob zu erlauben, wird sich eine solche Behandlung durch einen AN gefallen lassen - Das ist einfach Fakt, demzufolge ist man dann auch der Nächste auf der Rationalisierungsliste - ganz einfach....

Und von daher betrachtet, ist ein solches Urteil sehr weltfremd, nicht zeitgemäß und riskant, eben auch für die ehem. Familie des Arbeitnehmers.

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

sicher Nef....guck mal...

"gestern auch gelesen und den Kopf geschüttelt, zumal man eine Nebentätigkeit ja auch erstmal finden muss, vorallem in der Nähe von Naumburg ..ABER..."


mein erstes Posting zu dem Thema...

dieses Urteil hat nichts aber auch gar nichts damit zu tun ob und inwieweit Selbstbehalte erhöht werden oder nicht...

und DAS habe ich moniert...nix weiter ;)

und ja nachgefragt....

ich mag die Teufeline aber ich brauch sie nicht um Dir die Stirn zu bieten ;) ;) ;)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

"Was hilft ein höherer Selbstbehalt, wenn
man sich nicht darauf berufen kann, sondern dann im Zweifelsfall einen Nebenjob aufnehmen soll?

nachgefragt"

könnte es da einen Zusammenhang geben?

*Frage in den Raum schmeiss* :)

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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