wer zahlt Gerichtskosten ??

3. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Maverik0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)
wer zahlt Gerichtskosten ??

Hallo,

ich habe mal folgende Frage:

Die Situation: Frau ist geschieden,hat ein Kind,das Kind ist krank und braucht Medikamente,der Arzt braucht dafür von Mutter und Vater die Unterschrift,Vater weigert sich zu unterschreiben,Mutter geht zum Anwalt,es kommt zur Gerichtsverhandlung wonach der Vater ein Ultimatum zum Unterschreiben bekommt(oder er wird entbunden von den Unterschriften), der Vater unterschreibt. Da der Vater ja nun unterschrieben hat meint er, dass er ja nichts zu bezahlen hat.Er hat schließlich nichts getan, die Frau hat ihn ja vors Gericht gezerrt. Würde die Frau auf solchen Gerichtskosten sitzen bleiben und der Mann davon kommen?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 408x hilfreich)

Hääääh? Kind braucht Medikamente, der Vater muß unterschreiben?
Welcher Südamerikanische Staat? Oder Afrika? Evtl Asien? :???:

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 408x hilfreich)

Also manchmal habe ich wirklich den Eindruck, daß wir, die wir hier unser Wissen zur Verfügung stellen, verbeeescht (nicht a!) werden.

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#3
 Von 
Maverik0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Wieso verbeeeescht ?????

Und das passiert hier in Deutschland !

Genau so muß z.B. der Kindesvater vor einer Operation unterschreiben dass er damit einverstanden ist. Genau so wenn das Kind ADHS hat.Wenn das Kind von einem Psychologen behandelt werden soll, der dann auch das Rezept für die Medikamente ausstellt, verlangt der Psychologe/Arzt die Unterschrift von beiden Elternteilen für die Rezeptausstellung UND für die Behandlung.

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

quote:
Genau so wenn das Kind ADHS hat.Wenn das Kind von einem Psychologen behandelt werden soll, der dann auch das Rezept für die Medikamente ausstellt, verlangt der Psychologe/Arzt die Unterschrift von beiden Elternteilen für die Rezeptausstellung UND für die Behandlung.


Stimmt, bei Therapie und medikamentöser Behandlung von ADHS ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift/Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
Wer es nicht weiß: medikamentöse Behandlung erfolgt mit meist Ritalin/Medikinet, welches dem BTMG unterliegt und an dessen Verordnung strenge Auflagen geknüpft sind.

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#5
 Von 
Thunder05
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Vorraussetzung ist immer das gemeinsame Sorgerecht der Eltern. Wird dieses auf nur einen Elternteil übertragen, muß der andere nicht mehr zustimmen.
Leider bleibst du auf den RA- und Gerichtskosten selber hängen.
Du kannst Gerichtskostenbeihilfe beantragen und wenn du kein eigenes Einkommen hast kann es gut möglich sein das dann der Staat also die Steuerzahler diese Kosten übernehmen.

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#6
 Von 
Maverik0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 17x hilfreich)

Es besteht gemeinsames Sorgerecht.

Wieso sollte ich selbst die kompletten Gerichtskosten tragen (ich meine nicht Anwaltskosten) wenn ich eine Unterschrift gerichtlich erzwingen muß, die eigentlich geleistet werden muß, aber der Kindesvater sich querstellt.
Man musste schließlich wegen ihm vor Gericht.

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#7
 Von 
Thunder05
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Gerichtskosten werden geteilt, aber die Gerichtskostenbeihilfe übernimmt erst einmal alles. Dein Ex könnte ja auch sagen wiso soll ich bezahlen, die hat mich doch vor Gericht gebracht. Egal, fakt ist, Gerichtskosten fallen für beide an, die jeder selber tragen muß.

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