habe da mal eine frage...
frau und mann haben sich scheiden lassen. das darlehen, was zur zeit der ehe gemeinsam aufgenommen wurde, zahlt nach der trennung und der scheidung nur der ehemann.
ist das in ordnung oder hat die frau als mitunterscheibender darlehensnehmer nicht auch die pflicht, mit zu zahlen?
und was ist, wenn sie arbeitslos ist?
wer kann mir da weiterhelfen?
wer zahlt darlehen nach scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi tinchenrubinchen,
kann nur meine Erfahrung beschreiben. Lebe von meinem Mann getrennt, bin berufstätig, er lebt von Hartz IV und ich habe die Darlehenskosten übernommen, zahle dafür aber weniger Trennungsunterhalt, da alles vom Anwalt verrechnet wurde.
Ob es auch anders geht, keine Ahnung ... so war es bei mir. Hab mich dem gefügt, da das Darlehen so oder so abgezahlt werden muss, doch ich hab alles schriftlich und sobald bei meinem Mann Geld vorhanden ist, könnte ich seinen Pflichtbetrag - denn er ist verpflichtet, die Hälfte der Schulden mit zu tragen - einklagen, sollte er nicht freiwillig zahlen wollen.
Wichtig ist dass beide im Vertrag drin sind und dass die Schulden nicht nur einem profitabel waren (z.B Ein neues Auto für den Mann und er behält es nach der Scheidung).
Beide sind zu 50 % für den Betrag verantwortlich. Am einfachsten ist es , wenn beide leistungsfähig sind, den Kredit zu teilen ( da muss aber die Bank mitspielen).
Die Bank hat das Recht das Geld bei beiden Schuldnern je nach leistungsfähig zu holen. Aber nicht doppelt : dass heisst die Rate von November kann nicht bei ihm UND bei ihr einkassiert werden.
Wenn NUR eine Person den Kredit nacht der Scheidung zurückzahlt bibt es verschiedene Möglichkeiten :
1. Falls der Mann Ehegattenunterhalt zahlen muss, dann kann die hälfte der Rate von Unterhalt abgezogen werden. Man kann es nicht einfach so machen, dass muss im Titel berücksichtigt werden.
2. Falls Kinder vorhanden sind, kommt man, je nach Rate, eine Stufe (oder mehr) tiefer in die Düsseldorfer Tabelle. Muss aber bei Jugendamt bewiesen werden und durchgeboxt. Viele Sachbearbeiter wollen es nicht anerkennen. Steht in den OLG Richtlinien.
3. Wenn kein Unterhalt gezahlt werden muss, kann der Ehemann im Nachhinein die hälfte der Schulden ( ab Trennung/Scheidung) von der Frau zurückfordern. Da muss sie aber leistungsfähig sein. Ansonsten bleibt nur Klagen und leider eventuell Eidestattliche Versicherung.
Anmerkung zu Punkt 1 : das BGB erlaubt den Ehegattenunterhalt via schriftlicher Vereinbarung zu klären. Man kann in so einer Vereinbarung ja die Raten miteinbeziehen.
Zum Beispiel :
Kreditrate pro Monat : 400
Unterhalt pro Monat : 550
Vereinbarung : 350 pro Monat
Aber Achtung der Ehegattenunterhalt darf nicht zu tief vereinbart werden, ansonsten wird er für sittenwidrig erklärt.
Gruss, Dora
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habe es ganz vergessen: sie it wiederverheiratet (hat eine woche nach der scheidu ng wieder geheiratet). Sie hat 2 kinder, ist aber arbeitslos. mein mann hat schon 3/4 des kredites allein zurückgezahlt, hat er da irgendeine chance oder kann man sie gar nicht belangen?
Das sie gleich nach der Scheidung wieder geheiratet hat, ist doch gut für deinen Mann, denn damit entfiel bei ihm ja die Pflicht zur Zahlung des Ehegattenunterhaltes - einen Pluspunkt für deinen Mann.
Ich kann auch nur das bestätigen, was schon geschrieben wurde: die Bank holt sich bei demjenigen das Geld, der verdient. Allerdings kann dein Mann seine Exfrau -wenn sie denn wieder verdient (aufgrund der Kindererziehung wird das wohl nicht so schnell der Fall sein)- auffordern die Hälfte der Kreditsumme an ihn zu zahlen.
Grüsse
un_er_gruendlich
Wir haben sie angeschrieben, sie pocht drauf, das sie arme arbeitslose Mama sei und ihr neuer Mann für Ihre Schulden nicht aufkommen müsse.
Kann man da gar nichts machen? Nicht mal, das sie monatlich einen kleinen Teil dazu beiträgt?
Und jetzt?
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