wie lange Kindesunterhalt??

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
catwoman23
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
wie lange Kindesunterhalt??

Hallo,
mich würde interessieren, wie lange ein Vater für sein Kind Unterhalt leisten muß?
Normalerweise ist mit dem 1. Gehalt des Kindes Schluß mit Unterhalt oder?
Was ist, wenn das Kind zu studieren beginnt und danach keine Stelle bekommt?

vielen Dank für die Antwort!!

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17 Antworten
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#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Catwoman,

in der Regel bis zum 18. Lebensjahr.

Danach weiterhin Barunterhaltspflichtig mit dem anderen Elternteil zusammen
wenn:

- Kind noch allgm. Schulausbildung
- Kind in Ausbildung (hier aber Anrechnung
der Ausbildungsvergütung)
- Kind studiert

Eltern schulden in Regel nur für 1 Ausbildung Unterhalt.

Gruß Thessa

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#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#3
 Von 
catwoman23
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,
das Kind ist noch auf der Fachoberschule und fängt im Herbst ein Studium an. Was ist, wenn es danach KEINE Stelle bekommt? Wie lange dann noch Unterhalt?

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#4
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#5
 Von 
mbolga
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Beide Elternteile Barunterhaltspflichtig - das verstehe ich.
Nun lebt das Kind in meinem Haushalt, ist 18 Jahre alt und besucht die 12.Klasse Gymnasium, durchgängig zur Shcule gegangen!
Muss ich, die den Wohnraum, die Heizung, Essen, Trinken, Fahrkarte, Musikunterricht, Nachhilfeunterricht Mathe, Taschengeld usw.
bestreitet (natürlich mit vom Unterhalt vom Vater und Kindergeld)
nun auch noch zusätzlich einen Barunterhalt zahlen?????? Dann bin ich doch doppelt belastet - oder??? (Der Unterhalt vom Kindsvater war nie ausreichend um die anfallenden Kosten zu decken)
Bin da jetzt schon etwas verunsichert:-)

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#6
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#7
 Von 
mbolga
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Info,
Taschengeld - klar, derzeit 50€, ab 1.9. (da wird sie 18) 100€, Schulmaterial zahle ich, ebenso der sogenannte Obolus wenn irgendwelche Veranstaltungen sind.
Ich denke, wenn der KV weiterhin 400€ zahlt, dann sind 100€ angemessen oder gibt es da irgendwelche "Meßlatten"? würde mich interesieren.

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#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#9
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo mbolga,

eines verstehe ich nicht, Vater hat nie ausreichend Unterhalt gezahlt???

Und wenn er weiterhin 400 € zahlt........

Also ehrlich, 400 € nicht ausreichend??? :augenroll:

Ich hatte die gleiche Situation - aber ich habe nur 150€ nach der Neuberechnung von KV bekommen.
Zu dieser Zeit war mein Ehemann arbeitslos und bekam keinen Cent.Ich musste beide unterhalten und bei der Neuberechnung ab Volljährigkeit wurde dies nicht berücksichtigt.
Ich denke du kannst froh sein - noch 400 Euronen vom KV zu bekommen.;)

400€ + 154KG= 554€ ist doch nicht wenig?Viel mehr hat mein Sohn jetzt während der Ausbildung auch nicht und er wird demnächst in eine WG ziehen (müssen).

Gruß Thessa

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#10
 Von 
catwoman23
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,
der Beitrag von "Groellheimer" (Nach Abschluss des Studiums ist die Ausbildung beendet. Und dann gibt es auch keinen Kindesunterhalt mehr.) hat mir sehr gefallen !! :-)
Wer kann dies bestätigen? Jugendamt? Rechtsanwalt?

DANKE!!

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#11
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#12
 Von 
mbolga
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

@Thessa, ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass 400 Euro Unterhalt zu wenig sind.
Da der Kindsvater - wir leben nicht im Streit!! - diesen Unterhalt seit 2000 fŸr meine Tochter zahlt und inzwischen der Unterhalt fŸr den Šlteren Bruder seit 2003 weggefallen ist, bei dem EInkommen des KV fŸr angemessen. Das war auch nicht Gegenstand der Diskussion, sondern das angemessene Taschengeld. Und meine Frage war ob 100Euro im Rahmen liegen.
Zur Info, ich stehe finanziell auf eigenen FŸ§en, und zahle gerne fŸr Klavierunterricht, Mathenachhilfe, BŸcher, Sportverein, Fahrkarte, Essen/Trinken, Kleidung, Urlaub. Mir war es immer wichtig, dass es meinen Kindern gut geht, und ich ihnen mšglichst viel an zusŠtzlicher Bildung zu kommen lassen kann,. Dies hat eben auch sienen Preis. Und diese Vorgehensweise ist auch mit der Einstellung des KV konform. Und wenn beider Scheidung der Unterhalt auf 400Euro festgelgt wurde und sich das Einkommen des KV nicht negativ verŠndert hat, finde ich das o.k., dass er den Betrag zahlt. ALles andere Ÿbernehme ich. †brigens war Tšchterlein noch nie mit Papa in Urlaub, das hat Mama immer organisiert und auch bezahlt. Und dieses jahr sorge ich fŸr 14 Tage England zur Sprachfestigung und -Erweiterung. Und das auch bei 400 Euro Unterhalt.

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#13
 Von 
Deven
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi,

letztendlich kannst Du Deinem Kind gönnen, was immer Du magst, aber wöfür denkst Du, sind denn die 400 Euronen, die der KV zahlt, wenn DU doch alles berappst wie...Klavierunterricht, Mathenachhilfe, BŸcher, Sportverein, Fahrkarte, Essen/Trinken,Kleidung??
Du zhalst doch ebenfalls 400 Euros, wenn auch nicht in Bar, aber für die gleichen Dinge.
Sorry, aber das ganze hörte sich so an, als könntest Du mit 400 € gerade mal das Frühstück Finanzieren....

-----------------
"Ich möchte mal schlafend sterben, wie mein Großvater! Und nicht schreiend wie sein Beifahrer... "

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#14
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#15
 Von 
Deven
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 8x hilfreich)

Da denke ich genauso, hätte die Kindsmutter ja nicht aufwerfen müssen.......oder? ;-)

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#16
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Mbolga,

Ich habe nur diesen Satz bei dir gelesen:

Der Unterhalt vom Kindsvater war nie ausreichend um die anfallenden Kosten zu decken.......

Entschuldige ich wollte dir nichts unterstellen und es ist bestimmt etwas falsch rüber gekommen.
Aber! Beide Eltern sind nun mal Unterhaltspflichtig!!Natürlich reicht der Unterhalt des KV nicht für die Bestreitung aller Kosten aus, denn du trägst auch deinen Anteil zum Lebensunterhalt bei- in Form von Naturalien etc..(Betreuungsunterhalt bis zum 18.Lebensjahr)
Aber schau dir bitte die Mindestunterhaltzssätze an und du wirst sehen, dass dein Kind Glück hat und du ihm durch die 400 Euro gewisse Dinge bieten kannst wie z.B. Klavierunterricht, zusätzl. Bildungsmöglichkeit....
Und bitte schreibe nicht das nur du ihr dies bezahlst sondern ihr als Eltern -theoretisch gesehen. Praktisch natürlich du.
Glaube mir ich weiß was ein Kind kostet und viele Dinge konnte ich meinem Sohn nur begrenzt bieten.
Sein Vater hat auch keinen Urlaub mit ihm gemacht, ich denke auch das dies einfach finanziell nicht möglich war.Egal, ich habe gespart und habe wenigstens 1 Woche Urlaub gemacht. Wenn ich ständig darüber nachdenken würde, was mein Kind kostet so z.B.Essen, Trinken,Kleidung....dann müsste ich mich fragen warum ich ein Kind wollte??

Deine eigentlich Frage nach der Höhe des Taschengeldes - ok- habe ich außen vor gelassen. Aber bei den Möglichkeiten die sich dir finanziell bieten sind 100€ ok.
100€ sind wirklich viel aber jeder kennt sein Kind am besten und kann einschätzen wie das Kind mit Geld umgehen kann.

Aber ehrlich gesagt, ich habe die Höhe des Taschengeldes mit meinem Sohn ganz allein und ohne die Meinung anderer besprochen, denn kein Außenstehender kann die idividuelle Situation einschätzen.

Bin aber davon überzeugt, dass du die richtige Entscheidung dbzgl. fallen wirst.;)


Gruß Thessa





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#17
 Von 
catwoman23
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Letzte Frage von mir :-)
Den Unterhalt findet man ja in der Düsseldorfer Tabelle, aber ab 18 zieht man doch noch die 77,- (Hälfte Kindergeld) ab, und was kann man noch abziehen? Z.B. Finanzierung eines Neuwagens um in die Arbeit zu kommen? Oder sonstiges?
vielen Dank nochmal

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