wie mit bestehendem Titel umgehen

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
koutnever
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
wie mit bestehendem Titel umgehen

Guten Morgen,
ich hoffe, ich bekomme das jetzt möglichst kurz in Worte gefasst.

Meine Tochter, die zu mir keinen Kontakt wünscht, wird nächste Woche volljährig.
Jahrelang wurde der Kindsunterhalt gepfändet. Als ich schwer erkrankte, richtete ich ein
Pfändungsschutzkonto ein. Das hat mir zwei Monate geholfen, dann hat das Jugendamt am Pfändungsschutzkonto vorbei, direkt bei meinem Arbeitgeber gepfändet.
1 Frage. ist das rechtens? Wofür dann noch so ein Konto, wenn es auch so geht.

Ich werde über kurz oder lang, aufgrund meiner Gesundheit in die Arbeitsunfähigkeit rutschen.
Die Mutter, hat angekündigt, den Titel auch nach der Volljährigkeit der Tochter weiter pfänden zu lassen. Sie ignoriert dabei, das ich seit Jahren bereit wäre, auch freiwillig Unterhalt zu zahlen.
2. Kann sie das so ignorieren?

3.) Wie kann ich erreichen, das der zu pfändende Betrag neu berechnet wird? Ich habe der Mutter und dem Jugendamt unaufgefordert meine aktuellen Einkommensverhältnisse offen gelegt. Beide reagieren darauf nicht.


Ich habe im Netz etwas von einem Urteil des OLG Hamm gefunden, nachdem ein Anspruch auf Unterhalt auch verjähren könne, wenn eine Partei wissentlich und freiwillig sehr lange nicht eingefordert wurde. Meine Tochter ist 2000 geboren. Erst 2008 trat die Mutter durch das Jugendamt an mich heran. In der Zwischenzeit gab sie bei Dokumenten wie Kindergarten Anmeldung und Schulanmeldung andere Namen bei der Vaterschaft an.

Ich habe die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt. Ich hatte auch damals keinen Zweifel. Nach der Geburt kam es zum Streit, und ich wurde vor Zeugen vom Hof gejagt, mit der Begründung, ich sei gar nicht der Vater. 2000/2001 war aber die Gesetzgebung wohl so, das ich keinen Anspruch auf ein Abstammungsverfahren hatte. Genau so 2008, als die Forderungen kamen, wollte ich wieder den Test. Ist mir verweigert worden und das Jugendamt hat dann seinen Job gemacht.

Erst 2015 nachdem mir Mutter und Tochter mitteilten ich sei doch nicht der Vater, bekam ich mein Abstammungsverfahren. Sie ist meine Tochter.

4.) Kann mir dieses Urteil vom OLG Hamm irgendwie helfen?

Ich bin juristischer Laie, ich danke für jeden Ratschlag.

k.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3102 Beiträge, 1017x hilfreich)

Wenn die Kindesmutter keine Änderung des Unterhaltsbetrages akzeptiert, dann musst du den Titel gerichtlich abändern lassen, vgl. §§ 238 FamFG .

Wenn du dagegen den Titel so akzeptierst, dann musst du eben bei Nichtzahlung auch mit der Zwangsvollstreckung rechnen. Und ja, da ist eine Lohnpfändung rechtmäßig.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von koutnever):
1 Frage. ist das rechtens? Wofür dann noch so ein Konto, wenn es auch so geht.


Bei Kontopfändung ergährt der Arbeitgeber nichts bon der Vollstreckung.

Deine Vorgehensweise:

Titel zurückverlangen, notfalls auf Herausgabe klagen.

Neuberechnung ( ab 18 Geburtstag neue Bedingungen) durchführen lassen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#3
 Von 
koutnever
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die Antworten

Zitat (von smogman):
Wenn du dagegen den Titel so akzeptierst, dann musst du eben bei Nichtzahlung auch mit der Zwangsvollstreckung rechnen. Und ja, da ist eine Lohnpfändung rechtmäßig.


Wenn man so will habe ich den Titel ja akzeptiert. Ich habe ihn ja mal unterschrieben. Trotzdem, ab dem Moment, wo ich einen Vaterschaftstest wollte, wurde gepfändet. Und ich sage seit Jahren, das ich auch freiwillig zahlen würde. Ich habe sogar mal mehr geboten als ich zahlen müsste. Hauptsache die Pfändungen hören auf. Hat aber nix genutzt.

@edy danke für die Antwort, das google ich mal nach. Ich verstehe das so, das der Titel bis zum 18ten Geburtstag meiner Tochter in den Händen des Jugendamtes ist und danach in den Händen meiner Tochter, richtig?

Ich hoffe es kann noch jemand etwas zu diesem OLG Hamm Entscheid sagen. Für mich als Laie, liest sich das spannend.

habt alle einen schönen Tag und genügend Schatten :-)

k.

-- Editiert von koutnever am 26.07.2018 12:31

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#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3102 Beiträge, 1017x hilfreich)

Zitat (von koutnever):
Trotzdem, ab dem Moment, wo ich einen Vaterschaftstest wollte, wurde gepfändet.

Nein, gepfändet wurde weil du irgendwann mal einen Teil nicht gezahlt hast. Und jetzt bekommst du diese Vorratspfändung nur noch in usnahmefällen oder mit Einverständnis des Gläubigers wieder los.

Zitat (von koutnever):
Ich habe sogar mal mehr geboten als ich zahlen müsste. Hauptsache die Pfändungen hören auf. Hat aber nix genutzt.

In diesem Falle wäre das Verhalten des Gläubigers für mich nicht nachvollziehbar.

Zitat (von koutnever):
Ich hoffe es kann noch jemand etwas zu diesem OLG Hamm Entscheid sagen. Für mich als Laie, liest sich das spannend.

Dazu bräuchte man als erstes mal das Aktenzeichen des Urteils. Wenn es um Verwirkung und Verjährung geht, dann betrifft es dich nicht, wenn du keinen Zahlungsrückstand mehr hast!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Du betrachtest die Sache viel zu emotional. Was du an Unterhalt angeboten hast ... wieviel du bisher bezahlt hast oder auch nicht ... was die Kindesmutter für eine Frisur hat ... das alles spielt hier nicht die geringste Rolle.

Du hast einen Titel beim Jugendamt unterschrieben. Und dieser Titel ist zu bedienen, so lange er gültig ist. Punkt !

Die erste Frage ist also, ob der Titel bis zum Eintritt der Volljährigkeit befristet ist. Da musst du die Urkunde des Jugendamts ganz einfach mal LESEN. Allerdings werden Jugendamtstitel meist nicht befristet. Schön dumm, wer so etwas unterschreibt. Aber das ist (leider) gängige Praxis.

Wenn der Titel also nicht befristet sein sollte und sich deine Einkommensverhältnisse gravierend verändert haben (insbesondere wegen Krankheit), dann solltest du Klage auf ABÄNDERUNG des Titels erheben. Ohne Abänderung läuft der Titel nämlich munter weiter !

Die Sache mit der Verjährung betrifft Fälle, wo Unterhalt über einen längeren Zeitraum hinweg nicht geltend gemacht wurde. Dann kann Verjährung oder auch Verwirkung eintreten. So wie ich das sehe, hat das mit deinem Fall aber nichts zu tun.

Um den Unterhaltstitel deinen Einkommensverhältnissen anzupassen, solltest du umgehend einen Rechtsanwalt einschalten. Denn insbesondere ist nun auch die KINDESMUTTER zum Barunterhalt verpflichtet. Der zu zahlende Unterhalt (wenn das KInd überhaupt einen Anspruch nachweisen kann) wird nun auf einer vollkommen anderen Basis errechnet. Dabei können sich die Zahlbeträge ganz erheblich verändern.

Wenn du wenig Einkommen hast, dann kannst du beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Und mit dem kannst du bei einem Anwalt für Familienrecht eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Der wird dann alles weitere in die Wege leiten und insbesondere die Pfändungssache klären.

Herumjammern hilft nix ! Du musst hier aktiv werden. Und zwar sofort ! Denn wenn du einen Titel am Hals hast, dann hilft eins mit Sicherheit nicht: den Kopf in den Sand stecken und einfach nicht zahlen ! :)

Also schwing die Hufe ...



-- Editiert von Marcus2009 am 26.07.2018 13:34

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
koutnever
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Nein, gepfändet wurde weil du irgendwann mal einen Teil nicht gezahlt hast. Und jetzt bekommst du diese Vorratspfändung nur noch in usnahmefällen oder mit Einverständnis des Gläubigers wieder los.

Ich habe 2008 zum ersten Mal eine Unterhaltsforderung erhalten. Sofort habe ich darauf geantwortet, das ich bereit wäre zu zahlen, wenn die Vaterschaftsfrage geklärt sei. Drei Monate lang habe ich mit meiner Verweigerungshaltung versucht den Vaterschaftstest zu erpressen. Bitten hatte schon nicht funktioniert und das auch nicht. Seit dem wird gepfändet. Und mehrfaches bitten, die Pfändungen zu unterlassen haben auch nicht funktioniert. Das Jugendamt hat mir immer nur mitgeteilt, das die Mutter das verweigert.
Zitat (von smogman):
In diesem Falle wäre das Verhalten des Gläubigers für mich nicht nachvollziehbar.

Ist aber so. Mehrfach und schriftlich. Es geht aber darum mich fertig zu machen. Weil da noch ganz andere Themen eine Rolle spielen, bei denen ich aber ein ganz reines Gewissen habe. Wen das interessiert, auf YouTube search koutneverland findet meine Art die anderen DInge aufzuarbeiten.
Zitat (von smogman):
Dazu bräuchte man als erstes mal das Aktenzeichen des Urteils. Wenn es um Verwirkung und Verjährung geht, dann betrifft es dich nicht, wenn du keinen Zahlungsrückstand mehr hast!

Ich habe laut Jugendamt etwa 3000Euro offen. Die aber sind vor allem aus Krankheitsgründen entstanden.
(Az: 6 UF 196/13 ) vom 17.3.2014


-- Editiert von Moderator am 27.07.2018 10:34

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
koutnever
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Marcus,

auch Dir Danke für Deine Zeit. Ja ich weiß, ****** Emotion, ich weiss das mich das nicht weiter bringt. Manches liest sich daher wie eine Ohrfeige. Aber ich weiß das Du in vielem Recht hast. Trotzdem ein paar Anmerkungen.

Rechtsanwalt ist ein schwieriges Thema. Ich bin seit Jahren quasi bettlägerig. Ich kann DIr inzwischen einige Kölner Anwälte nennen, die meinen Fall als spannend bezeichnen aber abwinken, ab dem Moment wo sie hören, das ich nicht mal in der Lage bin vorbei zu kommen. Dann scheitert es immer an "Zeitmangel" der Juristen.

Zitat (von Marcus2009):
Die Sache mit der Verjährung betrifft Fälle, wo Unterhalt über einen längeren Zeitraum hinweg nicht geltend gemacht wurde. Dann kann Verjährung oder auch Verwirkung eintreten. So wie ich das sehe, hat das mit deinem Fall aber nichts zu tun.


Mutter und Tochter haben acht Jahre ganz offiziell so gelebt, und das wieder besseren Wissens, das es mich nicht geben würde. Als Vater wurde auch auf genannten offiziellen Dokumenten andere Herren angegeben. Herren weil meine Tochter laut Unterlagen z. B. bei der Schulanmeldung einen anderen Vater hat, als bei der Krankenversicherung.

Ich habe mal etwas gemeines gemacht. Weil ich das Verleumden satt hatte. Ich habe eine Facebook Seite nach dem Namen meiner Tochter und dann das Wort Vater dahinter gesetzt. Nach einigem Kinderkramaktionen wollte mir die Mutter es mir gerichtlich verbieten lassen, das ich mich so nenne. Ich habe auf der Seite Tagebuch geführt, niemanden gedisst. Aber die wollen, das ich nicht existiere. Und weil die so leben, dachte ich, man könne das Urteil vielleicht auch auf mich anwenden. Wer andere verleumdet und dann das Geld will, das war in meinen Augen ein Widerspruch. Ist aber wohl nur ein emotionaler Widerspruch, kein juristischer.

Dann versuch ich weiter mein Glück einen Anwalt zu suchen. Nochmals Danke an alle.

k.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40277 Beiträge, 14326x hilfreich)

Mit Eintritt der Volljährigkeit muss immer neu gerechnet werden. DAs sollte bei verhärteten Fronten wie hier über einen Anwalt geschehen. Einmal wird ab da das Kindergeld voll angerechnet, dann ist die Mutter unterhaltstechnisch auch mit im Boot.

Für eine Aufhebung der Pfändung besteht ja derzeit kein Grund. Es sind Rückstände da (der Grund interessiert nicht), und das bockige Verhalten im Jahr 2008 stellt auch einen Grund dar.

Bitte noch eines beachten, ab Volljährigkeit nicht mehr mit der Mutter kommunizieren, sondern mit dem Kind. Aber das weiss der Anwalt auch, den Du Dir nehmen musst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Oh Mann ... also das mit dem Facebook und YouTube Account ist definitv KEINE gute Idee ... Diesen Quatsch solltest du ganz einfach lassen. Und dass du hier deine privaten Links ins World Wide Web einstellst, das finde ich noch weniger gut !

Schreib dem Admin, dass er deine Links entfernen soll ! Oder willst du dich hier weltweit outen ? Ich habe jetzt nicht im Einzelnen nachgeschaut WAS du da alles publizierst. Aber die Leute wissen jetzt, WER hier postet. Und deine Ex könnte doch durchaus mitlesen !

So wie ich das verstehe BIST du der leibliche Kindesvater. Was also soll das Geschnatter !

Die Anwälte schrecken vor deinem Fall nicht zurück, weil du bettlägerig bist. Sondern die haben keine Lust dazu, weil dein Fall konfus und unstrukturiert ist. Die Leute haben doch kein Interesse daran, so einen Kuddelmuddel für wenig Geld aufzuarbeiten.

Strukturiere deine Anliegen ... konzentriere dich auf die Klärung der Unterhaltssache ... und schwafle nicht in der Gegend herum. Dann findest du auch einen Anwalt, der dich vertritt.

Rechtsangelegenheiten und Kindergarten solltest du genau trennen. Ich hoffe, du verzeihst mir meine klare Ansprache. Denn ich meine es gut mit dir ! :)


-- Editiert von Marcus2009 am 26.07.2018 16:47

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40277 Beiträge, 14326x hilfreich)

Marcus, hier sind wir wirklich einer Ansicht. Und natürlich nehmen Anwälte (sogar richtig gute Praxen) auch so Fälle an. Nur, die Mandanten müssen einigermaßen gut durchstrukturiert sein. Also Termin vereinbaren, wenn der aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann. Entweder man einigt sich, dass der gut sortierte Ordner vorbeigebracht wird (bitte nur Unterhaltsunterlagen, chonologisch geordnet) oder man lässt sich vorbeibringen. Der Fragesteller kommt nicht raus, keinen Schritt, dann hat der doch eine Pflegekraft, die ihn versorgt, ihn zum Arzt bringt, einkauft, was weiss ich. Die kann doch dann die Unterlagen auch vorbei bringen. Ist doch alles kein Problem.

Das Problem hier ist ja wohl die Unfähigkeit, sich auf die wesentlichen Punkte zu beschränken und die sortiert rüber zu bringen. Das tut sich kein Anwalt an.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
koutnever
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, wenn das mit dem privaten Link ein Fehler war, entschuldige ich mich. Ich habe auch um die Entfernung gebeten.
Das was Du aber Geschnatter nennst, das sind meine Emotionen. Und deshalb gibt es als Ventil dieses Projekt. Und weder habe ich noch irgend etwas zu verlieren, noch erzähle ich da ein Märchen.


Und vielleicht habt ihr Recht, mit meiner Unfähigkeit sich auf wesentliche zu beschränken. Vielleicht aber auch, weil das wesentliche zu viel ist.


Ich sehe ein, das es dumm war den Link zu teilen, weil es dort nicht um das geht, was ich ursprünglich hier thematisiert wurde. Aber insgesamt ist eben nicht nur das Geld wichtig sondern auch die Emotion. Und für mich ist es eben hochemotional weil es eben auch diese Vergewaltigungsdinge gab, die in dem Projekt beschrieben werden. Ich muss mich nicht dafür entschuldigen, das ich dort eine wahre Geschichte erzähle.


Ich danke für eure Zeit.



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ach, du musst dich doch für überhaupt nichts entschuldigen!

Dass du emotional sehr belastet bist, das ist offensichtlich. Und natürlich musst du solche Dinge auch aufarbeiten. Da verstehe ich dich und da mache ich dir auch keine Vorwürfe.

Aber Gerichte und Anwälte sind nicht dazu da, dein persönliches Leben zu ordnen! Wenn du einen Wasserschaden in der Küche hast und das deinem Augenarzt erzählst, dann wirst du da auch nicht weiterkommen. :)

Also: es gibt einen Unterhaltstitel. Den hast du nicht immer bedient.

Dein Kind wird volljährig. Es ist zu klären, ob der Titel bis zum Eintritt der Volljährigkeit beschränkt ist oder nicht.

Außerdem ändert sich mit Eintritt der Volljährigkeit die Berechnungsgrundlage und du bist möglicherweise nur noch beschränkt erwerbsfähig. Wenn mit deinem Kind keine einvernehmliche Regelung zu erzielen ist, dann dürfte an einer Abänderungsklage kein Weg vorbeiführen.

Außerdem ist die Pfändungssache zu klären.

Das ist ein Programm, das man einem Anwalt vortragen kann. Dazu muss man - wie "wirdwerden" völlig richtig anmerkt - die RELEVANTEN Unterlagen sauber sortiert dem Anwalt vorlegen. Und dann kann der tätig werden. Die Sache mit dem Beratungsschein hab ich dir ja schon erklärt.

Und alles andere will dein Anwalt und das Gericht gar nicht wissen.

Wie du ansonsten deine Befindlichkeit aufarbeitest, da mach ich dir doch gar keine Vorschriften. Wenn du in Facebook und YouTube Dinge einstellst, dann ist das doch vollkommen in Ordnung. Nur hat das mit der RECHTSSACHE nichts zu tun. Das solltest du eben sehr genau trennen !

Jetzt alles klar ? Also nochmal ... schwing die Hufe, ordne Deine Unterlagen und such dir einen fähigen Anwalt ! :)



-- Editiert von Marcus2009 am 26.07.2018 20:02

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
koutnever
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Marcus,
ok wieder emotional meine Antwort, aber das tat jetzt gut zu lesen.
Ich finde auf Anhieb nur einen Änderungstitel und dort ist nicht erwähnt, wie lange der eigentliche Titel gilt. Ich befürchte aber, das der nicht befristet ist.


Gruss


k.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von koutnever):
Ich finde auf Anhieb nur einen Änderungstitel und dort ist nicht erwähnt, wie lange der eigentliche Titel gilt.


Und dann beginnt genau an dieser Stelle deine Arbeit: du suchst den Titel bis du ihn gefunden hast. Und dann legst einen Ordner an, wo du chronologisch alle die UNTERHALTSSACHE betreffenden Dokumente abheftest.

Los geht's ! Schwing die Hufe ! :)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
koutnever
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich werde mich bemühen und ein letztes Mal hier jammern.
Hufe schwingen ist einfacher gesagt als getan in meiner Situation. Deshalb habe ich auch nachweislich jahrelang beim Jugendamt um eine Kommunikation per Mail gebettelt. Ich komme eben nicht so einfach mal zum Briefkasten. Dieses Gebettel hat aber nie was genutzt. Bis zum heutigen Tag hat das Jugendamt diesbezüglich keine Rücksicht genommen.

Das Du aber mit der Aussage sachlich recht hast, daran zweifel ich nicht.
Nochmals danke.
k.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40277 Beiträge, 14326x hilfreich)

Was hat das Jugendamt mit Deiner eingeschränkten Gehfähigkeit zu tun? Das Jugendamt ist Interessenvertreter des Kindes und nicht Dein Laufbursche. Irgendwie schaffst Du das ja auch mit der Organisation der Grundversorgung, sonst wärst Du ja längst verhungert. Mit Arztbesuchen u.s.w. Dann ist es doch auch möglich, einen Briefumschlag zum Briefkasten zu bringen? Oder ihn bringen zu lassen?

Jetzt komm endlich mal in die Puschen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
koutnever
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das Jugendamt ist Interessenvertreter des Kindes und nicht Dein Laufbursche.


Wenn ich das Jugendamt bitte, es mir ein klein wenig leichter zu machen, hat das kaum etwas damit zu tun, das ich das Jugendamt zum Laufburschen mache. Durch das übersehen meiner Bitte, ist es wohl eher andersrum.
Im übrigen habe ich viele intelligente Dinge gelesen und Hilfe durch Ratschläge bekommen, aber der Begriff Laufbursche in meinem Zusammenhang war dumm, deplatziert und anmaßend.

Ich habe die Urkunde, sie ist nicht befristet, ich bemühe mich um einen Anwalt.
Danke euch für die Hilfe

k.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Jetzt häng dich mal nicht am "wording" auf ... im Prinzip hat "wirdwerden" nämlich schon recht. Du magst zwar recht gravierend behindert sein ... aber so richtig rund um die Uhr bettlägerig scheinst du mir dann auch auch nicht zu sein. Das würde sonst anders klingen. Trotzdem hast du mein aufrichtiges Mitgefühl ! Und damit beenden wir dieses Thema !

Zitat (von koutnever):
Ich habe die Urkunde, sie ist nicht befristet, ich bemühe mich um einen Anwalt.


Na also. Erwartungsgemäß ist das Dinges nicht befristet. Und deshalb brauchst du einen Anwalt, der deine Rechte wahrnimmt. Denn allein wirst du diese Sache m.E. nicht so ohne weiteres stemmen können.

Such dir einen Anwalt. Ergänze dazu deine Unterlagen. Dokumente zu deinem Einkommen. Zur Behinderung. Aber denk dran, dass du NUR - und wirklich AUSSCHLIESSLICH - deine Unterhaltssache zum Thema machst. Anwälte lassen sich ungern mit irrelevanten Dingen belämmern !

Hast du dich schon um einen Beratungsschein gekümmert ? In Deutschland kann jeder seine Rechte vor Gericht einklagen. Auch ohne Geld. Und das solltest du für deinen Fall nutzen.

Ich wünsch dir viel Erfolg !

0x Hilfreiche Antwort

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