wie wo wann gemeinsames sorgerecht beantragen

30. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)
wie wo wann gemeinsames sorgerecht beantragen

hallo

ist es richtig, dass eine ledige frau automatisch das alleinige sorgerecht bekommt? und wenn ja, wie wo und wann müssen wir das gemeinsame sorgerecht beantragen?
würd mich freuen wenn jemand bei dieser frage vielleicht erfahrung hat und sie mir weitergeben kann...

grüße!
roblo




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)


Wenden Sie sich doch mal an das Jugendamt.

-- Editiert von hamburgerin01 am 31.12.2005 01:30:19

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Hallo Roblo,

das Jugendamt ist die richtige Stelle.
Das GSR kann auch schon vor Geburt des Kindes beantragt werden.
Es kostet auch nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

Was sind denn konkret die Vorteile des GSR gegenüber dem AlleinigenSR?

grüße, roblo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 89x hilfreich)

Hallo,
prinzipiell sollten BEIDE Elternteile das Sorgerecht haben!
Vorteile sind:
GEMEINSAME Entscheidungen über
- KiGa
- Schule
- ärtzliche Versorgung
- Namensgebung (Familienname)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht (ganz wichtig)
etc.

Wenn der Vater nicht am Sorgerecht beteiligt ist, hat er keinerlei Recht auf o.g. Punkte einzuwirken, geht soweit, dass KiGa/Schule/Ärzte die Auskunft verweigern, Muttern kann umziehen wie Ihr beliebt, selbst beim Todes- Krankheitsfall der Mutter sind dann noch Fragen offen, bei Geteiltem Sorgerecht kommt selbstverständlich das Kind zum Vater (bei getrennt lebenden Eltern)

NUR VORTEILE FÜR DAS KIND!!!
LG
Gaestin

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