hallo
ist es richtig, dass eine ledige frau automatisch das alleinige sorgerecht bekommt? und wenn ja, wie wo und wann müssen wir das gemeinsame sorgerecht beantragen?
würd mich freuen wenn jemand bei dieser frage vielleicht erfahrung hat und sie mir weitergeben kann...
grüße!
roblo
wie wo wann gemeinsames sorgerecht beantragen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wenden Sie sich doch mal an das Jugendamt.
-- Editiert von hamburgerin01 am 31.12.2005 01:30:19
Hallo Roblo,
das Jugendamt ist die richtige Stelle.
Das GSR kann auch schon vor Geburt des Kindes beantragt werden.
Es kostet auch nichts.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo
Was sind denn konkret die Vorteile des GSR gegenüber dem AlleinigenSR?
grüße, roblo
Hallo,
prinzipiell sollten BEIDE Elternteile das Sorgerecht haben!
Vorteile sind:
GEMEINSAME Entscheidungen über
- KiGa
- Schule
- ärtzliche Versorgung
- Namensgebung (Familienname)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht (ganz wichtig)
etc.
Wenn der Vater nicht am Sorgerecht beteiligt ist, hat er keinerlei Recht auf o.g. Punkte einzuwirken, geht soweit, dass KiGa/Schule/Ärzte die Auskunft verweigern, Muttern kann umziehen wie Ihr beliebt, selbst beim Todes- Krankheitsfall der Mutter sind dann noch Fragen offen, bei Geteiltem Sorgerecht kommt selbstverständlich das Kind zum Vater (bei getrennt lebenden Eltern)
NUR VORTEILE FÜR DAS KIND!!!
LG
Gaestin
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