Hallo, mein Vater
hat mir und meinem Bruder eine Generalvollmacht erteilt,weil er alleine lebt.
Nun ist seine Tochter zu Besuch, sie ist Witwe, er bekam einen leichten Schlaganfall, und sie entschied sich, nun bei ihm zu wohnen.
Wenn er ihr jetzt eine Generalvollmacht aussteht, sind dann die von uns beiden ungültig?
Wäre über Hilfe sehr dankbar
wird meine Generallvollmacht von meinem Vater ungültig, wenn er meine Schwester eine neue, jüngere e
14. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 14. Februar 2019 | 09:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
wird meine Generallvollmacht von meinem Vater ungültig, wenn er meine Schwester eine neue, jüngere e
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Februar 2019 | 09:46
Von
Status: Unbeschreiblich (38447 Beiträge, 14006x hilfreich)
Wenn er die alten Vollmachten aufhebt, ja, ansonsten nicht.
wirdwerden
#2
Antwort vom 14. Februar 2019 | 12:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
danke, heist jetzt, auch wenn es eine neue gibt, gelten die von uns beiden weiterhin, dann haben eben 3 Personen eine Vollmacht und können nur gemeinsam Entscheidungen treffen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Februar 2019 | 15:29
Von
Status: Unbeschreiblich (38447 Beiträge, 14006x hilfreich)
gemeinsam, das muss nicht unbedingt sein. Jeder für sich, ganz sicher.
wirdwerden
#4
Antwort vom 14. Februar 2019 | 23:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Durch die Erteilung einer neuen Vollmacht ändert sich an bestehenden Vollmachten nichts. Wenn die Vollmacht für Dich und Deinen Bruder so ausgestellt ist, dass Ihr nur gemeinsam handeln könnt, dann bleibt auch das so.
#5
Antwort vom 15. Februar 2019 | 09:34
Von
Status: Unbeschreiblich (38447 Beiträge, 14006x hilfreich)
......und wenn eben ein gemeinsames Handeln nicht Voraussetzung ist, dann kann auch jeder alleine handeln.
wirdwerden
Und jetzt?
Schon
267.940
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten
-
43 Antworten