wird meine Generallvollmacht von meinem Vater ungültig, wenn er meine Schwester eine neue, jüngere e

14. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
montico2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
wird meine Generallvollmacht von meinem Vater ungültig, wenn er meine Schwester eine neue, jüngere e

Hallo, mein Vater hat mir und meinem Bruder eine Generalvollmacht erteilt,weil er alleine lebt.
Nun ist seine Tochter zu Besuch, sie ist Witwe, er bekam einen leichten Schlaganfall, und sie entschied sich, nun bei ihm zu wohnen.
Wenn er ihr jetzt eine Generalvollmacht aussteht, sind dann die von uns beiden ungültig?

Wäre über Hilfe sehr dankbar

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wenn er die alten Vollmachten aufhebt, ja, ansonsten nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
montico2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, heist jetzt, auch wenn es eine neue gibt, gelten die von uns beiden weiterhin, dann haben eben 3 Personen eine Vollmacht und können nur gemeinsam Entscheidungen treffen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14006x hilfreich)

gemeinsam, das muss nicht unbedingt sein. Jeder für sich, ganz sicher.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Durch die Erteilung einer neuen Vollmacht ändert sich an bestehenden Vollmachten nichts. Wenn die Vollmacht für Dich und Deinen Bruder so ausgestellt ist, dass Ihr nur gemeinsam handeln könnt, dann bleibt auch das so.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14006x hilfreich)

......und wenn eben ein gemeinsames Handeln nicht Voraussetzung ist, dann kann auch jeder alleine handeln.

wirdwerden

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