zahlen, zahlen, verzweifeln...

1. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
PoorPa
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 6x hilfreich)
zahlen, zahlen, verzweifeln...

Wieder ne blöde Frage:
Meine Frau hat mich vor paar Wochen verlassen, zieht einfach aus, nimmt ihr Geraffel mit und jetzt möchte sie von mir die Umzugskosten und eine neue komplette Wohnungseinrichtung für sich und das Kind haben. Geht das mit rechten Dingen zu, ich zahl doch schon angemessenen Unterhalt.
Helft mir mal, steht es ihr zu?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

Erst mal zu den Umzugskosten:

Musst Du ihr nicht bezahlen.
Aber die Umzugskosten für Dein Kind!
Und damit bezahlst Du dann natürlich auch ihre Umzugskosten.

Deine Frau kann (nicht darf) mit deinem Kind hinziehen, wo sie möchte, und Du musst es bezahlen.

Ist deutsches Familienrecht!

Gruß,
nachgefragt

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Canale,
das ist leider KEIN Unterschied und das solltest du allmälich doch echt mal mitbekommen haben !!! Ist die Frau mit dem Kind weg, ist sie weg. Fertig. Und kein Richter wird sie wieder zurückholen. nachgefragt schrieb doch extra in Klammern, dass sie es eigentlich nicht darf, die Praxis aber anders aussieht.
Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil bekommt allerdings i.d.R. nicht so schnell ein Unsterblich.

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#4
 Von 
PoorPa
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Teuflin
ich will sie ja gar nicht mehr zurück
Hat Sie nun Anspruch die Wohnungseinrichtung?
Das mit Umzug ist sicher??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

PoorPa,
die Wohnungseinrichtung wird i.d.R. durch die Zuweisung des Hausrates gesichert. Mit Kind hat sie meist Anspruch auf Kühlschrank, Waschmaschine, Kinderzimmer, Geschirr für 2 Personen usw.... der Rest wird geteilt. Hast du dadurch Neuanschaffungen zu tätigen, kannst du dies im Trennungsjahr als trennungsbedingte Kosten geltend machen.

-- Editiert von teufelin am 01.10.2004 16:15:24

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