zahlungsunwillige väter !!!

12. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
paula393
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
zahlungsunwillige väter !!!

hallo,
ich bin in einer ziemlich verfahrenen situation bezgl. kindesunterhalt und habe das gefühl, dass mittlerweile der 3. anwalt damit überfordert ist. seit 2003 bin ich nach 11 ehejahren geschieden (ich habe rentenausgleich an meinen exmann zu zahlen !) und habe 2 söhne, mittlerweile fast 16 und 17 jahre alt, beide wohnten bis juni 2009 bei mir ( seit juli 2009 wohnt der jüngere bei seinem vater). mein exmann war selbständiger friseur, ging 2004 in private und geschäftliche insolvenz. seit dieser zeit ließ er sich in seinen freundes-und bekanntenkreis als friseurmeister anstellen, verdiente offiziell lediglich seinen selbstbehalt, wechselte spätestens alle zwei jahre seinen arbeitsplatz. natürlich war es ihm nicht möglich den mindestunterhalt für seine beiden söhne zu zahlen, das jugendamt (beistandschaft besteht) setzte seine unterhaltszahlungen auf zuletzt 163 € / pro kind und monat fest. Auch das bezahlte er nicht, lediglich beträge zwischen 25 und 75€. dadurch entstanden unterhaltsrückstände von mittlerweile knapp 10.000€. das jugendamt forderte ihn unermüdlich zu zahlung auf, drohte pfändung an, etc..es gibt vollstreckbare titel, leider hat nichts gegriffen. ich zeigte ihn sowohl bei der polizei wg. unterhaltsverletzungspflicht, als auch beim finanzamt wg. steuerhinterziehung an, leider erfolglos. beide anzeigen wurden nach 1 bzw. 1 1/2 jahren eingestellt, begründung: zu kleiner fisch, aufwand zu groß (überprüfung der bücher). ich arbeitete in dieser zeit vormittags als aushilfskraft, konnte aber dadurch nicht den lebensunterhalt für 3 personen sichern, bekam hilfe zum lebensunterhalt. keine schöne situation, alle paar monate seine konten, einkünfte, ausgaben etc. offenlegen zu müssen und kaum geld zu haben. mein exmann konnte sich immerhin 2 autos und das leben in berg bei starnberg finanzieren. die beiden söhne nahm er sporadisch alle 2 wochenenden, falls es in seine pläne passte, fuhr in den sommerferien mit ihnen in urlaub. seit etwa 3 jahren ging nur noch der jüngere sohn zu ihm. nach ca. 350 bewerbungen in diesen jahren, habe ich nun vor knapp 2 jahren eine vollzeit-festanstellung in meinem gelernten beruf bekommen. dafür musste ich täglich über 100km fahrt zur arbeit und viel organisation und streits mit den kindern in kauf nehmen, was sehr nervenaufreibend war. da beide söhne im sommer 09 ihren schulabschluss machen sollten, war für mich klar, dass ich nun in nähe meines arbeitsplatzes umziehen konnte. es fand sich auch eine wohnung, beide söhne waren nicht wirklich begeistert, aber willig. (der jüngere sohn hatte schon einen schulplatz in münchen) einen monat vor umzug eskalierte die situation mit meinen jüngeren sohn, er stellte sich völlig quer, und es wurde mittels jugendamt beschlossen, dass er nun bei seinem vater wohnen wird. sein vater hat mittlerweile ein gemeinsames kind mit seiner lebensgefährtin, stimmte dieser regelung zu. nun der supergau: mein exmann hat sofort beim jugendamt beistandschaft beantragt und fordert nun seinerseits Unterhalt von mir für unseren sohn. Da nun ein kind bei mir und ein kind beim vater lebt, schlug ihm das jugendamt vor, dass keiner von beiden unterhalt zahlt, dass möchte er jedoch nicht, da er weiss, dass ich als angestellte mehr verdiene als er offiziell angibt. er pocht auf sein recht, ' bei kindesunterhalt gibt es eine barzahlungspflicht'. ich habe mich zu gegenseitigen unterhaltszahlungen bereiterklärt, mit der bedingung, dass dieser mit den bereits entstandenen rückständen (10.000€ !!) verrechnet wird. mittlerweile hat er sich kündigen lassen, ist nun arbeitslos, zahlt natürlich nicht für den sohn, der bei mir lebt, hat beim arbeitsamt einen existenzgründungszuschuss beantragt und bewilligt bekommen und hat sich nun selbständig gemacht mit einem neuen friseursalon im starnberg. seine insolvenz und restschuldbefreiung ist im april 2010 durch, laut seiner insolvenzverwalterin spricht dem auch nichts entgegen. das jugendamt tritt nun mir nun auf die zehen bezgl. unterhaltszahlungen und hat mir lohnpfändung angedroht, da mein exmann wohl ziemlich druck macht. mein rechtsanwalt ist ratlos, setzt auf die 'vogel-strauß-taktik', rät zu stillhalten und nicht reagieren.
falls nun jemand bis hierher durchgehalten hat: ' kennt ihr kompetente spezialisten, anwälte mit kampfgeist im raum münchen, die diese situation und die chancen einschätzen können???' für tipps im umgang mit zahlungsunwilligen vätern wäre ich dankbar.


-----------------
""




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Was steht da im Beitrag? Meine Augen werden geblendet.....

Gruß stern

-----------------
" "

-- Editiert am 13.11.2009 07:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
paula393
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@camper2008,
danke schon mal für den tipp mit den absätzen, ist es möglich, diese im nachhinein noch zu korrigieren?? 'namensnennung' versteh ich leider nicht, da keine namen im text enthalten sind...oder steh ich auf der leiter?
lg
paula

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Guten Morgen Paula,

man darf keine Namen von Anwälte angeben.
Ist eh sehr schwierig, weil jeder nicht mit jedem zusammenpasst.

Viel wichtiger ist es, dass sich der Mandant deutlich macht mit seinem Vorhaben.
Ein Anwalt vermittelt die Sprache in eine Gerichtssprache, so drücke ich das hier mal aus.

Du musst dich schlau machen, welche Möglichkeiten du hast. Trage alles zusammen und bleibe beim Anwalt Nr. 3.
Klar das nervt alles und ich verstehe das gut, irgendwann will man auch mal eine Klärung vor sich haben.

Egal, wie auch, es kostet Zeit, Kraft und am Ende noch viel Geld u. U.



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
paula393
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

guten morgen anny,
danke für deinen rat, ich denke, meine möglichkeiten sind mittlerweile wirklich begrenzt, zumindest fällt mir nichts mehr dazu ein außer ohnmacht. mit dem zusammenpassen des anwalt und des mandanten hasst du sicher recht. kopf in den sand stecken und nichts tun ist nunmal gar nicht meine art...und fällt mir schwer.
lg
paula

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.522 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.