zum unterhalt verpflichtet?

20. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
sonnenblume1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
zum unterhalt verpflichtet?

hallo ich habe mit meiner freundin ein gemeinsames Kind und einen gemeinsamen Haushalt, sprich gemeinsame wohnung usw. demnächst will ich mir eine Wohnung kaufen. sollte ich mich von meiner Freundin trennen (wir haben keine ehe) muss ich unterhalt für mein Kind zahlen, was kein Problem ist aber (Achtung frage kommt) muss ich auch unterhalt für meine ex zahlen bzw. steht ihr IRGENDETWAS von meiner bisdahin Eigentumswohnung und oder den materiellen Dingen zu (abgesehen von ihren eigenen Kleidern und schmuck naturlich). Sie war/ist Hausfrau. ich habe alles gekauft, bezahlt und erarbeitet.
wie verfährt unsere justizia in einem solchen Fall?

mfg


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ist ja süss, dass Du die Frage ankündigst ("Achtung jetzt kommt Frage"). Achtung, jetzt kommt Antwort:

Bei nichtehelichen Gemeinschaften nimmt im Fall der Trennung jeder das wieder raus, was er auch reingebracht hat. Ausnahmen kann es geben, wenn z.B. gewisse Sachen, die Du angeschafft hast, für das gemeinsame Kind wichtig sind.

An der Wertsteigerung der Wohnung nimmt die Freundin nicht teil, weil sie ihr nicht gehört.

Kindesunterhalt, das ist klar. Für die Kindsmutter müsstest Du Unterhalt zahlen, bis das Kind ins Kindergartenalter kommt. Ab da ist es der Mutter zumutbar, zumindest teilzeitig zu arbeiten. Es könnte sein, dass Du dann noch einen überschaubaren Zeitraum für sie Unterhalt zahlen musst, wenn es dem Kindeswohl dient. Aber eigentlich ist die Grenze für den Betreuungsunterhalt der 3. Geburtstag des Kindes. Ist eben eine individuelle Entscheidung.

wirdwerden

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#3
 Von 
sonnenblume1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank an euch
und habt ihr eine ahnung wie hoch der betrag sein wird bzw. wonach dieser sich richtet, welchen ich ihr zahlen müsste.

ps. wie sieht es mit dem auto aus, das wir uns zusammen angeschafft haben und zusammen auch tanken, welches ich aber wiederrum abbezahlt habe. (angemeldet ebenfalls auf mich)

mfg

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das hab ich doch schon geschrieben. Was für Möbel gilt, das gilt auch für Autos. wird ja wohl auf Deinen Namen laufen.

Unterhalt richtet sich nach Deinem Verdienst. Da gibt es Beiträge ohne Ende. Mal nachlesen.

wirdwerden

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