Hallo und guten Morgen...
nach einer schlaflosen Nacht, bräuchte ich eine Auskunft.
Gestern kam die Klageschrift meiner vollj. Tochter, von dem Gericht, in dem sie wohnt. Ich wohne in einem anderen Gerichtsbezirk, glaube ich zu mindest.
Was mich jetzt aber irgendwie irritiert, ist eigentlich der erste Satz der Klage: Da der Unterhaltsverpflichtete im Zuständigkeits Bereich des Gerichtest wohnt... etc.
Meine Frage nun, welches Gericht ist den Zuständig, das Famileiengericht in dessen Bezirk ich wohne, oder das, in dem meine Tochter wohnt ??
Gruß vom Rhein
zuständiges gericht ?
2. Juni 2006
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Frage vom 2. Juni 2006 | 09:43
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 2x hilfreich)
zuständiges gericht ?
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#1
Antwort vom 2. Juni 2006 | 12:15
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 14x hilfreich)
Das Gericht wo deine Tochtewr wohnt ist zuständig....
Grüße
tomtom
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