zustimmung vom vater?

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
pm010309
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
zustimmung vom vater?

hallo ich bin 27 jahre alt und habe einen 5 jährigen sohn.
mein freund (nicht der vater vom kleinen) und ich wollen im mai heiraten. nun ist die frage, wegen einer namensübertragung von meinem sohn, so das der kleine so heißt wie wir.
brauche ich da die zustimmung vom vater? oder geht das auch so? wir haben beide das sorgerecht,únd das problem ist das der kindesvater mir seit unsere trennung 2007 steine in dem weg legt und gewiss sein einverständnis nicht gibt.

gibt es da irgend einen weg??


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
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#2
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

soso, der Vater deines Kindes legt dir also Steine in den Weg, des wegen darf dann das Kind nicht mehr den Namen des Vaters tragen - auch eine Variante der Entfremdung.
Also bei mir könntest du dein Kind nie und nimmer umbenennen, weil sonst dem Kind das recht genommen wird, sich mit ihm zu identifizieren.

Vielleicht kannst du mit ihm einen Deal abschließen, er gibt seine Zustimmung zu der umbenennung und entlässt als gegenleistung aus seiner Unterhaltsverpflichtung.

Wer das eine nicht will, kann das andere nicht haben.

M.Knuth

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

.........Vielleicht kannst du mit ihm einen Deal abschließen, er gibt seine Zustimmung zu der umbenennung und entlässt als gegenleistung aus seiner Unterhaltsverpflichtung....

Das dürfte rechtlich nicht möglich sein. Gem. § 1614 I BGB darf eine Unterhaltsvereinbarung keinen - auch nur teilweisen - Verzicht auf Unterhalt für die Zukunft beinhalten oder auf einen solchen Verzicht hinauslaufen.

Mit einer Adoption wäre der Kindesvater vielleicht einverstanden.

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#4
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

ähm, es war mir klar, dass jemand gleich mit gesetzlichen Grundlagen kommt, den Hintergrund meines Postings hat meri nicht verstanden.
Rein rechtlich gesehen geht das natürlich nicht, aber man kann sich ja auf ganz privatem Weg einigen.

Wenn die Mutter die alleinigen Namensgebungsrechte für ihr Kind haben will, kann sie privat versuchen, des Vaters Anteile zu kaufen, genauso wie sie die väterlichen Anteile der Liebe zum Kind versuchen kann zu kaufen.

Wenn die Mutter sich schämt, dass das Kind den Namen des Vaters trägt, dann muss er ja ein ********* sein, dass er sein Kind verkauft. Ich hoffe. es wird verstanden, was ich sagen will und wohin ich will.

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

..ähm, es war mir klar, dass jemand gleich mit gesetzlichen Grundlagen kommt..


In einem Rechtsforum geht es nunmal anders zu als in einem Hinterhofstammtisch. :grins:


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