zwangseinweisung

10. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
janakris
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
zwangseinweisung

hallo,
angenommen, person a ist psychisch krank, mehrere anzeigen laufen.
jetzt soll a nach NPsychKG untergebracht werden.
wer muss für die kosten aufkommen?
in § 37 NPsychKG steht:
Kosten der Unterbringung

(1) Die Kosten einer nach diesem Gesetz durchgeführten Unterbringung trägt die betroffene Person, soweit sie nicht einer Unterhaltspflichtigen oder einem Unterhaltspflichtigen, einem Träger von Sozialleistungen oder einer anderen Person zur Last fallen.

(2) Die Kosten einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme sind vom Land zu tragen, wenn

1. der Antrag auf Anordnung einer Unterbringung abgelehnt oder zurückgenommen wird oder aus anderen Gründen seine Erledigung findet oder


2. die Anordnung einer Unterbringung vom Beschwerdegericht aufgehoben wird



und die Voraussetzungen für die Unterbringung von Anfang an nicht vorgelegen haben.

(3) Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 2 in der von ihm in der Hauptsache getroffenen Entscheidung auszusprechen, wer die Kosten der vorläufigen Unterbringungsmaßnahme zu tragen hat. Über die Kosten ist auch zu entscheiden, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergeht, und zwar unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes nach billigem Ermessen.

(4) Die gerichtliche Entscheidung über die Kosten der vorläufigen Unterbringungsmaßnahme ist mit der sofortigen Beschwerde selbstständig anfechtbar.

so, aber was heisst in dem fall nun unterhaltspflichtig?
angenommen a hat 3 erwachsene kinder, müssten die zahlen?
wie wären die freibeträge beim einkommen und vermögen?
gibt es hier "sonderregelungen", wie wird das vermögen der person a verwendet ( immobilie,nocht nicht schuldenfrei)
danke im voraus,
janakris

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Zuerst wird das Vermögen der betroffenen Person "verwertet". Wenn das nicht reicht, werden die Kinder mit Einkommen herangezogen. Dann hängt es von deren Lebensituation ab, ob sie etwas zahlen müssen.
:Forum: ich denke im Sozialrechtsforum bist du besser dran.

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