zwei getrennte Wohnungen

30. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Trixie123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
zwei getrennte Wohnungen

Hallo,
ich bin neu hier.
Heute Morgen hat mir mein Mann gesagt, dass er sich von mir trennen wird. Wir wohnen zur Zeit in einem großen, gemieteten Haus. Wir brauchen also zwei kleinere, getrennte Wohnungen, ei ne kleine für ihn und eine größere für meine beiden Kinder (18 und 20) und mich. Da ich an einer schweren psychischen Krankheit leide, kann ich leider nur auf 400€-Basis arbeiten gehen. Da nun mal alles klar ist, möchte ich so schnell wie möglich ausziehen. Wie kann ich eine Wohnung für mich und die Kinder bezahlen. Mein Mann ist hoch verschuldet und wird mir kaum Unterhalt und Wohnung zahlen können. Dort wo ich jetzt wohne kann ich auch nicht wohnen bleiben. Welche Möglichkeiten habe ich?
Danke.
Trixie123123

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4265 Beiträge, 2423x hilfreich)

Wovon bezahlt ihr denn jetzt die Miete?

Deine Kinder sind erwachsen, die müssen sich um sich selbst kümmern. Was machen sie denn so beruflich? Ausbindung/Schule, dann gibt es BAG/BAFÖG, ansonsten Einkommen oder ARGE.
Sie können natürlich gerne bei dir wohnen,aber ihren Mietanteil sollten sie schon selbst tragen. Wenn sie trotz Ausbildung/Schule kein BAG/BAFÖG bekommen, dann wurde wohl doch noch irgendein leistungsfähiger Unterhaltspflichtiger festgestellt, ist a auch schön.
Also erst mal schnellstens diese beiden Anträge lostreten, rückwirkend gibt es da nichts!

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39376 Beiträge, 14147x hilfreich)

In Ergänzung zu quiddje: wer hat denn den Mietvertrag für das Haus unterschrieben?

wirdwerden

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo

quote:
Mein Mann ist hoch verschuldet und wird mir kaum Unterhalt und Wohnung zahlen können


Lass ihn sofort von einem RA wegen Unterhalt "in Verzug"
setzen.

Die Kinder wenn sie in Schule/ Ausbildung sind sollten das
ebenso tun.

Unterhaltsschulden sind vorrangig zu bedienen.

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39376 Beiträge, 14147x hilfreich)

@ edy: sie spricht von ihren beiden Kindern. Scheinen nicht von dem Mann zu sein. Und dann ist nix mit Unterhalt vom Stiefvater. Ob sie Unterhalt bekommt, wenn die Schulden lebensbestimmend waren, und schon vor der Eheschliessung da waren, ist auch noch fraglich.

Wenn sie allerdings nicht arbeiten kann, dann ist nicht die ARGE der richtige Ansprechpartner, sondern das örtliche Sozialamt zwecks Bewilligung von Grundsicherung.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Trixie123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure bisherigen Antworten. Die Kinder sind gemeinsame Kinder (wir sind 22 Jahre verheiratet). Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben, ist aber kein Problem, da rauszukommen. Eines meiner Kinder macht ne Ausbildung, das andre geht noch zur Schule und steht kurz vorm Abi.
Trixie123123

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39376 Beiträge, 14147x hilfreich)

...und was verdient das Kind, das in der Ausbildung ist? Was verdient Dein Mann?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Deine Kinder sind volljährig und daher müssen sie sich selber um ihren Unterhalt kümmern.
Allerdings will ich mal darauf hinweisen, dass dein Mann dir heute gesagt hat, dass er sich trennen will - meinst du nicht, da kann man in Ruhe überlegen, wie es weitergehen soll?
Und mit dem Unterhalt kann er ja noch nicht in Verzug sein.
Sinnvoll ist, wenn ihr euch alle 4 an einen Tisch setzt und überlegt, wie es räumlich weitergehen soll. Vielleicht nutzen eure Kinder diesen Moment ja auch, um wohnlich auf eigene Beinen zu stehen (Wohnheim o.ä.)?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo TiA2010,

quote:
Deine Kinder sind volljährig und daher müssen sie sich selber um ihren Unterhalt kümmern.


Der Unterhalt endet nicht mit der Volljährigkeit.


quote:
Und mit dem Unterhalt kann er ja noch nicht in Verzug sein.


Unterhalt muss erst bezahlt werden wenn man vom Unterhalts
pflichtigen Unterhalt verlangt als so ihn "in Verzug" setzt.

lg
edy






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irgendwie geht's schon"

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