1. Vornamen weglassen?

27. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Leviathan123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
1. Vornamen weglassen?

Hallo,
ich hab schon in diversen Foren recherchiert, konnte aber keine genaue Antwort zu meiner Frage finden. Meistens sind es persönliche Erfahrungen oder viele Antworten widersprechen sich, weshalb ich hier nochmal nachfragen wollte. Meine Frage:
Ich besitze zwei Vornamen, von denen ich aber nur den zweiten verwenden möchte. Ich bin noch Student und habe mir die Frage gestellt, wie es rechtlich aussieht, wenn ich z.B. nur den einen Vornamen auf meinem Zeugnis stehen haben würde (hatte mich mit beiden Vornamen eingeschrieben, da ich befürchtete, dass es sonst zu "Problemen" kommen könnte) - ist die Urkunde mit nur einem Vornamen rechtlich gesehen "gültig"? Könnte es Probleme geben wenn ich mich für den Master mit diesem Zeugnis einschreiben würde? Oder noch ein Fall: Kann ich in Zukunft meinen Arbeitsvertrag,Mietvertrag, etc. nur mit dem einen Vornamen ausfüllen? Wären diese ganzen Dokumente "gültig"?
Habe mehrfach gelesen, dass beide Vornamen den gleichen Stellenwert haben und man sich einfach eins "aussuchen" darf. Aber viele sagten auch, dass man bei offiziellen Sachen stets beide Namen benutzen sollte. Klar würde ich bei Behörden beide Namen benutzen, aber bei Arbeitsverträgen, Zeugnissen etc. würde ich gerne den ersten Vornamen weglassen. Ich befürchte nämlich, dass ich aufgrund meines ersten Vornamens am Arbeitsmarkt eher im Nachteil sein könnte.
Würde mich über eine zuverlässige Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen

-- Editier von Leviathan123 am 27.02.2016 18:18

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
ist die Urkunde mit nur einem Vornamen rechtlich gesehen "gültig"?


"Gültig" wäre sie auch, wenn "Mickey Mouse" draufstehen würde - nur daß im Zweifel eben erst jemand wissen müßte, daß du die Urkunde so bekommen hast.
Wenn du dich als "Hein Spack" bewirbst, dein Zeugnis ist aber auf "Max Spack" ausgestellt, dann wird sich ein Personalchef natürlich wundern und womöglich im Zweifelsfall annehmen, das sei nicht dein Zeugnis, dann hast du erst mal den Ärger, dir das bestätigen zu lassen, daß du dieser Max Spack bist.

Zitat:
Wären diese ganzen Dokumente "gültig"?


Ja.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leviathan123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Zitat:ist die Urkunde mit nur einem Vornamen rechtlich gesehen "gültig"?
"Gültig" wäre sie auch, wenn "Mickey Mouse" draufstehen würde - nur daß im Zweifel eben erst jemand wissen müßte, daß du die Urkunde so bekommen hast.
Wenn du dich als "Hein Spack" bewirbst, dein Zeugnis ist aber auf "Max Spack" ausgestellt, dann wird sich ein Personalchef natürlich wundern und womöglich im Zweifelsfall annehmen, das sei nicht dein Zeugnis, dann hast du erst mal den Ärger, dir das bestätigen zu lassen, daß du dieser Max Spack bist.
Zitat:Wären diese ganzen Dokumente "gültig"?
Ja.

Und wenn auf dem Zeugnis beide Namen stehen und ich mich nur mit einem Bewerbe? In ihrem Beispiel sind es ja zwei verschiedene Namen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

denk' doch einfach mal an einen neuen Namen aufgrund einer Eheschließung. Auch dann bleiben - trotz anderem Namen - die alten Dokumente gültig.

Zitat:
Und wenn auf dem Zeugnis beide Namen stehen und ich mich nur mit einem Bewerbe?
Dann würde es wohl nicht groß auffallen, oder zumindest niemanden verwundern.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Auch dann bleiben - trotz anderem Namen - die alten Dokumente gültig.


Allerdings muß man dann ggfs. nachweisen (bzw. sollte das proaktiv tun), daß "Hein Spack" dieselbe Person ist wie "Hein Moin", auf den das Zeugnis ausgestellt ist.

Zitat:
Und wenn auf dem Zeugnis beide Namen stehen und ich mich nur mit einem Bewerbe?


Liegt am Personalchef. Ob der glaubt, daß es einen Hein Mario Spack und einen Mario Fritz Spack gibt, weswegen der sich bewerbende Mario Spack auch das Zeugnis seines Bruders/Vaters/Schwägers/... einreichen könnte - man weiß es nicht,

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi,

ich habe auch zwei Vornamen ohne Bindestrich oder ähnlichem. Und da ich nur den 2. nutze, steht dieser auch alleine auf allen Dokumenten. Nur in meinem Personalausweis/Reisepass stehen beide Namen, wobei der 2. Name als Rufname angegeben ist.

Wenn Du also grundsätzlich nur den 2. Vornamen nutzt, reicht diese Nennung in Zeugnissen aus.

Ally

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leviathan123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ich war jetzt im Studierendenbüro und mir wurde gesagt, dass eine Änderung kein Problem sei. Aber ich wurde darauf hingewiesen, dass viele Leute schon Probleme mit dem gegenteiligen Fall hatten (also ein Vorname fehlt) und deshalb sich neue Zeugnisse ausstellen müssten. Stimmt das jetzt? Ich dachte ein Vorname allein reicht aus und bereitet keine Probleme

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

die Probleme wird es wohl immer dann gegeben haben, wenn es unterschiedliche Dokumente gab, egal ob ein Name fehlte oder einer zuviel war. Aber in der Regel lässt sich das doch leicht über das Geburtsdatum aufklären.

Ich persönlich vertrete eigentlich die Ansicht, dass auf offiziellen Dokumenten (Ausweise, Zeugnisse, wichtige Verträge etc.) der vollständige Name stehen sollte. Aber das muss wohl jeder selber wissen, zulässig ist sowohl das eine als auch das andere (von den Ausweisen vielleicht mal abgesehen).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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