10 Jahresfrist Grundstück Kaufen aber zu welchem Preis

30. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
manfred56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
10 Jahresfrist Grundstück Kaufen aber zu welchem Preis

Hallo zusammen,

ich habe mit meiner Frau 40 Hektar Felder die derzeit verpachtet sind.
Vor mehreren sahen kamen unsere Kinder auf uns zu und wollten wegen der 10 Jahresfrist die Sachen breites überschrieben haben aber wir wollten uns damals noch nicht davon trennen. Nun da es uns gesundheitlich nicht so gut geht wollen wir das Thema doch angehen aber nun auch so schnell wie möglich umsetzten ohne die 10 Jahresfrist zu haben das das Land unseren Kindern nicht mehr abgenommen werden kann.

Nun kostet das Land Geoportal im schnitt 1,20€ pro qm also ca 48.000€.

Nun meine Frage: Da meine zwei Kinder beide die je 24.000€ nicht haben, zu welchem Preis müssen sie das Land kaufen damit es nicht als Täuschung durchgeht bzw. dass die 10 Jahresgrenze nicht gilt und der Staat dann auch nicht mehr dran kommt.
Reist es da einen Preis von 0,50€ anzusetzen oder gibt es da Prozentregelungen ?
Die Grundstücke sollen übrigens weiter verpachten bleiben.

Danke für eure Hilfe


Grüße
Manfred

-- Editiert von Moderator topic am 1. Oktober 2025 15:52

-- Thema wurde verschoben am 1. Oktober 2025 15:52




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von manfred56):
Nun da es uns gesundheitlich nicht so gut geht wollen wir das Thema doch angehen


Warum sollte die Allgemeinheit für ihre Pflege aufkommen wenn Sie Eigentum und Einnahmen haben?

Zitat (von manfred56):
Da meine zwei Kinder beide die je 24.000€ nicht haben


Wenn man kein Geld hat, kann man nun mal nichts kaufen.

Bei Immobilienkäufen sind Banken in der Regel gerne behilflich.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2071x hilfreich)

Ich rate zu einem Steuerberater. Vielleicht gibt es auch noch ganz andere Möglichkeiten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Hi Manfred,



Zitat (von manfred56):
Da meine zwei Kinder beide die je 24.000€ nicht haben, zu welchem Preis müssen sie das Land kaufen damit es nicht als Täuschung durchgeht bzw. dass die 10 Jahresgrenze nicht gilt und der Staat dann auch nicht mehr dran kommt.
Reist es da einen Preis von 0,50€ anzusetzen oder gibt es da Prozentregelungen ?
Die Grundstücke sollen übrigens weiter verpachten bleiben.


Warum verkauft (oder verschenkt) ihr Euren Kindern nicht die Äcker unter Nießbrauch. Euch käme dann immer noch die Pachteinnahmen zu Gute und der Kaufpreis wird um den Wert des Nießbrauchs gemindert.

Wert des Nießbrauchs = Netto-Jahreseinnahmen (z.B. 350 Euro / Hektar * 40) * Lebenserwartung des vermutlich längerlebenden (Sterbetabelle) z.B. 10 Jahre.

Nur mal so 48.000 Euro - (350 Euro pro Hektar * 40 Hektar) * 10 Jahre = 48.000 - (14.000) = 34.000 Euro.

Wenn dann auch noch eine Pflegeverpflichtung übernommen wurde, kann man den Kaufpreis auch noch drücken.

Der "Staat" oder die Solidargemeinschaft (= wir alle) kann dann nur auf den Nießbrauch zurückgreifen.

Ein Steuerberater ist hier gut.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von manfred56):
das das Land unseren Kindern nicht mehr abgenommen werden kann.
Das Land kann und wird euren Kindern in keinem Fall abgenommen, sofern das hier in Deutschland spielt.
Zitat (von manfred56):
und der Staat dann auch nicht mehr dran kommt.
Der Staat will gar nicht an die Felder drankommen. Was soll der damit?
Zitat (von manfred56):
Die Grundstücke sollen übrigens weiter verpachten bleiben.
Warum sollten also die Kinder die Felder ---kaufen--?
Zitat (von manfred56):
Nun da es uns gesundheitlich nicht so gut geht
Ihr könntet ein Testament machen. Dann würden die Kinder die Felder erben weiterhin verpachtet bleiben. Die Kinder hätten dann Pachteinnahmen.

Wahrscheinlich meinst du---wegen der 10 Jahre--- eine ganz andere Thematik.
Es geht eher nicht um Täuschung oder Preisdrücken.

Es geht wohl eher um Schenkung, wenn die Kinder die Felder nicht kaufen können.

ABER:
Die 10 Jahre würden nur dann eine Rolle spielen, wenn ihr beide euren Unterhalt nicht selbst aus eurem eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen könnt und auch eure Kinder euch nichts als Unterhalt/Unterstützung zahlen könnten und nur dann, wenn (zuletzt) der Staat/Sozialamt euch etwas bezahlen soll, falls ihr tatsächlich ins Pflegeheim müsstet und die Heimkosten nicht zahlen könnt.

Das wäre dann ---Sozialhilfe vom Staat--- und nix mit Erbrecht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 86x hilfreich)

40 Hektar sind 400.000 m² - hier geht es also nicht um 48.000 €, sondern um 480.000 € (wenn die 40 ha und die 1,20 €/m² stimmen).

Befindet sich das Land im Betriebs-oder Privatvermögen?

Ohne Steuerberater würde ich da gar nix machen.

-- Editiert von User am 30. September 2025 17:52

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Befindet sich das Land im Betriebs-oder Privatvermögen?

Ich tippe mal auf Betriebsvermögen und dann würde bei den Eltern bei einem Verkauf hohe Steuern anfallen. Bei einem Wert von 480.000€ dürften Steuern in Höhe von >200.000€ anfallen.

Zitat (von manfred56):
Reicht es da einen Preis von 0,50€ anzusetzen

Nein

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#7
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bei einem Wert von 480.000€ dürften Steuern in Höhe von >200.000€ anfallen.


Naja, das hinge ja noch vom Buchwert ab. Wir wissen ja nicht, wo genau das spielt, 1,20 €/m² wäre auf meinem Puppenteller aktuell ein SEHR niedriger Wert.

Wenn tatsächlich Betriebsvermögen vorliegt, wäre die unentgeltliche Übertragung (und anschließende Realteilung in zwei Betriebe wohl sinniger.

-- Editiert von User am 30. September 2025 21:00

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Naja, das hinge ja noch vom Buchwert ab.

Gehen wir doch einfach von einem stillgelegten landwirtschaftlichen Betrieb aus, der schon lange besteht. Was soll es sonst sein?

Bei dem niedrigen Wert kann es sich nur um Wald- oder Wiesenflächen handeln, wobei bei Waldflächen der Aufwuchs noch hinzugerechnet werden müsste. Ackerland ist bereits bedeutend teuer.

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#9
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von hh):
Was soll es sonst sein?


Ein Betrieb, der irgendwann im steuerrechtlichen Sinn aufgegeben wurde.

Ein Tippfehler und es sind nur 4 ha.

Und wenn Du richtig liegst, ein verpachteter Betrieb mit Buchwerten gem. § 55 EStG. Oder auf Kaufpreisem beruhenden Buchwerten. Oder beides.

Z.B. in Thüringen liegen die Bodenrichtwerte für Ackerland je nach Lage deutlich unter 2 €, das muss kein Wald sein - bei uns wird das Zehnfache aufgerufen bei allerdings auch deutlich höheren Bodenpunkten.

Darüber zu spekulieren, hat wenig Sinn, der Fragesteller sollte sich unbedingt an eine landwirtschaftliche Buchstelle wenden.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Ein Betrieb, der irgendwann im steuerrechtlichen Sinn aufgegeben wurde.

Und die Entnahme der Pachtflächen aus dem Betriebsvermögen mit Überführung in das Privatvermögen wurde in dem Zusammenhanf versteuert? Tatsächlich ist mir kein landwirtschaftlicher Betrieb bekannt, bei dem das gemacht wurde.

Zitat (von amz529033-63):
Darüber zu spekulieren, hat wenig Sinn,

Naja, bevor voreilige Entscheidungen getroffen werden sollte derartige Dinge geprüft werden. Es wäre nicht der erste Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, der nach dem Verkauf aus allen Wolken fällt beim Anblick der hohen Steuerlast.

Zitat (von amz529033-63):
Ein Tippfehler und es sind nur 4 ha.

Bist Du jetzt Hellseher oder warum sollte der Tippfehler nicht bei der Angabe 48.000€ liegen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von hh):
Naja, bevor voreilige Entscheidungen getroffen werden sollte derartige Dinge geprüft werden. Es wäre nicht der erste Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, der nach dem Verkauf aus allen Wolken fällt beim Anblick der hohen Steuerlast.


ICH weiß das, genau deshalb habe ich die Frage, ob es sich um Betriebsvermögen handelt, gestellt.

Ich kenne etliche Betriebe (ohne Hofnachfolger), die im steuerrechtlichen Sinn aufgegeben wurden, habe das selbst Ende des letzten Jahrtausends x-mal berechnet. Es gab Zeiten, wo die Verkehrswerte so niedrig waren, dass das zu keinen oder nur sehr geringen Aufgabegewinnen führte, die lagen teilweise unter den 55er Werten. Da NICHT aufzugeben wäre doch dumm gewesen.

Und was den Tippfehler angeht: Nein, ich kann nicht hellsehen. Du? NATÜRLICH kann der Tippfehler hier und dort liegen. Du fragtest, was es sonst sein soll. Ich habe _Möglichkeiten_ genannt. Ob davon eine stimmt, weiß ich nicht (und Du auch nicht). Warum ranzt Du mich eigentlich so an? Wir wollen doch auf dasselbe hinaus.


-- Editiert von User am 30. September 2025 23:42

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
manfred56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke schon mal für eure Hilfe,

es handelt sich nur um Privatvermögen nichts in einer firma

meines wissen müssen die Kinder uns finanziell erst unterstützen wenn diese mehr als 100.000 im Jahr einkommen haben.
Also wenn unser eigenes Geld aufgebraucht ist würde der Staat dann sich sie letzten 10 jähre anschauen ggf die Felder zurück Verlagen und dann verkaufen wenn wir dies unseren Kindern geschenkt haben. Aber angeblich auch wenn es nur für einen obligatorischen 1€ (also unterm wert Verkauft wurde).

jetzt wäre für mich eben die Frage was ein angemesser Preis wäre dass der Staat nicht mehr dran kommt. Zb min 80% des Geoportalpreises

Grüße

-- Editiert von User am 1. Oktober 2025 09:48

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von manfred56):
es handelt sich nur um Privatvermögen nichts in einer firma


Der landwirtschaftliche Betrieb wurde also im steuerrechtlichen Sinn von Dir/Euch oder Voreigentümern aufgegeben und das kannst Du nachweisen?

Es geht hier nicht darum, dass die Landwirtschaft nicht mehr aktiv bewirtschaftet wird. Und dass die Pachteinnahmen ggf. als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht abs Einkünfte aus Landwirtschaft erklärt werden, ist kein Beweis.

Die Aussage von @hh
Zitat (von hh):
Es wäre nicht der erste Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, der nach dem Verkauf aus allen Wolken fällt beim Anblick der hohen Steuerlast.


Ist absolut korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4377 Beiträge, 727x hilfreich)

Zitat (von manfred56):
Aber angeblich auch wenn es nur für einen obligatorischen 1€ (also unterm wert Verkauft wurde).

Wurde ja mit Absicht unter Wert verkauft, deshalb gut vorstellbar. Fraglich auch, ob ein Notar da so einfach mitmacht, der weiß ja, dass damit eine Schenkung umgangen werden soll.
Warum nicht mit Nießbrauch verschenken?

Zitat (von manfred56):
umsetzten ohne die 10 Jahresfrist zu haben das das Land unseren Kindern nicht mehr abgenommen werden kann.


Man muss nicht unbedingt in ein Heim. Die sogenannten 24 Stunden Kräfte, meistens aus Osteuropa, kosten um die 3000 € plus Wohnen und Verpflegung.
Es dürfte ein Haus vorhanden sein, wo Platz für solche Kräfte vorhanden ist. Die haben zwar einen 8-Stunden-Tag und 2 Tage frei pro Woche. Zusätzlich mit einem Pflegedienst wäre vermutlich eine Versorgung daheim möglich. ,

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von manfred56):
meines wissen müssen die Kinder uns finanziell erst unterstützen wenn diese mehr als 100.000 im Jahr einkommen haben.
So pauschal ist das falsch. Die Kinder dürfen jetzt schon. Noch ist gar kein Sozialamt/Sozialhilfe im Spiel.
Also erst, wenn Eltern oder 1Elternteil Sozialhilfe beim Sozialamt beantragt ( zB weil man ins Pflegeheim vollstationär müsste und eben weder Rente noch Pflegeversicherung noch Vermögen ausreichen würden)---> erst dann wären zuerst die Kinder mit Unterhalt dran.
Wenn beide Kinder wegen Einkommen nicht leistungsfähig für Elternunterhalt wären, würde die Frage nach einer Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre auftauchen.

Zitat (von manfred56):
Also wenn unser eigenes Geld aufgebraucht ist würde der Staat dann sich sie letzten 10 jähre anschauen ggf die Felder zurück Verlagen und dann verkaufen
Nein. Absolut NICHT. Liest du keine Antworten?
Erst, wenn ihr Sozialhilfe nach Kap. 4 des SGB XII beim Sozialamt beantragt, KÖNNTE das Sozialamt von euch fordern, dass ihr die Schenkung von vor max 10 Jahren von euren Kindern zurückfordert.
Das würde am Ende evtl. bedeuten, dass ihr die Pachteinnahmen wieder selbst bekommt und evtl. Flächen selbst verkauft... und damit selbst die Kosten im Pflegeheim bezahlen könnt.
Dann verschwindet das Sozialamt als *Staat* von der Bildfläche.
Weder Amt noch Staat will Felder. Das Amt zahlt keine Sozialhilfe, wenn Unterhaltspflichtige/Kinder das können/müssen. Oder ihr selbst...

Zitat (von manfred56):
Aber angeblich auch wenn es nur für einen obligatorischen 1€ (also unterm wert Verkauft wurde).
Angeblich? Ich lese, die Felder sollen nicht verkauft werden, sie sollen weiterhin verpachtet bleiben. Damit bleibt ihr Eigentümer und habt Pachteinnahmen.

Der obligatorische 1 € wäre ein rechtswidriger Verkauf, wenn er wegen deiner Angst vorm Staat gedacht ist.

Zitat (von manfred56):
jetzt wäre für mich eben die Frage was ein angemesser Preis wäre dass der Staat nicht mehr dran kommt
1. Lass dir von einem Gutachter für Agrarflächen den aktuellen Verkehrswert ermitteln. 2.3.4.5. Der Staat will da nicht ran. Der kümmert sich nicht um Felderverkauf.

Wenn deine Kinder heute oder morgen kein Geld haben, also die Felder gar nicht kaufen könnten, können sie es später evtl. auch nicht.

Sind es wirklich 40 ha Felder/Ackerland?

Deine Frage ist keine Erbrechtsfrage.
Das mit der Schenkung/10 Jahre gehört ins Unterforum *Sozialrecht*
Das mit der Schenkungssteuer und Pachteinnahmen gehört ins Unterforum *Steuerrecht*.

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn beide Kinder wegen Einkommen nicht leistungsfähig für Elternunterhalt wären, würde die Frage nach einer Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre auftauchen.

Das ist falsch, da die Unterhaltspflicht erst dann entsteht, wenn alle Schenkungen der letzten 10 Jahre zurückgefordert wurden und das dadurch erzielte Vermögen auch aufgebraucht wurde.

Zitat (von Anami):
Zitat (von manfred56):
Also wenn unser eigenes Geld aufgebraucht ist würde der Staat dann sich sie letzten 10 jähre anschauen ggf die Felder zurück Verlagen und dann verkaufen
NICHT. Liest du keine Antworten?

Oje, die richtige Antwort lautet natürlich JA, weil dann Sozialhilfe beantragt werden müsste. Den Rückforderungsanspruch leitet das Sozialamt dann auf sich über.
Die Rückforderung kann allerdings natürlich dadurch vermieden werden, dass die Kinder die fehlenden Kosten übernehmen.

Zitat (von Anami):
Der obligatorische 1 € wäre ein rechtswidriger Verkauf, wenn er wegen deiner Angst vorm Staat gedacht ist.

Daran ist natürlich nichts rechtswidrig. Allerdings handelt es sich bei der Differenz zum Verkehrswert um eine Schenkung, die der Rückforderung innerhalb von 10 Jahren unterliegt.

Zitat (von Anami):
Lass dir von einem Gutachter für Agrarflächen den aktuellen Verkehrswert ermitteln.

Wozu, wenn der Bodenrichtwert bekannt ist?

Zitat (von manfred56):
jetzt wäre für mich eben die Frage was ein angemesser Preis wäre dass der Staat nicht mehr dran kommt. Zb min 80% des Geoportalpreises

Ehrlich gesagt verstehe ich das Vorgehen nicht.
1. Die Kinder haben laut Sachverhalt das Geld nicht um den Kaufpreis aufzubringen
2. Die Eltern haben dann Geldvermögen und machen es im Pflegefall dem Sozialamt super einfach das Vermögen zu verwerten.
3. Wenn der Kaufpreis gestundet wird, bzw. den Kindern als Darlehen gewährt wird, dann sind die ersparten Zinsen ebenfalls eine Schenkung
4. Das Darlehen kann natürlich auch noch nach Ablauf von 10 Jahren vom Sozialamt gekündigt werden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ehrlich gesagt verstehe ich das Vorgehen nicht.
Ich, ehrlich gesagt, auch nicht.
Ob die Reihenfolge der seltsamen TE-Überlegungen von mir falsch beantwortet wurde, mag sein, ist dem TE evtl. egal?
Er will den Preis für die 40 ha minimieren.
Bei Bodenrichtwert lt. Geoportal von 1,20€/qm dürfte weder 48.000,- herauskommen noch wird der obligatorische 1€ für die 40 ha in Frage kommen.

Zitat (von hh):
Oje, die richtige Antwort lautet natürlich JA
Mein NICHT bezog sich auf:..würde der Staat dann sich sie letzten 10 jähre anschauen ggf die Felder zurück Verlagen und dann verkaufen

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8600 Beiträge, 4674x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Fraglich auch, ob ein Notar da so einfach mitmacht, der weiß ja, dass damit eine Schenkung umgangen werden soll.
Warum nicht mit Nießbrauch verschenken?

Weshalb sollte der Notar da nicht "mitmachen"? Ein Verkauf unter Verkehrswert i s t eine (gemischte) Schenkung.

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