Hallo,
bräuchte dringend Auskunft von fachkundigen Personen zu folgendem Sachverhalt:
Habe mich vor einigen Tagen bei einem online-Lotto-bla angemeldet und als Zahlungsmittel anstatt den Kto.Daten meines Giros die meines Spar-ktos. angegeben (gleiche Nummer bis auf 2 zusätzliche Ziffern - es ist mir nicht aufgefallen) - hab dann um ein paar euro Tippscheine gekauft, wirklich eine Minisumme. Jedenfalls haben sie dann 2 Tage später versucht den Betrag vom Sparkonto abzubuchen und das natürlich ohne Erfolg. Allerdings haben sie es nicht ein oder zwei mal im Abstand von Tagen oder wenigstens Stunden versucht, sondern ganze 16 - sechszehn - mal in e i n e r Minute - dadurch ist mir ein Schaden durch meine Bank von 11,50 entstanden und jetzt will dieses Unternehmen pro versuchtem Abbucher auch noch €7,50,- von mir, also 16x7,50 :D :D :D weil ich 16x7,50 für 16 Versuche in der Minute leicht übertrieben finde, habe ich denen das gesagt - und sie haben mir als Entschädigung 30eur nicht auszahlbares Spielerguthaben angeboten :D ... das können die doch nicht dürfen, oder? Gibt es dazu einen Gesetzestext den ich dieser Frau vom Service zitieren kann? Da sie mir etwas anbietet gehe ich davon aus dass sie weiß, dass das nicht i.O. ist.
Danke für eure Antworten
-- Editier von huscarli am 16.10.2015 21:08
16 Abbucher :)
16. Oktober 2015
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Frage vom 16. Oktober 2015 | 21:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
16 Abbucher :)
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. Oktober 2015 | 17:58
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Wieso wurde durch die Bank hier etwas berechnet? Erscheint mir ungewöhnlich, denn so könnten Fremde einen bewusst schädigen.Zitatdadurch ist mir ein Schaden durch meine Bank von 11,50 entstanden :
Und jetzt?
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