2 Fragen Thema Umzug/Möbel

25. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Anxaloi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Fragen Thema Umzug/Möbel

Guten Abend!

Ich habe direkt 2 Fragen!

Kurze Vorgeschichte. Vor 13 Wochen bin ich zu meinem Lebensgefährten(zu dem Zeitpunkt)gezogen. Da ich zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus lag, da ich unser Kind bekommen habe, musste er sich allein um den Umzug von meiner in seine Wohnung kümmern. Dies sollte ein kurzfristiger Zustand sein, da wir eine neue gemeinsame Wohnung beziehen wollten. Aus diesem Grund haben wir einige Kisten und Möbel von mir erst einmal bei seiner Mutter untergestellt. Vor 11 Wochen habe ich mich von ihm getrennt und meine damalige Wohnung (möbliert) wieder bezogen. Am 30.08. ist nun mein Umzug in eine neue Wohnung, mit Umzugsunternehmen.

Frage 1. Die Mutter meines ehemaligen Lebensgefährten weigert sich vehement, mir die Möbel zu übergeben. Sie versucht diese als Druckmittel zu verwenden um ihren Enkel weiterhin sehen zu dürfen. Ihre Angst ist unbegründet, aber sie wird ist regelrecht paranoid was das betrifft. Erst war alles abgesprochen und nun weiß sie doch nicht ob sie am 30.08 überhaupt kann. Was habe ich für Möglichkeiten um meine Möbel wieder zu bekommen, sollte sie sich weiterhin weigern mit diese zu übergeben?

Frage 2. Mein damaliger Lebensgefährte ist mit meinen Sachen nicht gerade glimpflich umgegangen. Er hat viele Kartons im Regen stehen lassen sowie einige Möbel. Diese sind laut Aussage der Mutter nicht mehr zu gebrauchen. Unter anderem ist wohl auch ein Fernseher für über 1.000 € defekt. Habe ich da eine Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen, da er sich weigert dies über seine Haftpflichtversicherung laufen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus!

Lieben Gruß

Anxaloi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 403x hilfreich)

Frage 1: Sie hat kein wie immer geartetes Rückbehaltungsrecht.
Die 2. Frage ist etwas knifflig, da es sich bei dem Umzug um eine Gefälligkeit handelt. Hätte er seine Sachen auch im Regen stehen lassen?
Stell diese Frage am besten im Forum Schadensersatz.

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-- Editiert Pachlus am 25.08.2013 20:12

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anxaloi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Pachlus!

Natürlich hätte er seine Sachen nicht im Regen stehen lassen ;-)

Ich werde die Frage mal in dem anderen Forum stellen!

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