Guten Morgen zusammen,
habe bereits hier im Forum ein bisschen recherchiert, allerdings nur sehr alte Themen gefunden von denen ich jetzt nicht weiß, ob sich etwas geändert hat.
Folgendes Anliegen:
Fange am 03.06 einen neuen Vollzeitjob an. Mein alter Job ist bereits gekündigt in der Probezeit und diesen Freitag ist der letzte Tag.
Somit bin ich die ganze nächste und übernächste Woche „Beschäftigungslos". Auf Geld bin ich nicht angewiesen in der Zeit.
Folgende Fragen:
1. „Muss" ich mich arbeitslos melden? Klar hab ich wegen eigenkündigung eine Sperrzeit, aber wie sieht es mit der KV und RV aus? Durch eine Lücke in der RV rechnet man mir ja nicht dann das ganze Jahr an(so hab ich’s verstanden...?).
2. Könnte ich die ganze Bürokratie, falls ich mich melden müsste, einfach 2 Wochen durch einen 450€ Job überbrücken? Wie sieht es da mit KV/RV aus?
Vielen Dank!
-- Editiert von Moderator am 13.05.2019 13:17
-- Thema wurde verschoben am 13.05.2019 13:17
2 Wochen arbeitslos melden ....?
13. Mai 2019
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Frage vom 13. Mai 2019 | 07:36
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Wochen arbeitslos melden ....?
#1
Antwort vom 13. Mai 2019 | 08:05
Von
Status: Heiliger (20352 Beiträge, 7367x hilfreich)
Da rufst du doch besser die KK und die RV direkt an. Dass dir wegen 14 Tagen das ganze Jahr nicht angerechnet werden soll, vermag ich nicht zu glauben.
Dass du dich bei der AA meldest, macht doch nur dann Sinn, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stündest - das ist ja nicht der Fall.
#2
Antwort vom 13. Mai 2019 | 09:24
Von
Status: Unbeschreiblich (40697 Beiträge, 6590x hilfreich)
Nein.Zitat :1. „Muss" ich mich arbeitslos melden?
Nö. Wenn du dich nicht arbeitslos meldest, bekommst du kein ALG, und natürlich auch keine Sperrzeit.Zitat :Klar hab ich wegen eigenkündigung eine Sperrzeit
Für ein *Lücke* von max. 1 Monat bist du noch krankenversichert. Übergang von Job zu Job.Zitat :aber wie sieht es mit der KV und RV aus?
Ob auch die RV so kulant ist, weiß ich nicht. uU fehlt dir bei der späteren Rentenberechnung diese *Lückenzeit*. Du kannst allerdings auch einen freiwilligen RV-Beitrag zahlen. Von 1 Jahr habe ich noch nie gelesen.
Schon mal gehört, dass der Minijob KEIN sv-pflichtiger Job ist. Also gerade keine KV-und RV-Beiträge von dir fällig werden? Und weniger Bürokratie?? Wohl eher das Gegenteil.Zitat :einfach 2 Wochen durch einen 450€ Job überbrücken? Wie sieht es da mit KV/RV aus?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Mai 2019 | 11:08
Von
Status: Schlichter (7444 Beiträge, 1635x hilfreich)
Hallo,
seitens RV genügt es, wenn 1 Tag des Monats mit RV-Beitrag belegt ist, dann zählt der ganze Monat. Der geringere, absolute Betrag, der abgeführt wird, dürfte sich später in der Rentenhöhe nicht bemerkbar machen.
Und jetzt?
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