Vorgeschichte
Frau A hat gegenüber einen Krankenhaus einen Schaden und die verbundenen Kosten gemeldet. Diese hat den Schaden an ihre Versicherung weitergeleitet.
Versicherung Y sendet Frau A einen Bogen zur Entbindung der Schweigepflicht, welchen sie auch unterschrieben zurückgesendet hat.
Die Versicherung hat abgelehnt, mit der Begründung bzw. den Verweis auf den Aufklärungsbogen, welcher nicht für die durchgeführte Behandlung unterschrieben wurde, sondern für eine ähnliche Behandlung.
Situation:
Ablehnung der Versicherung ist vom z.B. 24.12
Entbindung der Schweigepflicht wurde jedoch erst von Frau A am 27.12 unterschrieben zurück an die Versicherung des KH gesendet.
Somit ist die Ablehnung vor Entbindung der ärztl. Schweigepflicht erfolgt
Liegt da ne Verletzung dieser vor?
ärtzliche Schweigepflicht
16. September 2008
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Frage vom 16. September 2008 | 23:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ärtzliche Schweigepflicht
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#1
Antwort vom 17. September 2008 | 13:12
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Somit ist die Ablehnung vor Entbindung der ärztl. Schweigepflicht erfolgt
Stimmt!
Liegt da ne Verletzung dieser vor?
Falls die Entscheidung der Versicherung nur mit Zugriff auf die Daten der Patientin möglich war und/oder damit begründet wurde und diese Daten dem Datenschutz unterliegen, dann wäre das eine Datenschutzverletzung. Hat die Patienten einen Nachweis über den Versand ihres Schreibens oder über den Empfang durch die Versicherung?
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