3 anonyme SIM-Karten bestellt. Nun liegen die beim Zoll

16. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
3 anonyme SIM-Karten bestellt. Nun liegen die beim Zoll

Hallo,
Ich habe mir von den Philippinen 3 SIM Karten per Einschreiben zusenden lassen. Nun liegen die beim Zoll.
Beim Kauf der Karten musste man sich auf den Philippinen nicht mit einer ID registrieren lassen. Man muss dort nur für umgerechnet 2 Euro Guthaben draufladen, dann ist die Karte registriert. Die Karten, die mir zugesendet wurden, sind dadurch alle registriert.

Hab gerade gegoogelt und gesehen, dass es unter Umständen sogar illegal ist sich registrierte Karten zusenden zu lassen.
Kann mich bitte jemand aufklären, ob ich vielleicht mit der Zusendung einen Fehler gemacht habe und nun irgendeine Strafe erwarten kann?
Vielen Dank für die Antwort!


-- Editiert von herbert1965 am 16.12.2021 16:55

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29 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119267 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
3 anonyme SIM-Karten bestellt

Zitat (von herbert1965):
per Einschreiben zusenden lassen

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von herbert1965):
Hab gerade gegoogelt und gesehen, dass es unter Umständen sogar illegal ist sich registrierte Karten zusenden zu lassen.

Und was konkret hat man da so ergoogelt?


Kommt ja immer darauf an, was man damit machen will ...
Es ist z.B. illegal sich im Baumarkt einen Hammer zu kaufen, wenn man dem dem Bundeskanzler an den Kopf werfen will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist z.B. illegal sich im Baumarkt einen Hammer zu kaufen, wenn man dem dem Bundeskanzler an den Kopf werfen will.
Wie kommst du denn darauf?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ja immer darauf an, was man damit machen will .

Hab ne Familie und ein Bankkonto auf den Philippinen. um da einzuloggen brauche ich eine philippinische nummer für 2FA.
hab mir 3 zusenden lassen 1) weil die billig sind 2) um das Risiko zu umgehen dass 1 oder 2 hier nicht wg. roaming funktionieren.

Ob ich die Karten nun bekomme oder nicht is mir langsam egal. Ich würde nur gern wissen, ob mir hier irgendwelche Strafrechtlichen Probleme enstehen.

-- Editiert von herbert1965 am 16.12.2021 17:48

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Nun liegen die beim Zoll.
Und warum liegen die beim Zoll?

Und was will man in Deutschland mit Prepaid-SIM Karten der Philippinen? Die nur im Netz von Globe Philippines und Smart Philippines funktionieren?

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
1 oder 2 hier nicht wg. roaming funktionieren.
Die funktionieren hier garantiert nicht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119267 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und was will man in Deutschland mit Prepaid-SIM Karten der Philippinen?

Zitat (von herbert1965):
um da einzuloggen brauche ich eine philippinische nummer für 2FA.




Zitat (von bostonxl):
Die nur im Netz von Globe Philippines und Smart Philippines funktionieren?

Gute Frage, ob die hier überhaupt Roaming ermöglichen ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und warum liegen die beim Zoll?

Ich weiss eben nicht warum die nun beim Zoll rumliegen. Bei der Trackingnummer steht nur „hold by customs Germany"

Wenn mehr als 100 Peso auf der Karte sind, ist die Karte für Roaming zu nutzen. Man kann zwar keine ankommenden Gespräche empfangen aber SMS. Die SMS brauche ich, um in mein philippinisches Konto bei der Philippine National Bank einzuloggen und der Family Geld zu überweisen. Die Bank akzeptiert halt nur philippinische Nummern.

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#8
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gute Frage, ob die hier überhaupt Roaming ermöglichen

Ja die funktionieren. Hat mit meiner alten sim auch funktioniert, bis ich das Phone verloren habe...

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#9
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Ob ich die Karten nun bekomme oder nicht is mir langsam egal.

Ich würde aber gern wissen, ob mir hier irgendwelche Strafrechtlichen Probleme enstehen.
Ist es verboten solche Karten einzuführen?

-- Editiert von herbert1965 am 16.12.2021 18:46

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#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1019 Beiträge, 177x hilfreich)

Also verboten ist es sicher nicht. Ich selber bin auch fast jährlich auf den Philippinen, habe auch ein Ding Ding-Handy mit einer Smartcard. Drüben funktioniert alles. Hier gar nichts, Es erscheinen nicht einmal die Bildschirm-Icons wenn ich es an mache!
Geld überweise ich von hier per Azimo am PC

Das Einbehalten könnte eventuell daran liegen, dass du hier irgend etwas illegales vorhast und nach jedem Gespräch die Karte wegwirfst um deine Identität zu verhüten..

Frage: Die Familie und das Konto hast du ja sicherlich nicht seit heute? Die Frage ist halt, warum der Kauf jetzt und nicht im Urlaub geschehen ist?
Des weiteren kannst du ja normal Geld auf das Bankkonto deiner Familie überweisen. Dauert eventuell 1 Tag und kostet keine 5.-

-- Editiert von Daskalos am 16.12.2021 20:36

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#11
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Das Einbehalten könnte eventuell daran liegen, dass du hier irgend etwas illegales vorhast und nach jedem Gespräch die Karte wegwirfst um deine Identität zu verhüten..


Ich habe bestimmt nix illegales damit vor und bin befremdet, dass man einem normalem Bürger das unterstellt und die Karten einfach einbehält.

Zitat:
habe auch ein Ding Ding-Handy mit einer Smartcard. Drüben funktioniert alles. Hier gar nichts


Ding-Ding-Handy kenn ich gar nicht. Aber wenn nix angeht ist das Handy defekt, die SIM Card kannst du aber sicher noch nutzen – wenn du sie vor dem Abflug auf „Roaming" eingestellt hast.
Bei smart muss man ROM ON zu 333 texten VOR dem Abflug, sonst geht das roaming nicht. Und ein Minimum von 100 Peso muss auch auf der Karte sein

Zitat:
Frage: Die Familie und das Konto hast du ja sicherlich nicht seit heute? Die Frage ist halt, warum der Kauf jetzt und nicht im Urlaub geschehen ist?

Ich habe ja eine Karte im Phone nach D. genommen. Hat alles funktioniert bis das Handy - und die Karte – weg waren. Verloren oder geklaut… Weg is es halt.

Zitat:
Des weiteren kannst du ja normal Geld auf das Bankkonto deiner Familie überweisen. Dauert eventuell 1 Tag und kostet keine 5.-

Habe ein PNB Account in Manila mit 3000 Euro drauf. Von dem Konto hab ich immer monatlich was auf das PNB Account meiner Frau überwiesen. Wenn ich auf dieses Geld erst wieder zugreiffen kann, wenn ich vor Ort bin, wäre das schon extrem blöd…


-- Editiert von herbert1965 am 16.12.2021 20:53

-- Editiert von herbert1965 am 16.12.2021 20:55

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#12
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Ich würde aber gern wissen, ob mir hier irgendwelche Strafrechtlichen Probleme enstehen.
Ist es verboten solche Karten einzuführen?


Das ist alles anderes als meine Hausstrecke aber:

Tatsächlich gilt seit dem 1.12.2021 ein neues TKG. Hier gab es auch eine Änderung bei dem Thema Identifikation des SIM Inhabers.

Es mag sein, das hier auf Seiten des Zolls aktuell eine "Unsicherheit" herrscht, wie mit anonymen(?) Karten aus dem nicht eu Ausland nunmehr umzugehen ist.

Ich würde Mal abwarten oder vielleicht einfach Mal beim Zoll anfragen.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119267 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Tatsächlich gilt seit dem 1.12.2021 ein neues TKG. Hier gab es auch eine Änderung bei dem Thema Identifikation des SIM Inhabers.

Richtig, der § 172 Telekommunikationsgesetz

(1) Wer nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste, Internetzugangsdienste oder Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, erbringt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 173 und 174 vor der Freischaltung folgende Daten zu erheben und unverzüglich zu speichern, auch, soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind:
1. die Rufnummern,
2. andere von ihm vergebene Anschlusskennungen,
3. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
4. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
5. bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses,
6. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
7. das Datum der Vergabe der Rufnummer und, soweit abweichend, das Datum des Vertragsbeginns.
...


Ich gehe mal davon aus, das der Zoll nun prüft, ob der Anbieter diesen Pflichten nachgekommen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Tatsächlich gilt seit dem 1.12.2021 ein neues TKG. Hier gab es auch eine Änderung bei dem Thema Identifikation des SIM Inhabers.

Das wird ja dann interessant. Ich denke, dass ich beim „Kauf", > beim Absenden der Karten am 4.11. also vor der Änderung des § 172 Telekommunikationsgesetz Eigentümer geworden bin und am 14.12. (nach der Änderung) sind die Karten in Deutschland eingetroffen.

Letztlich geht’s mir jetzt nur darum, dass ich keine gesetzlichen Probleme bekomme und die von mir irgendwas wollen. Kann man das ausschließen? Die Karten können die von mir aus behalten.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119267 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Kann man das ausschließen?

Nö.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(911 Beiträge, 157x hilfreich)

Die Pflicht zur Identifizierung mittels Ausweisdokuments besteht schon seit dem 1. Juli 2017, ist also nichts Neues. Inwiefern bzw. ob diese Identifizierung in den Philippinen als ausreichend angesehen wird, kann ich nicht sagen. Hast du mal bei der Bank angefragt, ob es nicht eine bessere Lösung gibt? Das scheint ja doch alles recht umständlich bzw. ungewöhnlich zu sein.

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#17
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Inwiefern bzw. ob diese Identifizierung in den Philippinen als ausreichend angesehen wird, kann ich nicht sagen.

Auf den Philippinen muss man keinen Ausweis zeigen, da kann man Karten an fast jeder Ecke, im Kaufhaus oder 7/11 kaufen.
Die Karten sind dann auch automatisch registriert. lädt man die über einen code auf (den man auch überall kaufen kann) dann kann man mit der Karte telefonieren oder SMS schreiben.

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#18
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Inwiefern bzw. ob diese Identifizierung in den Philippinen als ausreichend angesehen wird, kann ich nicht sagen.

Ich hab hier beim Suchen das gefunden:

Zitat:
Kauf / Verkauf von SIM Karten:
Wenn es sich um deutsche Prepaid-Karten handelt, die nicht bereits vor dem 30.07.2016 registriert wurden, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 300.000€ bestraft werden kann.

Zulässig ist daneben der Verkauf ausländischer SIM-Karten aus Staaten ohne Registrierungspflicht.
https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Anonyme-SIM-Karte-kaufen-verkaufen-__f582573.html


Auf den PH gibt es, wie geschrieben, keine Registrierungspflicht.

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#19
 Von 
eilkürie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe eine Lösung für dich.

Als ich in ein Land außerhalb der EU geflogen bin habe ich mir eine SIM-Karte für das Reisezielland bestellt, damit ich gleich beim Aussteigen aus dem Flieger kommunikationsbereit bin. Kleiner Unterschied ist, dass ich die SIM bereits in Deutschland gekauft und nicht aus dem Ausland herschicken lassen habe.

Ich denke, dass du die 3 SIM-Karten ebenfalls für dich privat bestellt hast, weil du eine Reise auf die Philippinen planst und so wie ich gleich die Sicherheit einer funktionierenden Internet- u Telefonverbindung möchtest.

Wenn in Philippinen keine Registrierung bei SIM-Karten Käufen erforderlich ist kannst du ja nichts dafür.
Außerdem wurde nachweislich nichts illegales mit den SIM-Karten gemacht!
Letztlich kann es sein, dass dir irgendjemand die SIM-Karten gesendet hat. Jeder könnte dir einen Brief mit SIM-Karten senden. Darauf hast du keinen Einfluss.
Letztlich gilt im Strafrecht: Im Zweifel ist der Angeklagte nicht schuldig.

-- Editiert von eilkürie am 17.12.2021 17:10

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#20
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eilkürie):
Letztlich kann es sein, dass dir irgendjemand die SIM-Karten gesendet hat. Jeder könnte dir einen Brief mit SIM-Karten senden. Darauf hast du keinen Einfluss.

Soweit ich weiss ist der Empfänger für die zugesendeten Waren verantwortlich

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119267 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Ich hab hier beim Suchen das gefunden:

Da sich das auf die alte Rechtslage bezieht, leider nicht verwertbar.

Ich bin zwar der Ansicht, das solche Karten aus dem Ausland weiterhin legal einführbar sind, wenn sie legal erworden wurden und legal gebraucht werden sollen, aber da scheint man seitens der Behörden noch Klärungsbedarf zu haben.



Zitat (von eilkürie):
Ich denke, dass du die 3 SIM-Karten ebenfalls für dich privat bestellt hast, weil du eine Reise auf die Philippinen planst und so wie ich gleich die Sicherheit einer funktionierenden Internet- u Telefonverbindung möchtest.

Wenn man die vorhergehenden Beiträge gelesen und verstanden hätte, würde man nicht denken - sondern man würde wissen das dieses definitiv nicht so ist.

Und im übrigen ist das Geschwurbel um "die Sicherheit einer funktionierenden Internet- u Telefonverbindung" auch nutzlos.
Zum einen, weil - wenn es denn verboten wäre - es einfach verboten ist. Egal welche Ausreden man dann zusammenklempnert.
Zum anderen weil es genau diese Sicherheit gar nicht gibt.
Zum Dritten, weil man es wohl noch die paar Minuten bis man so was im Flughafen kaufen kann wohl aushalten wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119267 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von herbert1965):
Soweit ich weiss ist der Empfänger für die zugesendeten Waren verantwortlich

Man ist dafür verantwortlich, das die eingeführten Waren bei der Einfuhr legal sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
herbert1965
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man ist dafür verantwortlich, das die eingeführten Waren bei der Einfuhr legal sind.

Legal sind sie natürlich erworben worden, benutzt wurden sie, ausser zum Aufladen von 100 Peso (ca 2 Euro), nicht.
Sollen die nun, bei der Einfuhr nach Deutschland plötzlich illegal sein?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(911 Beiträge, 157x hilfreich)

Bringt ja nun auch wenig darüber zu philosophieren, ob das strafrechtlich was auf dich zukommt oder nicht, meiner Meinung eher nein. Die Karten werden vermutlich einbehalten und das wars.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1019 Beiträge, 177x hilfreich)

Da wir hier alle bissle im Nebel stochern, empfehle ich dir, dich auf einem Philippinenforum anzumelden. Dort kann man dir sicherlich viel ehr helfen!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sollen die nun, bei der Einfuhr nach Deutschland plötzlich illegal sein
Du kannst z.B in den USA auch legal eine Waffe kaufen, aber dadurch wird sie in D wenn du zurückkommst nicht automatisch legal hier ;)

Nur weil etwas wo anders legal ist, heisst das noch lange nicht dass es hier dann auch so ist ;)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummernhandel/Erlaeuterung/Erlaeuterung_node.html):

Das Angebot ausländischer SIM-Karten in Deutschland ist zulässig, wenn es darauf ausgerichtet ist, dass die SIM-Karte im Ausland genutzt wird (z. B. im Rahmen eines Urlaubs). Ist das Angebot hingegen darauf ausgerichtet, dass die SIM-Karte in Rahmen des International Roamings in Deutschland genutzt wird, ist das Angebot rechtswidrig.

Der Gesetzgeber hat nämlich zum einen die Aufgaben der Nummerierung in der Telekommunikation der Bundesnetzagentur zugewiesen (§ 66 Abs. 1 TKG). Das Angebot ausländischer Rufnummern in Deutschland verstößt gegen die nationale Souveränität Deutschlands im Bereich der Nummerierung, da diese Rufnummern nicht der Verwaltung durch die Bundesnetzagentur unterfallen.

Zum anderen würde das Angebot von Telekommunikationsdiensten mit ausländischen Rufnummern in Deutschland die Regelungen zur öffentlichen Sicherheit in §§ 111 ff. TKG unterlaufen, insbesondere wenn im Ausland nicht die Anforderung besteht, dass der Anbieter zutreffende Teilnehmerdaten erhebt.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119267 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das Angebot ausländischer SIM-Karten in Deutschland ist zulässig, wenn es darauf ausgerichtet ist, dass die SIM-Karte im Ausland genutzt wird (z. B. im Rahmen eines Urlaubs). Ist das Angebot hingegen darauf ausgerichtet, dass die SIM-Karte in Rahmen des International Roamings in Deutschland genutzt wird, ist das Angebot rechtswidrig.

Ist zwar noch nach der alten Rechtslage, aber wie gesagt, ich halte das für weiterhin gültig.

Soweit ich recherchieren konnte, ist das Angebot der Karten darauf ausgerichtet, dass die SIM-Karte im Ausland genutzt wird.
Wie der Nutzer dann tatsächlich die Karte nutzt (z.B. so wie hier für die Bank), ist nicht relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Soweit ich recherchieren konnte, ist das Angebot der Karten darauf ausgerichtet, dass die SIM-Karte im Ausland genutzt wird.
Könnte sein. Dann wäre es bzgl. der "Nicht-Identität" kein Problem.

Vielleicht gibt es ja auch einen ganz anderen Grund, warum der Zoll die SIM Karten festhält. Drei Stück auf einmal? Gewerbliche Nutzung vermutet? Oder ... oder ...

0x Hilfreiche Antwort

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