33000 € Erbe zurück bei Hausverkauf?

20. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 1x hilfreich)
33000 € Erbe zurück bei Hausverkauf?

Guten Tag an das Forum.

Gesetzt den Fall, man erhält einen Bankkredit für einen Hauskauf, weil man letztlich noch einmal 33000 € Privatvermögen an die Bank gezahlt hat. Man hat das Haus zusammen mit einem Ehepartner erworben.Beiden gehört es zu 50%. Kommt es nun zur Trennung, kann der Partner, der die 33000 € zur Erlangung des Kredites gezahlt hat, dieses Geld zurückerhalten?

Vielen Dank für Rat im Voraus!

-- Editiert von Moderator topic am 20. Mai 2026 19:05

-- Thema wurde verschoben am 20. Mai 2026 19:05




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
kann der Partner, der die 33000 € zur Erlangung des Kredites gezahlt hat, dieses Geld zurückerhalten?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des rechtlichen und finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen" bzw. "müssen". Und auch das "wollen" spielt ja oft noch eine Rolle.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Kommt es nun zur Trennung, kann der Partner, der die 33000 € zur Erlangung des Kredites gezahlt hat, dieses Geld zurückerhalten?
Nö. Jetzt wohl nicht. Das Erbe/Geld des Ehemannes ist das notwendige Eigenkapital gewesen, um einen Kredit für den Hauskauf zu erhalten.

Es bleibt, wie hier schon x-mal erklärt wurde:
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Ehe-ist-zuende-Muss-der-Mann-bei-Scheidung-alles-zahlen-__f630296__pg2.html

Beide Ehepartner müssen sich im Rahmen der Trennungsauseinandersetzung erstmal selbst einig werden, was mit dem Haus werden soll. Wenn das immer noch nicht (seit 02/26) erfolgt ist, ist der Mann selbst schuld.

Es wurde dir alles in sehr vielen Beiträgen kleinklein erklärt. X-mal wurde empfohlen, dass dein Bruder sich mit seinen Fragen an einen Anwalt wenden solle, statt hier über 3 Ecken und immer wieder mit neuen Fragen zum Geld das Forum zu löchern.

Das mit dem Kredit und Eigenkapital finanzierte gemeinsame Haus bleibt bestehen. Der Kredit läuft noch 23 Jahre, die 33.000,- liegen also fix ... und hoffentlich ist nun nach Monaten mal zwischen den Eheleuten geklärt, ob der Mann noch immer 70% der Kreditraten zahlt UND auch die Kosten für seine Mietwohnung, obwohl die Frau mit 2 Kindern im Haus wohnt.
Ob und wann der Mann die 33.000,- zurückerhält, wenn nun das Haus verkauft wird, lässt sich auch heute nicht sagen.


-- Editiert von User am 20. Mai 2026 20:01

-- Editiert von User am 20. Mai 2026 20:04

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 1x hilfreich)

In dem Fall meinte der konsultierte Anwalt, dass man die 33000€ auf jeden Fall zurückerhalten würde.
Allerdings besteht bei mir die Frage, in welcher Konstellation das passieren könnte. So wie ich es verstanden habe, ist das eingebrachte Eigentum rechtlich geschützt

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#4
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
In dem Fall meinte der konsultierte Anwalt, dass man die 33000€ auf jeden Fall zurückerhalten würde.
Allerdings besteht bei mir die Frage
Da macht es doch Sinn, mal diesen Anwalt zu fragen..

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Eben! Zwar geht eine Erbschaft grundsätzlich in das Anfangsvermögen des Erben; das kann in Konstellationen wie hier, wo ja offensichtlich doch erhebliche Schulden da sind, unerheblich sein, wenn es zu einer Abwicklung des Hauses kommt. Und wann die geschieht, keine Ahnung.

wirdwerden

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
In dem Fall meinte der konsultierte Anwalt, dass man die 33000€ auf jeden Fall zurückerhalten würde.


dann möge der Anwalt das auch für Dich so umsetzen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Allerdings besteht bei mir die Frage, in welcher Konstellation das passieren könnte.

Nun, eine der zahlreichen Varianten wäre, dass der Ehepartner diese 33.000 EUR einfach überweist.
Dazu welche Konstellation und welche Varianten der Anwalt da im Sinne hat, sollte man sinnigerweise den Anwalt selber befragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Allerdings besteht bei mir die Frage, in welcher Konstellation das passieren könnte.
Das hätte man den Anwalt für die dir bekannte Konstallation fragen können.

Ich meine, das könnte passieren--- ganz am Ende der Trennungsauseinandersetzung---, nämlich wenn geklärt ist, wer was wem wofür zu zahlen hat, dh. wer was wofür von wem zu kriegen hat.
Dass der Ehemann das nicht ohne Anwalt tun sollte... ist ja nun der ewige Refrain... denn die Ehefrau hat ja offenbar den Schritt zum Anwalt längst getan.

Das sogenannte Eigentum wurde während der Ehezeit gemeinsam für den Hauskredit eingesetzt. Und jetzt gehört jedem Ehepartner ein halbes Haus.
Bis die Bank aus welchen Gründen auch immer den Hauskredit kündigt/fällig stellt oder das Haus verkauft/versteigert wird... liegen die 33.000,- quasi fest wie Beton bei der Bank, so wie die anderen Kreditschulden auch.

Zitat (von Heike83):
ist das eingebrachte Eigentum rechtlich geschützt
Das hat dir der Anwalt wahrscheinlich nicht so gesagt oder hast du ihn so wie hier ---ganz grundsätzlich--gefragt? Dann war die Antwort grundsätzlich korrekt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Sumsalabim
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
In dem Fall meinte der konsultierte Anwalt, dass man die 33000€ auf jeden Fall zurückerhalten würde.

Den Optimismus teile ich nicht.

Zitat (von Heike83):
Allerdings besteht bei mir die Frage, in welcher Konstellation das passieren könnte.

Restschuld + Vorfälligkeitsentschädigung + 33000 (+ Maklerkosten oder +Zwangsversteigerungskosten) >= Verkaufserlös

Zitat (von Heike83):
So wie ich es verstanden habe, ist das eingebrachte Eigentum rechtlich geschützt

Da sollte man nochmal nachdenken. Das Haus rutscht beispielseweise den Berg runter. Versicherung sagt "nur Feuer" versichert.
Und dann?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Man sollte die Erbschaft nicht direkt mit der Immobilie verknüpfen. Die Abwicklung der Immobile kann anders aussehen als die Abwicklung des Zugewinns. Und die Erbschaft ist Teil des Anfangsvermögens des Mannes.

wirdwerdens

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Kommt es nun zur Trennung, kann der Partner, der die 33000 € zur Erlangung des Kredites gezahlt hat, dieses Geld zurückerhalten?

Im Prinzip ja, da es zum Anfangsvermögen gehört.

Zitat (von Heike83):
In dem Fall meinte der konsultierte Anwalt, dass man die 33000€ auf jeden Fall zurückerhalten würde.

Das ist so pauschal nicht richtig. Es gibt Fälle, in denen man das Geld nicht oder nur teilweise zurück erhält.
Oder hat der Anwalt die Vermögensverhältnisse beider Ehegatten geprüft und die Aussage auf Basis dieser Kenntnis getroffen?

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