3G, 2G und 2G+ Regeln auch Zuhause anwendbar?

22. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Humminbird
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
3G, 2G und 2G+ Regeln auch Zuhause anwendbar?

Lassen sich die Coronaregeln auch in der eigenen Wohnung anwenden?
Ein hypothetisches Beispiel:
A gehört zu der höchstgefährdeten Patientengruppe und wohnt zur Miete in einem Mehrparteienhaus.
A möchte sich schützen und aufgrund der lokal gegebenen gesetzlichen Regelung den Zutritt zu seiner Wohnung regulieren.
A selbst ist vollständig geimpft und wird täglich von Pflegefachpersonal getestet.
Könnte A z. B. sagen, in meiner Wohnung gilt die 3G Regel, Maskenpflicht, ansonsten kein Zutritt?

Freue mich auf eine spannende Diskussion.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Was sollte dagegen sprechen?
Wenn ich in meine Wohnung nur Menschen mit blauen T-Shirts lassen will, dann ist das so.

Es gäbe natürlich ein paar Ausnahmen, die man rein lassen müsste, z.B. die Polizei mit Durchsuchungsbeschluss, aber die tragen ja evt. auch blau :-)

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was soll an der Diskussion spannend sein?

So lange sich alle Bewohner der Wohnung einig sind, können sie beliebige Zutrittsregelungen für ihre Wohnung aufstellen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Humminbird):
Freue mich auf eine spannende Diskussion.

Da gibt es nichts wirklich spannendes - wer Inhaber des Hausrechtes ist, darf die Regeln bestimmen.


Zitat (von Humminbird):
A möchte sich schützen und aufgrund der lokal gegebenen gesetzlichen Regelung den Zutritt zu seiner Wohnung regulieren.

Wenn er als Bekleidungsvorschrift einen "Asatex Venion C" wünscht und keinen reinlässt der das nicht macht, dann ist das so.
Er kann auch 1G oder 3G++ festlegen.
Denn die lokal gegebenen gesetzlichen Regelungen stellen ja nur den Mindestvorgabe dar.



Wenn die Diskussion spannend sein soll, dann gründet man eine WG - dann gibt es nämlich mindestens 2 Inhaber des Hausrechtes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

hallo,

Also das Thema könnte schon etwas spannend sein.

Die frage wird doch eher sein, was willst du erreichen? Es sollen alle eine maske in deiner Wohnung tragen, so verstehe ich dich wenigst.

Wenn jetzt leite vom Pfegedienst oder ähnliches zu dir kommt und diese leute keine maske tragen, dann kannst du natürlich den zutritt verweigern. Die grosse frage wird dann sein, hast du Anrecht auf anderes Pflegepersonal? Bzw wenn deswegen Probleme entstehen, ob du dann evtl irgendwelche ansprüche hast. Ich denke eher nicht.

Wenn du leuten die für pflege oder ähnliches kommen, den zutritt verweigerst, bist du für folgen daraus selber schuld...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 22.12.2021 23:24

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 22.12.2021 23:24

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Gibt es tatsächlich noch Pflegepesonal das ohne Maske zu ihren Patienten kommt? Das würde mich nun sehr wundern.

Natürlich kannst du (bis auf wenige Ausnahmen) bestimmen wer deine Räume betreten darf. Da braucht´s keine große Diskussion.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Humminbird):
Lassen sich die Coronaregeln auch in der eigenen Wohnung anwenden?
Ja, das geht.
Zitat (von Humminbird):
in meiner Wohnung gilt die 3G Regel, Maskenpflicht, ansonsten kein Zutritt?
Er könnte auch 2G+ verlangen. Und Maskenpflicht. Und noch mehr.
Als Mieter hat A das Hausrecht hinter seiner Wohnungstür.
Er kann auch verlangen, dass Zutritt zur Wohnung nur ohne Straßenschuhe und nach Händedesinfektion erfolgen kann.
A soll sich ruhig austun.

Da gibts tatsächlich nicht viel zu diskutieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Der Wohnungsinhaber kann natürlich viel verlangen und braucht niemanden in seine Wohung lassen, nur muss er ggf. dann auch die entsprechenden Konsequenzen tragen (siehe Beitrag #4 von lesen-denken-handeln).

So denke ich nicht da er vom Pflegepersonal mehr als 3G verlangen kann ohne selbst für die ggf. nicht stattfindenden Pflegemaßnahmen verantwortlich zu sein. Ähnliches wird auch für Handwerker gelten die z.B. einen bestellen Schrank anliefern und aufbauen wollen.

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#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
So denke ich nicht da er vom Pflegepersonal mehr als 3G verlangen kann


Beim Pflegepersonal ist es derzeit Pflicht, dass sie geimpft oder genesen 2x/Woche und ungeimpft tägich getestet werden. Das wird beim AG auch hinterlegt und kontrolliert.

Man hat aber keinen Anspruch darauf, dass das Testergebnis stäbdig vorgezeigt wird. Möchte man das kann man ja anbieten, dass der Pflegedienst vor Ort einen bereitgestellten Test macht. Geht dann halt von der Pflegezeit ab

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#9
 Von 
Humminbird
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.

Es ist schon richtig - die Regelung beim Pflegedienst durchzusetzen, wäre schwierig. Das ist hier aber kein Problem.

Im Speziellen geht es hier um die Ableser und Rauchmelderüberprüfer. Die kommen hier grundsätzlich ohne Maske, mit dreckigen Schuhen und Händen. Diese Personen sind bei vielen Leuten, ohne zu wissen, ob nicht an Corona erkrankte dazwischen sind.
Das stellt doch eine nicht unerhebliche Gefahr dar.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Humminbird):
Im Speziellen geht es hier um die Ableser und Rauchmelderüberprüfer.

Das schränkt die Möglichkeiten schon mal ein.

Die Mindestvorgaben der gesetzlichen Regelungen wird man durchsetzen können, hier dürften sogar verschärfte Anforderungen durchsetzbar sein.



Zitat (von Humminbird):
Die kommen hier grundsätzlich ohne Maske, mit dreckigen Schuhen und Händen.

Da muss man gar nicht drüber diskutieren, die bleiben draußen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Beim Pflegepersonal ist es derzeit Pflicht, dass sie geimpft oder genesen 2x/Woche und ungeimpft tägich getestet werden. Das wird beim AG auch hinterlegt und kontrolliert.


Das wäre mir neu, wie kommst Du darauf?
Die kommende Impfpflicht (Nachweispflicht einer Impfung) im Gesundheits-/Pflegebereich gilt doch erst ab 15.03.2022.

-- Editiert von Alter Sack am 23.12.2021 21:46

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#12
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Das wäre mir neu, wie kommst Du darauf?


Ich denke es gilt 3G am Arbeitsplatz. Und er redet ja von Tests, nicht Impfnachweisen.

Der ganze Satz bezieht sich auf "getestet werden".

Zitat (von Alter Sack):
derzeit Pflicht, dass sie geimpft oder genesen 2x/Woche und ungeimpft tägich getestet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Das wäre mir neu, wie kommst Du darauf?
Die kommende Impfpflicht (Nachweispflicht einer Impfung) im Gesundheits-/Pflegebereich gilt doch erst ab 15.03.2022.


Ja, gilt ab März.

Allerdings stht im Infektionsschutzgesetz eben drin, dass u.a. bei medizinischen Dienstleistungen (Pflege, Podologie, Physiotherapie ...) jeder AN so wie oben beschrieben getestet werden muss. (für Physio kann ich dir auch sagen, dass das Gesundheitsamt in Begleitung von Polizei dies auch in den Praxen kontrolliert. Sie lassen sie dich dokumeniteren Tests zeigen und auch die Impfnachweise, um festzustellen, wer evtl. tägliche Tests nachweisen muss).
Und das bedeutet natürlich sozusagen im Umkehrschluß, dass dem AG auch jetzt sschon bekannt sein muss wer geimpgz, genesen oder eben keines von beiden ist

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Humminbird):
Lassen sich die Coronaregeln auch in der eigenen Wohnung anwenden?
Ein hypothetisches Beispiel:
A gehört zu der höchstgefährdeten Patientengruppe und wohnt zur Miete in einem Mehrparteienhaus.
A möchte sich schützen und aufgrund der lokal gegebenen gesetzlichen Regelung den Zutritt zu seiner Wohnung regulieren.
A selbst ist vollständig geimpft und wird täglich von Pflegefachpersonal getestet.
Könnte A z. B. sagen, in meiner Wohnung gilt die 3G Regel, Maskenpflicht, ansonsten kein Zutritt?

A hat in seiner Wohnung das Hausrecht und kann entscheiden, wen er unter welchem Bedingungen hereinlässt.

A kann auch verlangen, daß Besucher vor dem Betreter die Schuhe ausziehen und "Oh Tannenbaum" singen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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