habe eine klage eines eisenbahnverkehrsunternehmens am hals.
ich soll 3 mal schwarzgefahren sein.
1 mal hat der automat meinen schein nicht genommen (karten preis lag ca. bei 25 euro, 50 euro schein).im zug wurde nichts verkauft.es gab sonst keine verkaufsstelle o.ä.
2 mal war der automat nicht betriebsbereit.
auch hier wurde mir im zug der verkauf der fahrkarte verweigert.
soweit ich weiss darf bei nicht selbstverschuldeten schwarzfahren keine ebe erhoben werden.
ich hatte mich danach auch schriftlich an das unternehmen gewandt, ohne ergebnis.
jetzt ist die klageschrift da, aber die vorfälle sind 5 und 2 jahre her.ich habe da keine unterlagen mehr von.
was kann ich tun?
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-- Editiert ya345468-56 am 12.07.2012 01:19
40 euro ebe unberechtigt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hast du Zeugen?
Ab welchem Kartenpreis nimmt der Automat denn 50 EUR Scheine? Konntest du vielleicht wissen, dass es nicht möglich ist, mit diesem Schein ein Ticket zu erwerben, da du regelmäßig mit diesem Eisenbahnunternehmen unterwegs bist?
Was heißt, der Automat war nicht betriebsbereit? Wie ist denn das übliche Vorgehen, bzw. was sagen die Beförderungsbedingungen des Unternehmens darüber aus?
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Hast du das erhöhte Beförderungsentgelt damals gezahlt? Oder wie hast du auf die Zahlungsaufforderung reagiert?
-- Editiert michatubbie am 13.07.2012 09:57
Was immer auch "ebe" ist. Forderungen verjähren , daher wird die Klage der 5 Jahre alten Forderung wohl verjährt sein.
Welche "Unterlagen" fehlen dir. Das du nicht bezahlt hast ist unstrittig. Das der Automat keine 50/100/200 annimmt ist unstrittig.
Man hätte eben Kleingeld vor der Zugfahrt beschaffen müssen, vor allen wenn man bereits genau deswegen....
Als wegen der ersten Forderungen die Einrede der Verjährung, und die beiden anderen zahlen. Man kann nicht tausend mal die "Automat nimmt keine 50er" bringen
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Hallo,
ebe=erhöhtes Beförderungsentgelt.
Der 50€ Schein geht klar auf die Kappe des TE.
Defekte Fahrscheinautomaten:
Ort und Zeit dokumentieren, möglicherweise mit Foto absichern, ansonsten siehts schlecht aus mit der Beweislage.
Der Anspruch auf das erhöhte Beförderungsentgelt verjährt gem. §195 BGB
nach drei Jahren (Frist beginnt mit Jahresende des Anspruchs).
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Solche Situationen kenne ich sehr gut. Doch sollte man das Zugpersonal AKTIV ansprechen - daher habe ich noch nie Ärger wegen derartigen Problemen gehabt bzw. dann darf keine Strafgebühr anfallen.
Wenn die VG den nicht bereiten Automaten bestreitet und man keinen Gegenbeweis hat, dann heißt es zahlen.
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zeugen? Was soll es an einem Dorfbahnhof mit 1 Automat und sonst nix für zeugen geben?
nein das konnte ich nicht wissen, da ich nicht permenent damit fahre.
wenn ich eine fahrkarrte kaufen will, die ca. 30 euro kostet, dann darf ich nicht mit einem 50 euro schein bezahlen?
ach, das ist ja meine schuld, es tut mir ja leid, ich wollte mir ja nur ein ticket kaufen.....
als der automat defekt war, war eben defekt.display aus "ausser betrieb".bin dann direkt im zug als der schaffner kam hin und hab es geschildert.wurde ignoriert.musste personalien angeben.kartenkauf im zug wurde verweigert.
nein natürlich habe ich nicht gezahlt, deswegen jetzt die klage.ich zahle nicht für was wo ich keine schuld dran habe.
das übliche vorgehen?wenn man kien karte erwerben kan nsagt man das dem schaffner.normalerweise verkauft der dann eine karte.bei der nordwestbahn scheint das aber prinzip zu sein, leute die keine schuld haben als schwarzfahrer hinzustellen.
der zahlungsauforderung habe ich widersprochen habe lange nichts gehört bis zum mb.
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-- Editiert ya345468-56 am 13.07.2012 12:56
quote:
bei der nordwestbahn scheint das aber prinzip zu sein
Was soll so ein Schaffner machen, wenn der alles glaubt kauft keiner mehr was. Daher geht das zur Zentrale und die merken ja wenn Sie einen Monteur zum Automaten schicken müssen weil der kaputt ist.
Bleibt dein Märchen und das der Zeugen der Bahn.......
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Gab es denn vor der Klage Schriftverkehr?
Es ist sehr ungewöhnlich, dass eine verjährte Forderung eingeklagt wird.
Ich würde bei der Forderung, die zwei Jahre her ist, in der Klagebegründung schreiben, dass der Automat nicht betriebsbereit war und der Kläger nachweisen muss, zu diesem Zeitpunkt einen betriebsbereiten Automaten gehabt zu haben. Für diesen Beweis muss der Kläger das Automatenprotokoll vorlegen.
Die Bahn ist in der Beweispflicht.
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quote:
Für diesen Beweis muss der Kläger das Automatenprotokoll vorlegen. Die Bahn ist in der Beweispflicht.
Das werden die schon wissen - und auch den Inhalt.
Vermutlich geht denen die immer gleiche Ausrede auf den Geist :-)
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