AMG § 97 Abs. 2 Nr.8- Anhörung im Bußgeldverfahren

16. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
looki87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
AMG § 97 Abs. 2 Nr.8- Anhörung im Bußgeldverfahren

Über eine Website wurden Anfang 2011 ca. 150 Tabletten Sildenafil bestellt. Es war nicht klar, dass diese 1. von außerhalb Deutschlands bzw. der EU kommen und das 2. dessen Einfuhr nach Deutschland verboten ist.

Diese wurden im Juli vom Zoll vernichtet. (Mehr oder weniger zum Glück, da Medikamente aus Idien gesundheitsschädlich sein können) und es ist nun die Anhörung zum Bußgeldverfahren gekommen

Jetzt ist meine Frage, soll man auf diese Anhörung antworten und die Tat zu geben, wenn ja was würde sich strafmildernd auswirken?
Ich habe nämlich gelesen, dass es ein Bußgeld bis zu 25000 Euro geben kann.

-- Editiert looki87 am 16.11.2011 22:27

-- Editiert looki87 am 16.11.2011 22:30

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


nachdem Sie festgestellt hatten, dass sich diese Tabletten auf üblichem Wege nicht beschaffen lassen, haben Sie sich also nicht die Frage gestellt, woran dies liege?

Nun ja.. es gilt § 136 StPO . Wie Sie Ihre evtl. Aussage zu machen haben, wird Ihnen an dieser Stelle allerdings niemand mitteilen. Gesetze sind nicht dazu da, um sie zu umgehen, dies ist ein Kriterium des Rechtstaats,

-----------------------
Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
looki87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nicht so wirklich. Hätte gedacht, dass nicht allen Pharmakonzernen die genaue Herstellung dieses Wirkstoffs bekannt ist und somit kaum Generika existieren. Aber das ist wohl eine große Fehlannahme :/

Ich möchte auch keine Gesetze umgehen, dass ich eine Bußgeld bekomme sehe ich ja ein. Mir geht es darum, ob ich mit einer Aussage strafmilderung bekomme. Denn selbst 1000 Euro Bußgeld wären für mich finanziel sehr sehr schwer tragbar

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun ja.. es gilt § 136 StPO . Wie Sie Ihre evtl. Aussage zu machen haben, wird Ihnen an dieser Stelle allerdings niemand mitteilen. Gesetze sind nicht dazu da, um sie zu umgehen, dies ist ein Kriterium des Rechtstaats,

-----------------------
Herzliche Grüße,
TachelesNow <hr size=1 noshade>


TaN, hör endlich auf die threads zuzumüllen.


Hier geht es um die Anhörung in einem Bußgeldverfahren ,§ 97 AMG , §§ 55, 17 OwiG.

Hier, was ich auf die Schnelle dazu gefunden habe:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verstoss-gegen-Arzneimittelgesetz-73-Abs1-in-Verbindung-mit-97-Abs2-Ziff8-__f25131.html

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
looki87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke flawless.

Diesen Beitrag habe ich auch schon gesehen. Da ich aber keine ungefaire Höhe als Abschätzung finden konnte, kann ich auch schwer einschätzen ob sich ein Anwalt für eine Aussage lohnt. Daher würde ich eher selbst eine Aussage schreiben, wenn das die Höhe des Bußgeldes für mich positiv beeinflusst. Wenn aber eine Aussage wenig oder gar nachteilig ist würde ich darauf verzichten.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Da ich aber keine ungefaire Höhe als Abschätzung finden konnte, kann ich auch schwer einschätzen ob sich ein Anwalt für eine Aussage lohnt.



Ich konnte zu dem Thema auch nichts finden, keine verhängten Bussgelder, obwohl die E.D.-Foren voll damit sind.

Das kann eigentlich nur Eines bedeuten: Da kommt auch nichts. Die Chancen, daß das Verfahren ohne Weiteres eingestellt wird, sind wohl hoch.

Das ist ein Pokerspiel, Garantie gibt es nicht, du kannst aber ggf. auch noch gegen den BG-Bescheid Einspruch einlegen. Wenn denn je einer kommt.

Von daher würde ich dir raten: Mach erst mal gar nichts.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


da habe ich tatsächlich Unfug geschrieben - Verzeihung! Für die Bestimmung der Höhe des Bußgeldes sind die folgenden Faktoren von Bedeutung:

- das „Gewicht der Tat", d.h. z.B. eine etwaige Gefährdung der Allgemeinheit (in Ihrem Fall gering)

- Häufigkeit der Begehung (in Ihrem Fall einmalig)

- War Ihr Handeln leichtfertig oder vielmehr ein Resultat aus mangelnder Erfahrung (in Ihrem Fall wohl letzteres)?

- Ist ein bezifferbarer Schaden entstanden (in Ihrem Fall nicht)?

Insgesamt erkenne ich nur eine vernachlässigbare Brisanz in Ihrem Fall und stimme dem Vorredner daher zu.

-----------------------
Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

-- Editiert TachelesNow am 27.11.2011 13:05

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.854 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen