Über eine Website wurden Anfang 2011 ca. 150 Tabletten Sildenafil bestellt. Es war nicht klar, dass diese 1. von außerhalb Deutschlands bzw. der EU kommen und das 2. dessen Einfuhr nach Deutschland verboten ist.
Diese wurden im Juli vom Zoll vernichtet. (Mehr oder weniger zum Glück, da Medikamente aus Idien gesundheitsschädlich sein können) und es ist nun die Anhörung zum Bußgeldverfahren gekommen
Jetzt ist meine Frage, soll man auf diese Anhörung antworten und die Tat zu geben, wenn ja was würde sich strafmildernd auswirken?
Ich habe nämlich gelesen, dass es ein Bußgeld bis zu 25000 Euro geben kann.
-- Editiert looki87 am 16.11.2011 22:27
-- Editiert looki87 am 16.11.2011 22:30
AMG § 97 Abs. 2 Nr.8- Anhörung im Bußgeldverfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
nachdem Sie festgestellt hatten, dass sich diese Tabletten auf üblichem Wege nicht beschaffen lassen, haben Sie sich also nicht die Frage gestellt, woran dies liege?
Nun ja.. es gilt § 136 StPO
. Wie
Sie Ihre evtl. Aussage zu machen haben, wird Ihnen an dieser Stelle allerdings niemand mitteilen. Gesetze sind nicht dazu da, um sie zu umgehen, dies ist ein Kriterium des Rechtstaats,
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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow
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[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten
Rechtsberatung zu kommen.
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Nicht so wirklich. Hätte gedacht, dass nicht allen Pharmakonzernen die genaue Herstellung dieses Wirkstoffs bekannt ist und somit kaum Generika existieren. Aber das ist wohl eine große Fehlannahme :/
Ich möchte auch keine Gesetze umgehen, dass ich eine Bußgeld bekomme sehe ich ja ein. Mir geht es darum, ob ich mit einer Aussage strafmilderung bekomme. Denn selbst 1000 Euro Bußgeld wären für mich finanziel sehr sehr schwer tragbar
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Nun ja.. es gilt § 136 StPO . Wie Sie Ihre evtl. Aussage zu machen haben, wird Ihnen an dieser Stelle allerdings niemand mitteilen. Gesetze sind nicht dazu da, um sie zu umgehen, dies ist ein Kriterium des Rechtstaats,
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Herzliche Grüße,
TachelesNow <hr size=1 noshade>
TaN, hör endlich auf die threads zuzumüllen.
Hier geht es um die Anhörung in einem Bußgeldverfahren ,§ 97 AMG , §§ 55, 17 OwiG.
Hier, was ich auf die Schnelle dazu gefunden habe:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verstoss-gegen-Arzneimittelgesetz-73-Abs1-in-Verbindung-mit-97-Abs2-Ziff8-__f25131.html
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Danke flawless.
Diesen Beitrag habe ich auch schon gesehen. Da ich aber keine ungefaire Höhe als Abschätzung finden konnte, kann ich auch schwer einschätzen ob sich ein Anwalt für eine Aussage lohnt. Daher würde ich eher selbst eine Aussage schreiben, wenn das die Höhe des Bußgeldes für mich positiv beeinflusst. Wenn aber eine Aussage wenig oder gar nachteilig ist würde ich darauf verzichten.
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quote:
Da ich aber keine ungefaire Höhe als Abschätzung finden konnte, kann ich auch schwer einschätzen ob sich ein Anwalt für eine Aussage lohnt.
Ich konnte zu dem Thema auch nichts finden, keine verhängten Bussgelder, obwohl die E.D.-Foren voll damit sind.
Das kann eigentlich nur Eines bedeuten: Da kommt auch nichts. Die Chancen, daß das Verfahren ohne Weiteres eingestellt wird, sind wohl hoch.
Das ist ein Pokerspiel, Garantie gibt es nicht, du kannst aber ggf. auch noch gegen den BG-Bescheid Einspruch einlegen. Wenn denn je einer kommt.
Von daher würde ich dir raten: Mach erst mal gar nichts.
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da habe ich tatsächlich Unfug geschrieben - Verzeihung! Für die Bestimmung der Höhe des Bußgeldes sind die folgenden Faktoren von Bedeutung:
- das „Gewicht der Tat", d.h. z.B. eine etwaige Gefährdung der Allgemeinheit (in Ihrem Fall gering)
- Häufigkeit der Begehung (in Ihrem Fall einmalig)
- War Ihr Handeln leichtfertig oder vielmehr ein Resultat aus mangelnder Erfahrung (in Ihrem Fall wohl letzteres)?
- Ist ein bezifferbarer Schaden entstanden (in Ihrem Fall nicht)?
Insgesamt erkenne ich nur eine vernachlässigbare Brisanz in Ihrem Fall und stimme dem Vorredner daher zu.
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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]
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-- Editiert TachelesNow am 27.11.2011 13:05
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