Ab wann fängt "Mobbing" oder "sexueller Missbrauch" rechtlich an?

24. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sepia09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann fängt "Mobbing" oder "sexueller Missbrauch" rechtlich an?

Hallo,

ich (26,w) studiere Soziale Arbeit und stelle mir auf Grund von einigen Erlebnissen in meiner Praxisstelle (stationäre Jugendhilfe) die oben genannte Frage. Ich möchte eine Hausarbeit schreiben und grundsätzlich wissen, auf welche rechtlichen Grundlagen ich mich in Zukunft stützen kann, um meinen Klienten eine angemessene und professionelle Hilfe zu bieten.

Kann mir da jemand rechtliche Grundlagen nennen?

LG
S.A.S.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Kann mir da jemand rechtliche Grundlagen nennen?
Wofür denn nun?

Wollen Sie wissen, wann man juristisch korrekt von diesen Begriffen spricht? Da muss man zunächst sagen, dass es kein Delikt namens "Mobbing" gibt. Sowas ist zwar nicht nett, aber juristisch vollkommen uninteressant. Das ändert sich erst, wenn das "Mobbing" so aussieht, dass Menschen geschlagen (Körperverletzung) oder beleidigt (strafbare Beleidigung) werden. Typischerweise sieht Mobbing aber so aus, dass sich einer bestimmten Person gegenüber kollektiv unfreundlich gegenüber verhalten wird. Was soll das Recht da machen, zu besserem Benehmen zwingen? Relevanz kann sowas nur haben, wenn wir uns beispielsweise im Arbeitsrecht bewegen und das ein Kündigungsgrund sein soll oder Arbeitnehmer damit eine Unzumutbarkeit der Beschäftigung argumentieren wollen. Unter "sexueller Belästigung" kann man gleich alles mögliche verstehen. Was jeweils vorliegt, ist abschlieSend in Strafgesetzbuch geregelt und dort jeweils ganz präzise (!) definiert (§§ 174-184). Es kommt darauf an, was getan oder beabsichtigt wird, wer Opfer und Täter sind etc. Ein Delikt mit genau diesem Namen gibt es aber ebenfalls nicht. Wenn Sie sich da nicht genauer ausdrücken können und nicht etwa nach einem Missbrauch (§§ 174ff) oder einer sexuellen Nötigung (§ 177) fragen, spricht bereits vieles dafür, dass die einschlägigen Sexualdelikte allesamt nicht vorliegen. "Belästigung" kann dann höchstens noch als Beleidigung oder Nötigung strafbar sein. Diese Delikte sind im annähernd sexuellen Bereich die Auffangedlikte für fast alles, was irgendwie der Sittlichkeit widerspricht. Insbesondere die Beleidigung ist aber eher kein sonderlich schwerwiegendes Delikt.

Oder wollen Sie wissen, wie Sie da helfen können? Nun, das sollten Sie doch eigentlich besser wissen, da es zuförderst ja auch Ihre Aufgabe bzw. die eines Psychologen wäre. Von der jrusitischen Seite her ist das meines Erachtens nämlich alles ziemlich klar. Entsprechende Taten sind (soweit Sie denn auch wirklich vorliegen) nur im Strafrecht unmittelbar relevant. Verstöße gegen das Strafrecht zeigt man bekanntlich bei der Polizei an. Das Strafrecht dient aber auch nur dazu, den Strafanspruch der Gemeinschaft zu befriedigen. Dem Einzelnen ist damit nicht unbedingt geholfen.

Gegen andauernde Belästigungen könnte man gegebenenfalls auch (mit Hilfe eines Anwalts) eine Unterlassungsverfügung vor Gericht erwirken. Ob sowas Sinn machen kann, ist aber im Einzelfall zu beurteilen. Sie sagen ja nichtmals, in welchem Umfeld Sie da arbeiten und wo die Probleme entstehen. Dann kann dazu auch niemand eine Einschätzung abgeben.

Wenn Sie eine genauere Meinung dazu haben wollen, müssten Sie wohl das Problem genauer schildern.

5x Hilfreiche Antwort

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