Hallo,
ab wann gilt die Schweigepflicht für einen Anwalt? Ab dem Zeitpunkt, wo ich einen ersten Termin beim Anwalt telefonisch oder per Mail vereinbare und mein Anliegen schildere oder erst, wenn ich mein Anliegen erläutert habe und sie/er mich vertritt?
Es könnte ja auch so ablaufen, dass ich erstmal alles erkläre, der Anwalt mich aber dann nicht weiter vertritt und es nur ein Vorab Gespräch war.
Gruß
ebody
Ab wann gilt die Schweigepflicht für einen Anwalt?
1. April 2020
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Frage vom 1. April 2020 | 14:30
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann gilt die Schweigepflicht für einen Anwalt?
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#1
Antwort vom 1. April 2020 | 14:50
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Für alle Informationen, welche dem Anwalt im "Dienstverhältnis" mitgeteilt werden. Also auch dann, wenn man dem Anwalt seine Geschichte vorab per Mail schildert, er sich dann jedoch entscheidet das Mandat nicht anzunehmen.
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