Abbruch vom Schüleraustausch - Schule zahlt?

12. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Yangar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Abbruch vom Schüleraustausch - Schule zahlt?

Hallo!
Weiß jetzt nicht ob das Forum passt, aber ich versuche es einfach mal.
Meine kleine Schwägerin war mit der Klasse (9. Klasse) auf einem Frankreichaustausch.
Ihr wurde übel und hatte wohl Kreislaufprobleme. Keiner ist in Frankreich mit ihr zum Arzt, obwohl sie tagelang über Kreislaufprobleme geklagt hatte. Die Lehrerin hat zu Hause angerufen und gesagt, dass sie umgehend zurück nach Deutschland fliegen soll und dass wir ein Ticket für sie besorgen sollen.
Nun sitzen meine Schwigereltern auf den 400.- für das Ticket und fragen sich, ob die Schule denn nicht mit in die Verantwortung genommen werden muss/kann.
Die Lehrerin hat in meinen Augen grob fahrlässig gehandelt, da sie zu dem Zeitpunkt ja Aufsichtsperson war.
Was meint ihr dazu?

Viele Grüße,
Yangar

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst sollten Sie die vertraglichen Bedingungen schildern, die der Reise zugrunde liegen.

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#4
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Na, ob die kleine Schwägerin alles erzählt hat?

Vielleicht war sie derart heimwehkrank - wir hatten das mal auf einer Freizeit, dass das Kind wirklich vor lauter Heimweh krank wurde, Symptome s.o.

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#5
 Von 
Yangar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Also mal der Reihe nach:

1.) Der Arzt hat festgestellt, dass es bei ihr normal sei Kreislaufprobleme zu haben, da sie für ihr Alter sehr groß ist, bzw gewachsen ist und die Organe so schnell nicht hinterherkommen. (komische Aussage, aber ich gebs nur 1:1 wieder).

2.) Den Hinflug haben natürlich die Eltern bezahlt. Das ganze hat um die 300.- gekostet inkl. Flug. Einen Vertrag für den Schüleraustausch gab es nicht. Es war auch kein einzelner Austausch, sondern die ganze Klasse inkl. Lehrerin ist mit.

3.) Wie gesagt, einen Vertrag gab es nicht. Werde aber noch mal nachfragen.

4.) Heimweh hatte sie bestimmt nicht. Ist kein typisches Heimwehmädel und war daletzt auch alleine auf einem Reiterhof (weiters und länger weg).

Grüße,
Yangar

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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'...Den Hinflug haben natürlich die Eltern bezahlt...'

Dann hätten Sie doch auch den Rückflug zahlen müssen. Dieser hätte dann doch auch wohl 300,-- gekostet? Geht es also um EUR 100,-- Zusatzkosten?

Oder waren die 300,-- für Hin- und Rückflug und die 400,-- für den Rückflug sind als zusätzliche Kosten angefallen?

Falls letzteres, war es ein Charterflug oder hätte man umbuchen können?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Normalerweise gibt es von der Schule vor Durchführung einer solchen Fahrt doch wohl ein Info-Schreiben, aus dem hervorgeht, wie die Zahlungsmodalitäten sind, es muss angegeben werden, ob die teilnehmenden Kinder/Jugendlichen an irgendwelchen Krankheiten leiden, ob sie Medikamente nehmen etc.

Außerdem erfolgt i. d. R. ein Hinweis auf die selbst zu tragenden Kosten, falls ein Kind - warum auch immer - abgeholt werden oder nach Hause fahren/fliegen muss.

Ist hier denn solch ein Hinweis erfolgt?

Wenn nicht, ist die Frage nach Beteiligung der Schule an den Kosten evtl. durchaus berechtigt...

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#8
 Von 
Yangar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke nochmals für die Antworten.

Also:

1) Die 400.- sind zusätzliche Kosten. Der gesamte Ausflug hätte sonst komplett nur 300.- gekostet. Wahrscheinlich wurde er von der Schule bezuschusst. Keine Ahnung.
Auf jeden Fall sind die 400.- zusätzlich für einen Rückflug entstanden, auf den die Lehrerin bestanden hat. Ihr Mann ist in dem Flugzeug auch mit nach Hause geflogen.

2) Es gab definitiv kein Schreiben der Schule.

Was uns halt auch stört ist, dass in Frankreich niemand mit ihr zum Arzt ist und die Lehrerin gesagt hat:"Sie muss so schnell wie möglich zurück fliegen."

...Tolle Schule sag ich da nur. Und sowas schimpft sich Gymnasium... :augenroll:

Viele Grüße,
Yangar

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Bevor sie etwas weiteres unternehmen sollten Sie die Schule/Lehrerin auffordern, die dringende Notwendigkeit des Rückfluges schriftlich zu begründen.

Weshalb ist der Mann mit zurückgeflogen? Geplant oder wegen der Tochter? Hat dieser seinen Flug selbst bezahlt?

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#10
 Von 
Yangar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Mann ist geplant zurück geflogen. Ich glaube der ganze Austausch wäre zwei Wochen lang gewesen, der Ehemann hatte aber nur eine Woche Urlaub.
Die Aussage der Lehrerin war damals noch: "Wenn Sie für diesen Termin keinen Rückflug mehr bekommen, muss sie halt alleine fliegen!"
Krasse Ansichtssache. Eine 14-Jährige Kranke alleine fliegen lassen. Alles klar.... :bang:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Übrigens: In Frankreich muss man im Fall eines Arztbesuches grundsätzlich zunächst die Kosten verauslagen, in der Regel aus Ausländer sogar sofort!

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#12
 Von 
Yangar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja und? Das ist doch quasi überall im Ausland so. Das sollte aber kein Grund sein, nicht mit ihr zum Arzt zu gehen!!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und vermutlich kann es nicht unbeobachtet geblieben sein, wenn jemand schnell wächst und deswegen Kreislaufprobleme bekommen hat.
Wie lange hätte denn die Reise noch gedauert (also bei Abflug deiner Schwägerin) und ist die Klasse insgesamt gefolgen oder normalerweise mit dem Zug/Bus gefahren?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'...Unabhängig davon ist bei einer Klassenfahrt der aufsichtsführende und verantwortliche Lehrer berechtigt, Schüler auf Kosten der Eltern zurück zu schicken...'

Hierfür muss der Lehrer aber einen handfesten Grund nennen könne, um Willkür auszuschließen.

'Kreislaufprobleme' ohne einen Arzt aufzusuchen halte ich als Begründung für einen Heimflug für nicht stichhaltig.



Und im übrigen kann eine 14-Jährige sehr wohl alleine fliegen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Yangar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Eieiei so viele Antworten. Ich versuche mal zu antworten.

Also:

Nochmal: -Es gab nichts Schriftliches.
Ich verstehe das zwar auch nicht, aber angeblich gab/gibt es nichts.

-Es war ein "Klassenaustausch". Sprich die ganze Klasse inkl. Lehrerin sind nach Frankreich geflogen, haben dort in der Schule den Unterricht besucht, bzw auch selber gemacht und sind auch wieder zurückgeflogen.
Die französische Klasse kommt irgendwann demnächst nach Deutschland.
Also in meinen Augen so eine Art Mischung aus Schüleraustausch und Klassenfahrt.

-Über die Versorgung im Ausland weiß ich nichts. Da es aber auch vorher keinen Schrieb gab, gehe ich davon aus, dass da nichts vereinbart wurde. (Wie gesagt, ich glaube es auch kaum, ist aber angeblich so gewesen.)

@siska, die Reise hat insgesamt 14 Tage gedauert, wobei sie nach einer Woche heim geflogen ist. Hin-und Rückreise waren wie oben geschrieben mit dem Flugzeug.

-@Stefan5, klar kann eine 14-Jährige alleine fliegen, aber nicht wenn sie davor tagelang Probleme mit dem Kreislauf hatte und sie auch einen Ausflug abbrechen musste. Also ich würde mein Kind in so einem Zustand nicht alleine fliegen lassen....

-@Chavah, naja die Eltern wurden ja nicht gefragt, ob sie mit einer medizinischen Versorgung einverstanden gewesen wären. Die Lehrerin hat ja nicht reagiert!

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Fordern Sie die Lehrerin auf schriftlich zu begründen, weshalb ein Arztbesuch welcher einen längeren Aufenthalt eventuell ermöglicht hätte unterblieb und stattdessen sofort ein Heimflug verlangt wurde mit den daraus resultierenden Zusatzkosten.

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