Hallo,
ich hatte im letzten Jahr eine Gutschrift in der Stromrechnung und dieses Jahr eine Nachzahlung, die Differenz betrug über 80€. Das ist für mich schon gravierend.
Nun hatte der Strombetreiber, der eine Einzugsermächtigung hat, erklärt er werde die Abbuchung am 14.02.14 vornehmen, das sind 11 Tage nachdem ich die Jahresabrechnung bekommen habe.
Erste Frage: Darf der Betreiber so kurzfristig nach Bescheid-Übersendung schon abbuchen lassen oder muss er eine Frist wahren, um mich dementsprechend vorzubereiten?
Ich hatte ihn daraufhin gebeten, die Abbuchung zwei Wochen später am 1.März vorzunehmen, aber es kam keine Antwort, sondern es wurde einfach abgebucht. Daher hat die Bank dies zurückgebucht unter Einziehung einer Gebühr in Höhe von 2,40€.
Zweite Frage: Kann ich diese Gebühr, wenn ich die Nachzahlung überweise, davon abziehen, weil der Betreiber meine Bitte völlig ignoriert hat und mir nicht ausreichend Zeit gelassen hat?
Grüße
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Abbuchungsfristen und Rückbuchung
17. Februar 2014
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Frage vom 17. Februar 2014 | 13:58
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Abbuchungsfristen und Rückbuchung