Abgabe der Uni-Abschlussarbeit - verschiedene Daten

22. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
covid20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgabe der Uni-Abschlussarbeit - verschiedene Daten

Hallo zusammen,

ich schreibe zur Zeit meine Abschlussarbeit und muss diese eigentlich am 30.09.2020 abgeben.
Dies wurde bei Anmeldung der Arbeit auch so angegeben.
Einige Wochen nach der Anmeldung wurde mir diese durch das zuständige Sekretariat bestätigt und ist nun auch in der Leistungsübersicht Online-Portal der Uni als laufende Arbeit eingetragen - allerdings mit Abgabedatum 30.11.2020.
Nun ist es so, dass ich während der Bearbeitungszeit der Arbeit anfangs noch für andere Prüfungen lernen musste und anschließend die Arbeit ehrlich gesagt auch zu lange aufgeschoben habe, zudem ist der Umfang doch etwas größer als geplant.
Meint ihr, ich kann mich auf das - wohl fehlerhafte - Datum im Onlineportal berufen und die Arbeit später abgeben? Bin ich da im guten Glauben, wenn ich dieses Datum als korrekt annehme, oder müsste ich durch die Prüfungsordung usw. wissen, dass es sich hier um einen Fehler handeln muss?

Das Startdatum der Arbeit ist übrigens korrekt eingetragen, nur das Abgabedatum eben nach 5 statt 3 Monaten.

Dank im Voraus für eine Antwort und viele Grüße,
Max

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41041x hilfreich)

Zitat (von covid20):
Bin ich da im guten Glauben, wenn ich dieses Datum als korrekt annehme

Nein - wenn man sich bereits diese Frage stellt, ist man nicht mehr im Guten Glauben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
covid20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von covid20):
Bin ich da im guten Glauben, wenn ich dieses Datum als korrekt annehme

Nein - wenn man sich bereits diese Frage stellt, ist man nicht mehr im Guten Glauben.


Kann man das nachweisen? Ich könnte ja argumentieren, dass ich die Angabe im offiziellen Hochschulportal als verbindlich angenommen habe. Es könnte ja sein, dass zB wegen der Corona-Situation und vielen Änderungen aktuell auch die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten verlängert wurde.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3014x hilfreich)

Zitat (von covid20):
Ich könnte ja argumentieren


und die Hochschule könnte deine Argumente verwerfen.

Mir wäre das zu wackelig.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41041x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
und die Hochschule könnte deine Argumente verwerfen.

In dem sie z.B. darauf verweist, das die Prüfungsordnung öffentlich bekannt gemacht wurde und damit auch gilt wenn sie nicht gelesen oder verstanden wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41055 Beiträge, 14467x hilfreich)

Entscheidend sind die Fristen, die Dir persönlich angegeben worden sind, und die ja wohl in Übereinstimmung mit der Prüfungsordnung sind. Die Leistungsübersicht im Portal ist kein Verwaltungsakt, ändert also nichts, ist lediglich eine Veröffentlichung von Vorgaben. Wenn sich da ein Typo eingeschlichen hat, so ist das bedauerlich, aber eine eigene Bestandskraft entfaltet so eine Liste nicht. Insbesondere werden dadurch kein Verwaltungsakt und keine Prüfungsordnung abgeändert.

wirdwerden

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#6
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 141x hilfreich)

Ich würde an Deiner Stelle einfach mal verbindlich nachfragen, z.B. per E-Mail, damit Du es auch schriftlich hast.
Vielleicht wurde die Frist ja z.B. wg. Corona wirklich noch verlängert, hat man aber bloß noch nicht an die große Glocke gehangen.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#7
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Du bist ja mutig. Also ich würde mich definitiv nicht auf eine Zeitangabe in eurem Online-Portal verlassen, wenn dies mit dem Sekretariat und sicher auch mit deinem Dozent anders vereinbart wurde. Vermutlich wird deine Abschlussarbeit nach versäumter Frist dann erstmal mit "nicht bestanden" gewertet. Möchtest du dann wirklich anfangen mit der Uni zu diskutieren (auch auf rechtlichem Wege), dass dort online aber was anderes stand? Das alles auch noch, während du mit deiner Abschlussarbeit beschäftigt bist? Einfach so auf "gut Glück" würde ich das auf keinen Fall riskieren, nur nach Absprache. Kann man denn bei euch die Arbeit nicht verlängern? Das wäre sicher die bessere Möglichkeit.

-- Editiert von crofan am 24.09.2020 10:15

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37644 Beiträge, 6287x hilfreich)

Zitat (von covid20):
und ist nun auch in der Leistungsübersicht Online-Portal der Uni als laufende Arbeit eingetragen - allerdings mit Abgabedatum 30.11.2020.
Wann hast du das gesehen?

Was sagen KommilitonInnen ?

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