Abitur Zeugnis

20. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495807-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abitur Zeugnis

Hallo, mein Sohn hat sein Abiturzeugnis bekommen ohne einen Hinweis darauf, dass er in Rechtschreibung aufgrund einer Lese-Rechtschreibstörung nicht bewertet worden ist. Nun soll dieser Hinweis im Nachhinein noch eingetragen werden und er soll das vorher ausgehändigte Zeugnis zurück geben.
Ist dies rechtlich zulässig bzw. muss er das machen lassen? Was passiert wenn er es einfach nicht zurück gibt?
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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wenn es den Tatsachen entspricht, dass er einen Nachteilsausgleich bekommen hat, dann ist es wohl rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Fehlen dieses Hinweises korrigiert wird. (Ohne den Nachteilsausgleich hätte er ja wahrscheinlich weniger Punkte erreicht)

Rechtlich passieren könnte ihm ggf. das das ganze per Verwaltungsakt/Klage (was auch immer im Schulrecht dafür vorgesehen ist) geklärt werden muss

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb495807-97):
mein Sohn hat sein Abiturzeugnis bekommen ohne einen Hinweis darauf, dass er in Rechtschreibung aufgrund einer Lese-Rechtschreibstörung nicht bewertet worden ist.


Dürfte auch richtig sein. Mal in den Verordnungen des Landes schauen, ob solche Bemerkungen auf das Zeugnis gehören oder nicht. Mein Tipp: Nein.

-- Editiert von Tasti123 am 20.07.2018 13:26

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#3
 Von 
fb495807-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Wenn es den Tatsachen entspricht, dass er einen Nachteilsausgleich bekommen hat, dann ist es wohl rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Fehlen dieses Hinweises korrigiert wird. (Ohne den Nachteilsausgleich hätte er ja wahrscheinlich weniger Punkte erreicht)



Hätte die Schule das nicht hätte vorher beachten müssen, dass es in Zeugnis stehen muss. So haben sie es vergessen und wollen es im Nachhinein korrigieren und ich frage mich ob er es korrigieren lassen "muss" oder ob sie auf sein "good will" hoffen.
Ein Zeugnis ist doch wie eine Urkunde und darf im Nachhinein geändert werden?

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Naja. Eine Urkunde muss aber auch richtig sein.

So wird ja sozusagen eine Leistung bestätig, die ja nicht erbracht wurde (je nach Ausprägung fällt das dann im Studion oder bei der Ausbildung ja auch auf)

Oder anders rum gedacht: Wenn bei der Ausstellung des Zeugnisses weniger Punkte als nachweisbar erreicht wurden drin stehen würden, würde man dann auf eine Korrektur verzichten oder darauf bestehen, dass die tatsächlichen Punkte (und somit Noten) übernommen werden?

-- Editiert von ratlose mama am 20.07.2018 15:22

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich wüsste nicht, was das für einen Vorteil bringen soll, wenn es nicht drin steht. Der potentielle Arbeitgeber hätte eine Ahnung, was ihn erwartet - so weiß er's halt nicht und kündigt den Sohn, wenn auf Rechtschreibung Wert gelegt wird. Ob ihm dann die elterliche Fürsorge so was tolles gebracht hat gesagt nämlich Frust?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Naja der Vorteil besteht darin, dass durch die Nichtbewertung der Rechtschreibung die Noten "besser" sind. Im Abitur und in der Qualifikationsphase gibt es einen Fehlerquotienten für Rechtschreibung und Grammatik. Das bedeutet, dass in allen Fächern (die in irgendeiner Form schriftliche Arbeiten abfragen) ab einem bestimmten Quotienten bis zu 3 Punkte von abgezogen werden. So kann durchaus die Note um eine Stufe runtergehen. Durch den Nachteilsausgleich wird das eben nicht gemacht.

Je nach späterer Ausbildung oder Studium mag das ins Gewicht fallen oder auch nicht. Ein Jurist oder Büroangestellter, der keinen graden Satz aufs Papier bekommt ist sicher für einen AG problematischer, als ein Informatiker oder Buchhalter, der mehr rechnen als schreiben können muss (und auch in Mathe gibt es eben diesen Fehlerquotienten)

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#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Davon ausgehend, dass die Schule das Zeugnis zurückverlangen kann, sollte man ihr dieses auch geben. Andernfalls wird dieser Anspruch mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt. Das will man normalerweise nicht.

Davon ausgehend, dass dieser Vermerk auf das Zeugnis gehört, ist zu fragen, ob die Schule nun ein neues Zeugnis erteilen darf, nachdem zunächst ein "besseres" erteilt wurde (damit würde sich dann wohl eine Pflicht zur Rückgabe des alten Zeugnisses ergeben). Ich würde annehmen, dass die Schule das darf (oder sogar muss). Dass das Zeugnis eine Urkunde ist, ist richtig. Dass diese nicht (durch den Aussteller selber) berichtigt werden dürfte, stimmt so leider nicht. Entscheidend dürfte aber sowieso nicht auf das Zeugnis als Urkunde,abzustellen sein, sondern auf den damit verbundenen Verwaltungsakt. Und irrtümlich erlassene Verwaltungsakte kann (und muss) eine Behörde grundsätzlich korrigieren.

In welcher Form fordert die Schule denn bisher die Rückgabe? Wird eine Rechtsgrundlage genannt?

Ob dieser "Vermerk" nun auf das Zeugnis kommen darf oder nicht, ist eine andere Frage. Diese Antwort darauf kann insbesondere vom jeweiligen Landesrecht abhängig sein. Beziehungsweise davon, ob der Schüler nach diesem Landesrecht einen Anspruch auf diesen "Nachteilsausgleich" hatte, das Landesrecht aber nicht (oder nicht formell-gesetzlich) zugleich die Aufnahme eines solchen Vermekrs in das Abschlusszeugnis regelt. Vor kurzem hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem (vergleichbaren?) Fall entschieden, dass der Schüler keinen Anspruch auf ein Zeugnis ohne diesen Vermerk hätte. Soweit ich weiß, wurde hiergegen Verfassungsbeschwerde erhoben, über die noch nicht entschieden wurde.

Ich würde hier einen Anwalt aufsuchen, wenn ich das "bessere" Zeugnis behalten möchte.

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#8
 Von 
SusanneKl1982
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Und was passiert wenn Du einfach sagst, das Du das Zeugnis verloren hast? Dann kann es auch nicht auf dem Wege eines Verwaltungsaktes eingefordert werden.

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Also erst mal wollen wir hier doch keine Anleitung zum Betrug geben, oder?

Sich wissentlich mit einem falschen Zeugnis zu bewerben kann nämlich einen Betrugstatbestand erfüllen.
Ob man das Berufsleben unbedingt mit einer Straftat einleiten will? Von den möglichen Konsequenzen, wenn das je bei einem Arbeitgeber herauskommt, mal ganz zu schweigen. Dann gibt's Kündigungsfrist Null und womöglich noch Schadensersatzforderungen. Und der Lebenslauf ist für immer ruiniert.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 28.08.2018 15:23

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