Hallo,
Angenommen man fälscht sein Abiturzeugnis von 2,8 auf 1,6 um einen Studienplatz zu bekommen . Was würde passieren wenn das rauskommt und man schon den Abschluss (Bachelor) erhalten hat. Kommt es direkt zum Entzug des Titels (rechtlich )oder wie wird da gehandelt bzw kann gehandelt werden
Abiturzeugnis gefälscht um studieren zu können
25. November 2017
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Frage vom 25. November 2017 | 09:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abiturzeugnis gefälscht um studieren zu können
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#1
Antwort vom 25. November 2017 | 11:31
Von
Status: Schlichter (7123 Beiträge, 1490x hilfreich)
Zitat:Kommt es direkt zum Entzug des Titels (rechtlich )oder wie wird da gehandelt bzw kann gehandelt werden
https://www.123recht.net/Urkundenfaelschung-bis-zum-Ende-studiert-__f6485.html
#2
Antwort vom 25. November 2017 | 11:31
Von
Status: Schlichter (7123 Beiträge, 1490x hilfreich)
Zitat:Kommt es direkt zum Entzug des Titels (rechtlich )oder wie wird da gehandelt bzw kann gehandelt werden
https://www.123recht.net/Urkundenfaelschung-bis-zum-Ende-studiert-__f6485.html
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#3
Antwort vom 25. November 2017 | 12:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke erstmal für die Links. Bei dem gegeben Beispiel ist es aber anders : dort hat die besagte Person das Abitur Zeugnis gefälscht obwohl er Garkeins hatte , außerdem ging es dort um das Staatsexam und nicht um den Bachelorabschluss. Auch konnte ich leider keine konkreten Anhaltspunkte zu den Maßnahmen die eine Universität dazu trifft in den Kommentaren finden da zum größten Teil eher auf den straflichen Aspekt eingegangen ist also Anklagen. Es ging eher weniger um den Titel
#4
Antwort vom 25. November 2017 | 14:35
Von
Status: Schüler (208 Beiträge, 132x hilfreich)
ZitatAngenommen man fälscht sein Abiturzeugnis von 2,8 auf 1,6 um einen Studienplatz zu bekommen . Was würde passieren wenn das rauskommt und man schon den Abschluss (Bachelor) erhalten hat :
Da dies in betrügerischer Absicht geschah kann es sein
a.) Rückzahlung aller Kosten, da dieser Platz für einen besseren Anwärter vorgesehen war und an dich vergeben wurde
b.) je nach Vertragsbedingungen, Aberkennung deiner erbrachten Studienleistungen
c.) Anklage wegen Urkundenfälschung, Strafanzeige
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