Mein Freund wurde zum 25.01.06 (Amtsgericht) als Zeuge (Geschädigter) zu einem Gerichtstermin (Strafsache) geladen. Hierfür musste er seinen Dienst umlegen, so dass ihm vier Stunden, die er jetzt nicht von seinem Arbeitgeber bezahlt bekommt, fehlen (ca. 40 - 50 €). Er hat sich eine Bescheinigung hierüber von seinem Arbeitgeber ausfüllen lassen und bei Gericht eingereicht. 2 Tage vor diesem Termin kam die Umladung zum 22.02.2006. Dies war jedoch so kurzfristig, dass es nunmehr nicht mehr möglich war, seinen alten Dienst wieder aufzunehmen.
Heute, am Terminstag den 22.02.2006 wurde ihm vom Richter erklärt, dass er die Zeugenentschädigung für den Termin vorerst angesetzten Termin nicht bekommt. Da er natürlich ausgerechnet heute sowieso frei hat, bekommt er somit jetzt gerade mal 1 € erstattet für Parkgebühren.
Meiner Meinung nach kann das so nicht richtig sein? Habe den ZPO-Kommentar durchforstet aber nichts hierzu gefunden. Dafür sämtliche andere Sachen z. T. Ladung, Umladung, Ladungsfristen, etc. Hilft mir leider nicht weiter.
Kennt hier vielleicht jemand eine Fundstelle oder kann mir irgendwie weiterhelfen?
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"ReNo-Fachangestellte "
Abladung, Zeugenentschädigung
22. Februar 2006
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Frage vom 22. Februar 2006 | 16:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abladung, Zeugenentschädigung
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#1
Antwort vom 22. Februar 2006 | 17:14
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
Zeugenentschädigungsansprüche werden abschließend nach Grund und Höhe im Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz, daß im Zuge der Kostenrechtsnovelle aus 2004 in Kraft getreten ist, zugebilligt (vorher ZSEG).
Ein Anspruch könnte wohl bestehen, wenn sich Dein Freund bereits auf dem Weg befunden hätte, die Ablandung ihn deshalb nicht mehr erreichen konnte. Sonst, nach meiner Einschätzung, dürfte ihm ein Anspruch wohl nicht zustehen.
Da Du ja ReNo bist, empfehle ich Dir die Lektüre der Kommentierung von Hartmann, Kostengesetze, 34. A., 2004, zu § 1 JVEG
. Der Kommentar dürfte in Eurer Kanzlei greifbar sein.
-- Editiert von thosim am 22.02.2006 17:16:14
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