Ablauf Verhandlung vor Mahngericht

19. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)
Ablauf Verhandlung vor Mahngericht

Hallo!

Wer kennt sich mit Gerichtsverhandlungen aus?

Ich habe nächste Woche meine erste Verhandlung vor einem Bagatellgericht. Wie läuft sowas ab?

Kurz zur Info:

Ich habe einen Vertrag unterzeichnet und Geld bezahlt. Danach hat aus meiner Sicht der Vertragspartner den Vertrag gebrochen, sodass ich mein Geld zurückgeholt habe, da ich vermutet habe, man wolle mich betrügen, bzw. habe ich nicht eingesehen ohne Gegenleistung zu zahlen.

Daraufhin hat der Vertragspartner eine Klage vor dem Mahngericht eingereicht und will nun sein Geld.

Wie läuft das Ganze nun ab? Muss ich damit rechnen, dass der Kläger mit Anwalt und 100 Zeugen aufkreuzt? Oder das Ganze in einer Endlos-Diskussion ausartet?

Falls ich die Verhandlung verliere, muss ich dann sofort in bar zahlen?

Wie lange dauert so eine Verhandlung? Reicht es 1 Minute vorher da zu sein oder eher?

Muss ich mich vorbereiten oder irgendwas mitbringen?

Gruss

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Ich habe nächste Woche meine erste Verhandlung vor einem Bagatellgericht. Wie läuft sowas ab?

Dazu müsste man erstmal wissen ob die Verhandlung in Irland, Österreich, Japan, USA oder einem der anderen Ländern mit solchen Gerichten ist.



quote:
Muss ich damit rechnen, dass der Kläger mit Anwalt und 100 Zeugen aufkreuzt? Oder das Ganze in einer Endlos-Diskussion ausartet?

In Deutschland wäre das möglich. Wobei auch eine Endlos-Diskussion irgendwann mal endet...



quote:
Falls ich die Verhandlung verliere, muss ich dann sofort in bar zahlen?

In Deutschland nicht.



quote:
Wie lange dauert so eine Verhandlung?

Bis zum Ende



quote:
Reicht es 1 Minute vorher da zu sein oder eher?

Das wäre deutlich zu knapp. 30 Minutne vorher sollte man anpeilen.



quote:
Muss ich mich vorbereiten

Das ist jetzt echt Dein Ernst???



quote:
oder irgendwas mitbringen?

Beweise die Deine Auffassung stützen, sowie idealerweise einen Anwalt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gibt keine Klagen und Prozesse vor einem Mahngericht. In Deutschland gibt es auch keine Bagatellgerichte, die gibt es ggf. in anderen Ländern (beispielsweise Japan).

Wie das inhaltlich abläuft, kann niemand sagen. Keiner kennt den Inhalt und den Ziel des Termins. Es gibt Güteverhandlungen usw. Wie lange das dauert weiß auch niemand. Theoretisch reicht es, eine Minute vorher da zu sein, aber das wird wohl kaum reichen, auch das Amtszimmer zu finden, sich anzumelden und (je nach Gericht) die Leibesdurchsuchung zu vollziehen.

quote:
Muss ich mich vorbereiten oder irgendwas mitbringen?

Da du (soweit entnehme ich es deinen anderen Themen) ja einen Anwalt involviert hast: Tu dir selbst einen Gefallen und frage all diese Sachen deinen Anwalt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 19.06.2013 23:04

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#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Muss ich damit rechnen, dass der Kläger mit Anwalt und 100 Zeugen aufkreuzt?


Letzteres nicht. Beweismittel sind in der Klageschrift zu benennen, hast du die gelesen? Mit "Überraschungszeugen" auflaufen ist nicht; das läuft nicht wie bei Barbara Salesch, wo sich plötzlich Zuschauer einmischen und spontan in den Zeugenstand gerufen werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Naja der Kläger hat ja schon bestimmt 10 seiner Mitarbeiter, einschliesslich seinen Anwalt als Zeugen aufgeführt und diese haben sich Schriftlich dazu geäussert.
Muss ich damit rechnen, dass die alle kommen?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Da es bei uns in Deutschland kein Mahngericht gibt, bitte zunächst mal die Frage beantworten, wo das alles statt findet.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@wirdwerden: Mahngerichte gibt es schon aber die führen keine Prozesse. Du meinst aber gewiss die Bagatellgerichte ;-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Muss ich damit rechnen, dass die alle kommen?


"Rechnen" im Sinne von "sich aus taktischen Gründen besser darauf einstellen": mit Sicherheit.

Ob das auch tatsächlich so kommt oder ob das Gericht der Ansicht ist, die Aussage von einem oder zwei Zeugen sei (vorerst) ausreichend, kann natürlich nicht vorhergesagt werden (erst recht nicht ohne Kenntnis der Klageschrift).

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ mepeisen: ich meinte Mahngerichte mit mündlichen Verhandlungen. Aber Du hast recht. Bagatellgerichte gibt es auch nicht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Wenn es denn in Deutschland eine Verhandlung nach einem Mahnverfahren an einem Amtsgericht gibt, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
a) schriftliches Verfahren ohne mündl. Verhandlung
b) Verhandlung, in dem Falle gibt es dann wieder

c) eine Verhandlung beim FiFo-Richter am Schnellschalter. Bei dem sammeln sich die Parteien selbst und kommen dann dran, wenn diese sich melden. Vorteil-man kann bequem auch zu spät kommen. Geht aber nur ohne Zeugen.
d) eine festgelegte Verhandlung in einem Saal. Da sollte man pünktlich sein! Da besteht die Möglichkeit Zeugen zu hören, wenn das jemand beantragt und wenn überhaupt Sachverhalte strittig sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Woher weiss ich, ob es sich um c oder d handelt?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso beantwortest du nicht die Frage, um welches Land es hier geht? Nochmnal, liebe(r) Sternenbande, In Deutschland gibt es die genannten Gerichte so nicht... Und in Österreich sieht es beispielsweise anders aus.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Nun ist bei mir nich ein Problem aufgetreten. Ich müsste an dem Tag der Verhandlung einen wichtigen Termin wahrnehmen. Die Verhandlung ist auf 10 Uhr angesetzt. Ich müsste dann spätestens um 10:20 Uhr das Gericht verlassen um zu meinem Termin zu kommen.


Kann ich das so einfach machen, dass ich nach 20min aufstehe und gehe?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Kann ich das so einfach machen, dass ich nach 20min aufstehe und gehe
 

In welchem Land war gleich noch mal die Verhandlung?

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

[Ironie ON]

quote:
Kann ich das so einfach machen, dass ich nach 20min aufstehe und gehe?

Klar, kein Problem.
Niemand kann von Dir verlangen an so einer unbedeuteden Zivilgerichtsverhandlung teilzunehmen wenn bedeutendere Ereignisse anstehen.
:crazy:



Aber ich würde mir den Umweg über das Gericht sparen und gleich zu dem wichtigen Termin fahren, das Endergebnis ist aller Warscheinlichkeit nach das selbe.
:augenroll:



Höfliche Manschen teilen dem Richter zuvor mit, das man für ihn und siene Verhandlung leider keine Zeit habe, da wichtigeres ansteht.



In Deutschland hätte man auch die Möglichkeit wegen dem bedeutenden Termin das verschieben der Gerichtsverhandlung zu beantragen.
[Ironie OFF]





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

So nun hatte ich die erste Gerichtsverhandlung und muss sagen, dass diese ganz anders gelaufen ist, als erwartet.

Ich kam am Gericht an und musste ernüchternd feststellen, dass es für mich als Rollstuhlfahrer keine Chance gibt das Gerichtsgebäude zu betreten.

Also blieb mir nichts anderes übrig als wieder nach Hause zu fahren.

Ist das überhaupt noch erlaubt in Deutschland? Ich dachte alle öffentlichen Gebäude müssen behindertengerecht ausgestattet sein? Wie kann man mich zu einer Verhandlung laden, wenn ich das Gebäude gar nicht betreten kann?

Darf man mir als Beklagten das Recht zur Teilnahme an einer Verhandlung nehmen? Verstösst das nicht gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte?

In den zahlreichen Schreiben vom Gericht stand auch niergends ein Hinweis, dass Rollstuhlfahrer das Gebäude nicht betreten können.

Kann nun ein Versäumnisurteil gegen mich gesprochen werden? Wenn ja kann ich doch sicher Berufung dagegen einlegen und werde recht bekommen?

Liegt hier nicht auch der Tatbestand der Diskrimierung vor?

Und wer bitteschön ist dafür verantwortlich? Muss ja wissen an wen ich meinen Beschwerdebrief richte....




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Was wird nun passieren? Soll die Verhandlung nun in einer behindertengerechten Kneipe stattfinden? Oder auf dem Parkplatz vor dem Gericht?

-- Editiert Sternenbande am 28.06.2013 12:43

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Kann nun ein Versäumnisurteil gegen mich gesprochen werden?


Ja.

quote:
Wenn ja kann ich doch sicher Berufung dagegen einlegen und werde recht bekommen?


Berufung nicht, sondern Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (das ist besser, weil du dann nicht die 1. Instanz verloren geben würdest).

quote:
Ich dachte alle öffentlichen Gebäude müssen behindertengerecht ausgestattet sein?


Es kann im Einzelfall Ausnahmen geben, etwa wenn Denkmalschutz vorgeht. Bei manchen alten Gerichtsgebäuden kann das der Fall sein.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sorry, aber ich glaube kaum, dass das alles in Deutschland stattfand. Die genannten Verfahren udn Gerichte gibt es hier nicht. Punkt aus.

Zur Frage mit den Rollstuhlfahrern: Hier wäre es ratsam gewesen, sich vorab zu informieren (sowas sollte man als Rollstuhlfahrer bei weiser Voraussicht immer tun, weil man darum weiss, dass es nicht überall möglich ist) oder wenigstens Bescheid zu geben, beispielsweise den dortigen Wachleuten...

Ich glaueb immer noch nicht, dass das hier alles wirklich einen realen oder realitätsnahen Umstand wiederspiegelt.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
dass es für mich als Rollstuhlfahrer keine Chance gibt das Gerichtsgebäude zu betreten.

Denknotwendigerweise kann ein Rollstuhlfahrer ein Gebäude nur befahren. Die Begründung man hätte es "nicht betreten können" sollte man also eher nicht verwenden.



quote:
Und wer bitteschön ist dafür verantwortlich?

DU.
Solche Infos sind schlicht "Holschulden".

Ich frage mich manchmal woher immer diese Erwartungshaltung kommt, das einem alle Infos auf dem Silbertablett serviert werden müssten ...



quote:
Ich glaueb immer noch nicht, dass das hier alles wirklich einen realen oder realitätsnahen Umstand wiederspiegelt.

Die Warscheinlichkeit ist tatsächlich überaus gering, das erkennt man an den Feinheiten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Wie bisher jede Frage löchrig, inkonsistent, realitätsfern, auf Nachfragen wird nicht - und wenn dann nur unzureichend geantwortet.
Die dargestellte Weltanschauung ist ebenso naiv wie erschreckend.

Ich werde diesen Benutzer ab jetzt ignorieren.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

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