Ablesewerte Heizung

6. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(442 Beiträge, 54x hilfreich)
Ablesewerte Heizung

Habe 1 Gasheizung mit nur
1 Heizungsdrehregler.
Bei der Ablesung gab es
2 Ablesewerte, für die linke
Heizungsseite als auch rechte Heizungsseite.
Diese weichen stark voneinander ab.
Der eine Wert ist doppelt (!!) so hoch.
Ist das technisch so üblich oder dürfte das nicht so stark abweichen.


Frage, weil ja davon abhaengt, ob man gegen den Vermieter vorgehen muss.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129834 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von cass):
Ist das technisch so üblich oder dürfte das nicht so stark abweichen.

Eine schöne Frage fürs Hellseherforum...


Aber falls man die relevanten Fakten noch nachliefert, dürfte man auch hier im Forum ein paar Meinungen dazu bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cass
Status:
Schüler
(442 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo HarryvanSell, bitte antworten Sie nicht mehr auf meine Fragen. Ich kann es nicht verhindern, aber Sie finden meine Fragen blöd und ich finde Ihre Antworten unqualifiziert, unbrauchbar, unerwünscht, nervtötend.
Ignorieren Sie doch bitte einfach meine Beiträge.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40242 Beiträge, 6554x hilfreich)

Zitat (von cass):
Frage, weil ja davon abhaengt, ob man gegen den Vermieter vorgehen muss.
Nein, davon hängt das nicht ab. Man kann den Vermieter zunächst mal fragen, ob die Ablesewerte korrekt sind.
Wenn ein Ablesedienst das gemacht hat, dann hat man dazu vermutlich die Heizkosten-Abrechnung erhalten?
Wer war denn bei der Ablesung dabei?

Ich weiß, ehrlich gesagt, auch nicht, was ein Heizungsdrehregler für eine Gasheizung ist und was rechte und linke Heizungsseiten sind.

:???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129834 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von cass):
aber Sie finden meine Fragen blöd

Nö, überhaupt nicht, sonst würde ich darauf gar keine Zeit verschwenden und sie ignorieren.



Zitat (von cass):
ich finde Ihre Antworten unqualifiziert, unbrauchbar, unerwünscht, nervtötend.

Nun, wenn die einfache Antwort, dass man doch bitte brauchbare Fakten liefern soll, so was auslöst, statt zu realisieren, dass die Frage aufgrund der Unvollständigkeit schlicht unbrauchbar ist ... kann ich nur sagen "Schade um meine Zeit und mein Bemühen" ...




-- Editiert von User am 7. Mai 2024 17:10

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich weiß, ehrlich gesagt, auch nicht, was ein Heizungsdrehregler für eine Gasheizung ist und was rechte und linke Heizungsseiten sind.


ich verstehe die wirre Fragestellung auch nicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.216 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.860 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.