Hallo,
ich habe auf ebay Kleinanzeigen 4 Tickets für "das Fest" für den doppelten Preis also 20€ anstatt 10€ verkauft.
Mir liegt nun eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Schütz RA vor, die diese im Auftrag der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH ausgesprochen haben. Hintergrund sei, dass ich entgegen Ziff. 6.5 der AGB der Abmahnerin für den Erwerb und die Weitergabe von Eintrittskarten für das Festival „DAS FEST" der KME auf der Onlineplattform eBay Kleinanzeigen mit Gewinnerzielungsabsicht zum Verkauf eingestellt und/oder verkauft habe.
Ich soll nun eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und zurücksenden und eine Vertragsstrafe in Höhe von 350€ zahlen zur außergerichtlichen Einigung.
Was soll ich dagegen tun kann mir bitte einer helfen ??? weiß nicht wie ich das bezahlen soll ich könnte echt heulen...
Abmahnung Online Ticketverkauf
7. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 7. November 2019 | 13:05
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Online Ticketverkauf
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. November 2019 | 14:28
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitatentgegen Ziff. 6.5 der AGB der Abmahnerin :
Man müßte prüfen, ob die AGB wirksam vereinbart wurden (transparent, keine "überraschende Klausel", keine unangemessene einseitige Benachteiligung etc.).
Bist du überhaupt nachweislich Erstkäufer? Ansonsten kannst du kaum wirksam den AGB zugestimmt haben.
[OT: Ich finde diese ganze Thematik albern seitens der Anbieter. Eventim hat sogar eine eigene Plattform, wo man deren Tickets (deutlich) teurer weiterverkaufen kann, die verdienen halt mit einem Prozentsatz vom Erlös dran.]
-- Editiert von BigiBigiBigi am 07.11.2019 14:29
#2
Antwort vom 7. November 2019 | 16:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Also ich habe die Tickets an einer Vorverkaufsstelle gekauft ohne irgendwelche Nachweise.
Auf den Tickets steht klein geschrieben dass die Weitergabe nur gemäß Ziffer 6.4 der Ticket AGB gestattet ist.
Stimmt man dann nicht mit dem Kauf der Tickets den AGB zu?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. November 2019 | 17:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wissen Sie was ich jetzt dagegen tun kann ?
#4
Antwort vom 7. November 2019 | 23:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Wissen Sie was ich jetzt dagegen tun kann ?
Das dürfte schwierig werden, da man klar gegen die AGB verstoßen hat und auch auf der Karte auf die AGB hingewiesen wurde.
Das Ganze kann man zwar anwaltlich überprüfen lassen, jedoch kostet der eigene Anwalt natürlich auch Geld. Häufig enthalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen Klauseln, denen man nicht zustimmen muss.
Einzig Erfolg versprechend könnte sein, gegen die Höhe der Vertragsstrafe vorzugehen. Das wäre dann Verhandlungssache.
Hier die betreffenden AGB:
http://www.dasfest.de/index.php?article_id=31&clang=0
Wie ist die KME denn auf Deinen Namen gekommen?
-- Editiert von hh am 07.11.2019 23:47
#5
Antwort vom 8. November 2019 | 00:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120084 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatDas dürfte schwierig werden, da man klar gegen die AGB verstoßen hat und auch auf der Karte auf die AGB hingewiesen wurde. :
Wurde da irgendwas in letzter Zeit geändert in der Gesetzgebung / Rechtsprechung?
Denn bis her war es für die Gültigkeit der AGB ja grundsätzlich erst mal notwendig, das diese dem Käufer vor Vertragsabschluss bekannt waren.
#6
Antwort vom 8. November 2019 | 08:27
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatAlso ich habe die Tickets an einer Vorverkaufsstelle gekauft ohne irgendwelche Nachweise. :
Dann kann man dir also auch nicht nachweisen, daß du den AGB wirksam zugestimmt hast. Das müßte aber die Gegenseite als Verwender (und nicht du mußt beweisen, daß du die Karte von einem Dritten erworben hast).
#7
Antwort vom 9. November 2019 | 13:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie ist die KME denn auf Deinen Namen gekommen? :
Ja das frage ich mich auch, wahrscheinlich durch meine IP Adresse weil dort habe ich ja nirgends meinen Namen angegeben.
ZitatEinzig Erfolg versprechend könnte sein, gegen die Höhe der Vertragsstrafe vorzugehen. Das wäre dann Verhandlungssache. :
wie sollte ich da am besten vorgehen? Kann ich die Vertragsstrafe in einer modifizierten Unterlassungserklärung anpassen und wie hoch soll diese dann sein? oder wäre es im Falle dass die KME diese dann verweigert eher noch schlechter für mich da ich dann eventuell noch mehr zahlen muss?
#8
Antwort vom 9. November 2019 | 13:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDenn bis her war es für die Gültigkeit der AGB ja grundsätzlich erst mal notwendig, das diese dem Käufer vor Vertragsabschluss bekannt waren. :
Ja auf den Tickets wird klein auf die AGB hingewiesen und soweit ich recherchiert habe stimmt man beim Kauf der Tickets automatisch den AGB zu.
#9
Antwort vom 9. November 2019 | 14:43
Von
Status: Praktikant (943 Beiträge, 281x hilfreich)
Zitat:
Ja auf den Tickets wird klein auf die AGB hingewiesen und soweit ich recherchiert habe stimmt man beim Kauf der Tickets automatisch den AGB zu.
Nö eben nicht. Mit Aushändigung der Tickets ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Sofern auf die AGB im Vorfeld nicht hingewiesen wurde - und diese auch vorlagen zum durchlesen - sind diese kein Bestandteil des Kaufvertrages. Und bei 99,9% der Vorverkaufsstellen wird beides nicht zutreffen.
Man könnte mit der Thematik auch mal bei der lokale Verbraucherzentrale vorstellig werden, die sind normalerweise recht erpicht auf solche Gelegenheiten. Die erklären solchen Veranstaltern gerne mal kostenpflichtig und häufig auch gerichtlich die Rechtslage.
Und jetzt?
Schon
267.902
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten