Abmahnung bei Zustellung von Gratis Zeitungen

11. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb454483-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung bei Zustellung von Gratis Zeitungen

Hallo,

ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum gewählt habe. Es geht darum, dass mir regelmäßig Gratis Zeitungen eines bestimmten Verlages (und *nur* von diesem Verlag) zugestellt werden. Alle anderen Verlage und deren Zusteller haben verstanden, dass kein Interesse besteht, nachdem ich es ggf. auch mehrfach mitgeteilt habe.

Bis vor Kurzem hatten wir ein "Keine Werbung, keine Speisekarten, keine kostenlosen Zeitungen" Schild am Gartentor. Dieses wurde oft ignoriert, aber langfristig hat es dann doch etwas genützt. Notfalls habe ich die Verlage direkt per Post oder E-Mail darauf hingewiesen und die Zustellung wurde eingestellt.

Nur eben ein Verlag stellt weiterhin zu. Nach mehreren unbeantworteten E-Mails* war ich einmal persönlich vor Ort. Man hat sich entschuldigt. Die Zeitung sei (Wortlaut vergessen, aber sinngemäß) auch zur Werbreitung stadtlicher Informationen gedacht, weshalb sie trotz des Schildes theoretisch zugestellt werden dürfe. Man würde aber darauf achten, dass ich sie trotzdem nicht mehr bekäme. Naja. Mittlerweile wirft der Zusteller die Zeitung nicht mehr in unseren Briefkasten (Applaus hierfür), sondern nur noch zwischen Zaun und Gartentor, sodass sie regelmäßig bei uns im Garten durch die Gegend fliegt. Bei entsprechendem Wind weht sie gerne auch mal auf die Straße und durch die gesamte Nachbarschaft**. Diese Art der Zustellung scheint in der gesamten Umgebung so gehandhabt zu werden, wenn der Zusteller ein paar Extra-Schritte gehen müsste, um den Briefkasten zu erreichen.

Ich habe es vor zwei Wochen noch einmal schriftlich probiert. Den Brief habe ich persönlich eingeworfen, er wurde also definitiv zugestellt. Noch einmal wollte ich nicht persönlich mit den Verantwortlichen diskutieren, daher habe ich ihn nicht direkt überreicht.

Fragen
1. kann ich den Verlag abmahnen (lassen)? Wenn ja, wer würde die Kosten tragen?

2. ich habe überlegt, dem Zusteller gegenüber eine Art "Hausverbot" (bzw. Begehungsverbot? "Hausverbot" soll wohl juristisch nicht korrekt sein) auszusprechen; da er das Blatt aber nur noch über den Zaun wirft, befindet er sich ja nicht einmal auf meinem privaten Grund

3. man hat sich seitens des Verlages damit herausgeredet, dass ab und an halt eine Vertretung für die Zustellung beauftragt würde und diese versehentlich trotz Absprachen mit dem eigentlich Zusteller halt versehentlich falsch zustellen würde; ist der Verlag aber nicht auch hier verpflichtet, vernünftig arbeitende Vertretungen zu beauftragen und/oder sonst wie dafür zu sorgen, dass ich nach mehrfachem Widerspruch keine Exemplare mehr erhalte?

4. ich habe überlegt, dem Verlag die Zeitung jedes Mal unfrei frankiert zurück zu senden. Aber auch das scheint mir keine zufriedenstellende Lösung. Insbesondere meine Partnerin stört sich jedes Mal erneut an der Zustellung und ich würde uns den Stress gerne einfach komplett ersparen, anstatt mit solchen -wenn auch durchaus angemessenen- Aktionen aktiv für uns doch nichts zu erreichen.

*vermutlich unbeantwortet, weil der Verlag auf seiner offiziellen Website nicht einmal eine Kontaktadresse angibt und ich diese anderweitig auftreiben musste

**da es nicht meine Zeitung ist und ich der Zustellung selbiger auch widersprochen habe, gehe ich davon aus, dass ich nicht dafür zuständig bin, die einzelnen Blätter wieder einzusammeln. Ist das korrekt?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe =)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb454483-44):
auch zur Werbreitung stadtlicher Informationen gedacht, weshalb sie trotz des Schildes theoretisch zugestellt werden dürfe.

Ist das so ein komerzialisiertes "AMTSBLATT"?
Dann wäre es nur so wenn es seitens der Gemeinde eine Zustellpflicht gäbe.

Ansonsten dürfen die halt nicht zustellen. Die Nachteile die sich daraus ergeben, sind dann Dein Problem.



Zitat (von fb454483-44):
1. kann ich den Verlag abmahnen (lassen)? Wenn ja, wer würde die Kosten tragen?

Du, da Du wohl nicht gerichtsfest nachweisen kannst was in Richtung Untersagung unternommen zu haben.

Was ich machen würde:
Einschreiben senden. Reinschreiben das man bei nochmaliger Zustellung ab dem Datumm X (14 Tage mindestens) ohne weitere Kommunikation auf deren Kosten einen Anwalt beauftragen werde, der dann ebenfalls auf deren Kosten eine Unterlassungsverfügung erwirken werde mit entsprechender Vertragsstrafe.



Zitat (von fb454483-44):
**da es nicht meine Zeitung ist und ich der Zustellung selbiger auch widersprochen habe, gehe ich davon aus, dass ich nicht dafür zuständig bin, die einzelnen Blätter wieder einzusammeln. Ist das korrekt?

Korrekt



Zitat (von fb454483-44):
ist der Verlag aber nicht auch hier verpflichtet, vernünftig arbeitende Vertretungen zu beauftragen

Korrekt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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