Abmahnung für angebliches streamen.

28. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Lisatina2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung für angebliches streamen.

Hallo, ich hatte am Freitag einen sehr unschönen Brief erhalten.
Dieser ist von einer anwaltskanzlei.
Angeblich soll ich mehrere Filme uber ein illegales streaming Portal getreamt & gedownloadet haben.

Da ich im Internet nichts handefedtes gefunden habe hoffe ich auf eure Hilfe.

Natürlich sind die Vorwürfe Quatsch, ich selber bin total gegen illegales streaming, für mich ist es selbstverständlich für diese Inhalte zu zahlen, seit fast 3 Jahren besetzte ich netflix, seit 1 Jahr waipu tv, seit 2 Jahren RTL + und Disney +
Ebenso habe ich Filme die ich dort nicht erhalte bei Amazon gekauft oder geliehen.

Auch kann ich einen fremdzugriff oder ähnliches ausschließen, ich wohne alleine habe ein sehr sicheres passwort für mein WLAN beispiel: 2#sMu6.H1ws@fGq29,0(aDF
Also sehr lang mit vielen Sonderzeichen etc.
Auch habe ich das passwort nicht digital gespeichert oder weitergegeben.
Laut Router sind auch nur 2 Geräte verbunden, bzw in der ganzen Zeit verbunden worden, mein Handy und mein Tablett.
Ich der vorgeworfen Zeit war ich allerdings tatsächlich zuhause.

Wir sollte ich mich nun verhalten, bzw reagieren?

Es werden immerhin knapp 1200 Euro als Strafe gefordert.

Laut meinen Recherchen ist diese Kanzlei auch nicht (zumindest bist jetzt) für ungerechtfertigte abmahnung Wellen bekannt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124026 Beiträge, 40310x hilfreich)

Zitat (von Lisatina2):
Angeblich soll ich mehrere Filme uber ein illegales streaming Portal getreamt & gedownloadet haben.

Und, welche Beweise gibt es für diese Behauptung?



Zitat (von Lisatina2):
Wir sollte ich mich nun verhalten, bzw reagieren?

Das Problem ist, das man als Laie nicht wirklich aussichtsreich gegen gerissene Anwälte antreten kann.
Insofern sollte man sich überlegen, selber einen Anwalt zu nehmen.




-- Editiert von User am 28. Januar 2024 21:12

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lisatina2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wahrscheinlich wäre ein Anwalt sich sehr gut, vorallem nachdem eine Erklärung mit amerknetiss beiliegt, die ich laut dem Schreiben unterschrieben zurück senden soll.

Der Nachweis laut Schreiben, wäre die IP (mit datum und zeit stempel)
die durch meinen anbieter ermittelt worden wäre.

Zudem wurden auch 6 Filme aufgelistet die ich getreamt und gedownloadet hätte.

0x Hilfreiche Antwort

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