Abmahnung und Bann in Forum aufgrund PN

20. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
w_flex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung und Bann in Forum aufgrund PN

Hallo allerseits

und zwar bezieht sich meine Frage auf ein Onlineforum und die PN Funktion, daher hole ich mal kurz aus:

ich bin in dem Forum schon lange aktiv und hab dort immer mal wieder mit anderen Kontakt per PN = Privatnachricht. Ich hab schon mal eine Verwarnung erhalten von einem Admin wegen Themaverfehlung und auch mla wegen unangemessener Wortwahl, wobei das ein Fall für sich ist

Jetzt hatte ich letztens Kontakt zu jemandem aus dem forum per Pn und leider leider wurde es in dem Gespräch plötzlich hitzig woraufhin ich etwas über die Strenge geschlagen habe

Noch am selben Tag kontaktiert mich ein Admin und beschuldigt mich, jemanden per PN belästigt und beleidigt zu haben, dabei hab ich nur einfach mal Tacheles reden wollen aber manche vertragen heute wohl einfach gar nix mehr

Jetzt frag ich mich was kann der gegen mich in der Hand haben? Angeblich hätte ich massiv beledigt und es gäbe einen Screenshot. Jetzt frag ich mich in wie fern sind denn die Pns privat wenn sie dann noch veröffentlicht werden und wurden hier gegebenfalls meine Rechte = Persönlichkeitsrecht bzw. Recht am eigenen Wort und der Datenschutz verletzt? Was kann ich dagegen machen?

Kurzum: ich habe eine weitere Verwarnung wegen unangemessene Wortwahl mit Androhung eines Banns vom Admin erhalten, weil er meine privaten Nachrichten an jemand anders als Grundlage heranzieht ich würde Leute belästigen und ich denke, dass kann ja wohl nicht sein??? Zudem ich natürlich erst mal geleugnet habe, die PN geschrieben zu haben und das Forum auch keine Meldefunktion für PNs hat. Also kann die PN ja auch manipuliert sein? Trotzdem meint der Admin dem anderen zu glauben, wobei ich nicht mal weiß, ob der dem wirklich die Wahrheit gesagt oder einen manipulierten Screenshot geschickt hat. Und deshalb kann ich jetzt meinen Account verlieren und Hausverbot angeblich - kurzum will ich, dass die Verwarnung zurückgenommen wird, da meiner Meinung nach Pns = privat und deshalb nicht als Grundlage herangezogen werden kann. Im Forum öffentlich bin ich inzwischen sehr gemäßigt, und ich denke das sollte zählen




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Was jemand als beleidigend empfindet, ist immer individuell.
Sie können für sich sagen, „das war Tacheles", während ein anderer sich dadurch beleidigt fühlt. Maßgeblich ist, was der andere empfindet, nicht, was Sie empfinden.

Offen gesagt empfinde ich Ihre Wortwahl in Ihrem Beitrag schon als grenzwertig, einfach weil dort eben Anmaßungen und Unterstellungen enthalten sind oder recht scharf gegen User und Moderation geschossen wird, ohne sich selbst merklich zu hinterfragen.
Das ist dann eben meine persönliche Empfindung - die kann Ihnen gefallen oder auch nicht.
Wenn dann noch Beleidigungen auftauchen, würde ich Sie ggf. auch melden, je nach Inhalt auch anzeigen und im Zuge dessen brauche ich natürlich Beweise.

Deshalb gilt:
PNs sind immer solange privat, bis sie jemand öffentlich macht. Im Rahmen einer Anzeige oder zumindest der Meldung an Forumsmoderatoren ist es selbstverständlich legitim, die Inhalte offen zu legen. Wie sollte man Verstöße denn sonst ahnden können?

Anders sieht es aus, wenn man vertraglich mit Ihnen vereinbart, dass die Kommunikation nicht durch Dritte einsehbar ist. Aber auch dann dürften Screenshots als Beweismittel genutzt werden.

Mit Persönlichkeitsrechten hat das erstmal nichts zu tun. Beleidigungen sind Beleidigungen, egal ob sie öffentlich oder privat stattfinden.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41268 Beiträge, 6649x hilfreich)

Zitat (von w_flex):
wurden hier gegebenfalls meine Rechte = Persönlichkeitsrecht bzw. Recht am eigenen Wort und der Datenschutz verletzt?
NÖ. Der Empfänger der PN hat diese wahrscheinlich an den Admin weitergeleitet, weil er sich von dir belästigt/beleidigt gefühlt hat und der Admin hat dir gegenüber richtig und korrekt reagiert. Die Folgen angekündigt, wenn du weiter so schreibst.
Zitat (von w_flex):
aber manche vertragen heute wohl einfach gar nix mehr
Der eine sagt so, der andere so.
Zitat (von w_flex):
Jetzt frag ich mich
Der PN-Empfänger könnte dich wegen Belästigung/Beleidigung anzeigen. Bei der Polizei.
Zitat (von w_flex):
Was kann ich dagegen machen?
Dir für das Forum die Verwarnung und Androhung des Admins genau durchlesen und danach handeln.
Eine evtl. Anzeige des PN-Empfängers --- abwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
w_flex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Offen gesagt empfinde ich Ihre Wortwahl in Ihrem Beitrag schon als grenzwertig, einfach weil dort eben Anmaßungen und Unterstellungen enthalten sind oder recht scharf gegen User und Moderation geschossen wird, ohne sich selbst merklich zu hinterfragen.


Ich sag mal so: ich gebe ja schon zu, dass ich etwas über die Strenge geschlagen habe, so ist es ja nicht. Da hätte ich mich wohl einfach zurückhalten können vor allem weil ich weiß, dass die Art meiner Reaktion im Forum öffentlich eher unerwünscht wäre. In einer Pn, die ja nur der Empfänger liest und niemand anderen stört, wird schon mal ein 'direkter' Ton angeschlagen. Aber okay, scheinbar empfinden das manche wirklich anders.

Zitat (von Despi):
PNs sind immer solange privat, bis sie jemand öffentlich macht.


Und ist nicht die Öffentlichmachung selbst auch ein Regelverstoß oder illegal? Ich meine bei Whatsapp oder Facebook gab es auch schon Abmahnungen gegen Leute, die Chats veröffentlicht haben und dabei gegen Datenschutzgesetzt, Telekommunikationsgesetz oder Artikel 10 Grundgesetz verstoßen haben.

Siehe hier: https://www.e-recht24.de/online-marketing/7665-private-nachrichten-veroeffentlichen.html

Zitat (von Despi):
Im Rahmen einer Anzeige oder zumindest der Meldung an Forumsmoderatoren ist es selbstverständlich legitim, die Inhalte offen zu legen. Wie sollte man Verstöße denn sonst ahnden können?


ich weiß ja nicht mal, ob jemand wegen sowas, wie ich geschrieben habe, gleich Anzeige erstatten könnte. Ich würde das nicht und da hab ich schon selbst Schlimmeres bekommen, aber denk mir auch, das lohnt sich nicht oder wird sowieso eingestellt. Wegen sowas mach ich kein Fass auf.

Und eine Anzeige bei den Behörden und eine Meldung an den Admin sind dann doch wohl andere Dinge? Der Admin ist ja privat. Bei Whatsapp oder Facebook kann ich schließlich auch keine Nachrichten melden. Das wäre wahrscheinlich ein Skandal, könnten Whatsapp und Facebook "mitlesen". Meiner Meinung darf der Admin hier in die privaten Nachrichten deshalb auch nicht eingreifen oder muss dies zumindest klar kennzeichnen, dass das nicht (!) privat sind. Aber wahrscheinlich würde dann kaum jemand die Funktion nutzen.

Auch das hier habe ich gefunden:
https://www.bundestag.de/resource/blob/856338/0358cd63c3f625fdaea939f7361ff00b/WD-7-081-21-WD-10-036-21-pdf-data.pdf

Ob es sich da lohnt Anwalt zu nehmen? Ich hab eine Rechtsschutz.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131008 Beiträge, 41627x hilfreich)

Zitat (von w_flex):
wurden hier gegebenfalls meine Rechte = Persönlichkeitsrecht bzw. Recht am eigenen Wort und der Datenschutz verletzt?

Auch wenn der Datenschutz immer mehr zum Täterschutz mutiert, kommt der hier nicht zum Zuge.
Auch das Recht am eigenen Wort hat man wohl aufgegeben mit der Versendung. Aber selbst eine Geheimhaltungsvereinbarung würde bei Straftaten nicht wirklich viel helfen.



Zitat (von w_flex):
Ich meine bei Whatsapp oder Facebook gab es auch schon Abmahnungen gegen Leute, die Chats veröffentlicht haben und dabei gegen Datenschutzgesetzt, Telekommunikationsgesetz oder Artikel 10 Grundgesetz verstoßen haben.

Andere Sachverhalte, daher nicht relevant.



Zitat (von w_flex):
Was kann ich dagegen machen?

Man könnte seine generelle Wortwahl hinterfragen wenn man Tacheles redet.

Es ist halt immer ein Unterschied, ob ich von jemandem als "Idiot" spreche oder von einer "cerebral desorientierten" Person und "Stoffwechselendproduktausscheidungsorgan" hat auch ein höheres Niveau als "Arscloch".



Zitat (von w_flex):
Ob es sich da lohnt Anwalt zu nehmen?

Für den Anwalt lohnt sich das immer.

Mit dem Forum, da würd das nicht viel helfen, denn da kann der Betreiber jederzeit den Vertrag mit Dir kündigen und muss auch keinen neuen abschließen. Damit ist das Thema um die Verwarnung erledigt.
Du kannst dann gegen die Kündigung klagen und müsstest argumentieren, weshalb da dennoch ein Vertrag verpflichtend sein sollte.



Zitat (von w_flex):
dabei hab ich nur einfach mal Tacheles reden wollen aber manche vertragen heute wohl einfach gar nix mehr

Ja, heutzutage wollen die meisten in Watte gepackt werden. Oder mit den Worten von Meister Yoda "Das Mimimi stark in ihm ist"

Früher durfte man noch ganz direkt fragen "Was ist denn das für ein saublödes Argument?".
Heutzutage muss es lauten "Wie kommt man denn auf diese absurde Theorie?".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
w_flex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, soll heißen, der Forenbetreiber kann Pns und den Umgang damit handhaben wie er will und unterliegt da keiner "höheren Instanz"? Da würde mich schon interessieren, wo da der Unterschied zu großen Platformen wie Facebook, Twitter, Whatsapp usw ist oder in wie fern das andere Sachverhalte darstellen, weil ich im Grunde ja in dem einen und auch anderen Fall eine fremde private Platform nutze. Oder hat das damit zu tun, dass die Platformen in den USA stehen und das Forum hier in meinem Fall in D?

Immerhin verweist das Forum in seinem Impressum auch auf die DSGVO, aber da steht hauptsächlich was zu meinen Daten wie Emailadresse, IP Adresse etc. nichts zum Thema PNs

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist halt immer ein Unterschied, ob ich von jemandem als "Idiot" spreche oder von einer "cerebral desorientierten" Person und "Stoffwechselendproduktausscheidungsorgan" hat auch ein höheres Niveau als "Arscloch".


So in der Art war auch mein Kommentar, ich war eigentlich nicht mal vulgär, deshalb wundere ich mich ja auch erhrlich gesagt über die Verwarnung. Ich weiß ja nicht, welcher Screenshot da vorgelegt wurde. Bin ich da wirklich dem Forenbetrieber ausgeliefert oder kann ich da nicht wenigsten "Akteneinsicht" vordern, wenn ich da schon beschuldigt werde? Ich weiß auch gar nicht, wieso er mich erst zur Rede gestellt hat (der Admin), und ich nach meinem Einspruch dann trotzdem verwarnt werde. Der Screenshot wurde mir nicht mal gezeigt (man kann per PN nicht mal Bilder anhängen, nur Link anfügen), nicht mal auf Forderung

Kann denn da jeder einfach alles behaupten, wo er sich angegriffen fühlt, Screenshots fälschen und der Forenbetreiber sich auf sein Hausrecht beziehen und man selbst ist immer der Gelackmeierte? Sorry bei aller Kritik zu meiner PN, Täterschutz solls auch nicht sein aber ist das hier denn nicht Täter-Opfer-Umkehr und Willkür seitens des Admins? Schuldig, solange die Unschuld nicht bewiesen wurde?

-- Editiert von User am 20. Januar 2025 16:59

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat:
Ich meine bei Whatsapp oder Facebook gab es auch schon Abmahnungen gegen Leute, die Chats veröffentlicht haben

Es kommt halt auch ein bisschen drauf an, ob man durch die Veröffentlichung die Rechte des Gegenübers verletzt oder vielmehr seine eigenen Rechte durchsetzen will.

Wenn ich Sie privat zuhause besuche und Sie dann verkloppe, würden Sie mich wohl anzeigen. Dann könnte ich ja auch nicht argumentieren, dass das in einem geschlossenen Raum stattgefunden hat und privat war.

Der Admin hat ein berechtigtes Interesse, die Chats einzusehen, denn er möchte seine Nutzungsbedingungen durchsetzen.

Wenn Ihr gegenüber die Chats veröffentlicht (also über den Adminkreis hinaus, zum Beisoiel in dem er den Chat in ein öffentliches Forum stellt) um Sie bloßzustellen, könnte man vielleicht anders argumentieren. Aber im beschriebenen Fall ist m.E. alles richtig gelaufen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131008 Beiträge, 41627x hilfreich)

Zitat (von w_flex):
der Forenbetreiber kann Pns und den Umgang damit handhaben wie er will

Das kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an die man mit dem Forenbetreiber hat.



Zitat (von w_flex):
und unterliegt da keiner "höheren Instanz"?

Die höhere Instanz wäre hier das Zivilgericht.



Zitat (von w_flex):
Da würde mich schon interessieren, wo da der Unterschied zu großen Platformen wie Facebook, Twitter, Whatsapp usw ist

Sobald Plattformen damit Geld verdienen, spielen sie schon in anderen Kategorien als solche "Privat-Foren"
Auch ab einer gewissen Nutzerzahl unterliegen Plattformen durchaus strengeren Bedingungen.



Zitat (von w_flex):
oder in wie fern das andere Sachverhalte darstellen

Da ging es um das veröffentlichen, um die Weitergabe ohne berechtigtes Interesse oder sogar um die Weitergabe zwecks Verunglimpfung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41268 Beiträge, 6649x hilfreich)

Zitat (von w_flex):
Kann denn da jeder einfach alles behaupten,
Nicht jeder, aber wenn derjenige das so fühlt, dann ja. Es gibt die PN von dir. Wie die rechtlich zu werten ist, bleibt abzuwarten.
Zitat (von w_flex):
Und ist nicht die Öffentlichmachung selbst auch ein Regelverstoß oder illegal?
NÖ.
Zitat (von w_flex):
Siehe hier:
Ja, das muss nicht für diesen deinen Fall gelten. Der Admin hat dich zB nicht erstmals verwarnt...
Zitat (von w_flex):
ich weiß ja nicht mal, ob jemand wegen sowas, wie ich geschrieben habe, gleich Anzeige erstatten könnte.
Wieso weißt du das nicht? Klar geht das. Dass DU kein Fass aufmachen würdest, spielt hierbei doch gar keine Rolle.
Zitat (von w_flex):
soll heißen, der Forenbetreiber kann Pns und den Umgang damit handhaben wie er will und unterliegt da keiner "höheren Instanz"?
NÖ. Heißt es nicht.
Zitat (von w_flex):
Bin ich da wirklich dem Forenbetrieber ausgeliefert oder kann ich da nicht wenigsten "Akteneinsicht" vordern, wenn ich da schon beschuldigt werde?
Der Admin hat dich verwarnt und dir *Verbannung* angedroht. Der Admin kann dem PN-Empfänger-Screenshoot glauben oder nicht. Welche Akten willst du einsehen?
Bisher bist du weder Beschuldigter noch liegt eine Anzeige oder gar Klage gegen dich vor.
Zitat (von w_flex):
aber ist das hier denn nicht Täter-Opfer-Umkehr und Willkür seitens des Admins?
NÖ.

Mein Vorschlag statt solcher Ideen: Entschuldige dich in angemessener Form bei dem PN-Empfänger und beachte die Forenregeln.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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