Ich war vor ein paar Wochen Zeuge beim Amtsgericht.
Gegen einen früheren Freund von mir gab es eine Anklage wegen sexuelle Nötigung und ein paar Bombendrohungen per Email. Als er das gemacht, war ich schon lange nicht mehr mit ihm befreundet. Die Polizei war ihm schnell auf den Versen. Er hat versucht, mir die Sachen anzuhängen und hat eine Email Adresse auf meinen Namen erstellt und der Polizei ein Geständnis in meinem Namen geschickt. Darauf sind die aber nicht reingefallen. In der Email war auch sowas wie ein privates Detail von mir. Er wollte wohl, dass die Polizei denkt, dass das nur ich wissen kann, und dass das falsche Geständnis deshalb wirklich von mir kommt. Ich wurde dazu früher schon von der Polizei befragt und konnte das klären.
Beim Gericht wurde ich nochmal dazu gefragt. Und zwar habe ich das besagte Lebensdetail mal eine früheren Freundin erhält, die auch gut mit dem Angeklagten befreundet ist.
Ich habe das beim Gericht gesagt. Das gleiche hatte ich schon der Polizei gesagt und es gab keine Nachfragen.
Der Angeklagte hat 1,3 Jahre auf Bewährung bekommen.
Jetzt bekomme ich aber gestern Post von einer Anwaltskanzlei, die die Freundin vertritt. Ich hätte unwahre Behauptungen gemacht, die beleidigend sind und soll mich bei Androhung von 5000 Euro "Vertragsstrafe" verpflichten, diese nicht zu wiederholen. Es geht ausdrücklich um die Aussage in der Gerichtsverhandlung. Die habe ich auch nur dort gemacht und sonst nirgendwo.
Ich soll jetzt fast 600 Euro für den Anwaltsbrief zahlen.
Was tue ich da jetzt? Jetzt mal angenommen, ich sage ja, okay, ich unterschreibe, weil ich keinen Stress will. Dann würde ich einen Meineid gestehen? Ich habe absolut die Wahrheit gesagt, aber was der Anwalt von der früheren Freundin macht, irritiert mich total. Er sagt auch, er wird vor Gericht gehen, wenn ich innerhalb von 14 Tagen nicht unterschreibe. Ist das ein Trick?
Was ist da jetzt der beste Umgang?
-- Editiert von Moderator topic am 18. August 2024 17:04
-- Thema wurde verschoben am 18. August 2024 17:04
Abmahung wegen Zeugenaussage
Was tue ich da jetzt? Einen Anwalt aufsuchen oder die Frag-einen-Anwalt-Funktion dieses Forums benutzen.
Zitat :Was tue ich da jetzt? Einen Anwalt aufsuchen oder die Frag-einen-Anwalt-Funktion dieses Forums benutzen.
Was kostet das und kriege ich das erstattet? Bin Student und Bafög ist schon knapp genug.
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Zitat :Was kostet das
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Zitat :kriege ich das erstattet?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitat :Bin Student und Bafög ist schon knapp genug.
Für Bedürftige gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Zitat :die beleidigend sind
Was von der Aussage war denn beleidigend für die frühere Freundin? Oder fehlt da etwas im Sachverhalt?
Zitat :Was kostet das und kriege ich das erstattet?
Irgendwas im 3-stelligen Bereich. Wenn die frühere Freundin Dich nicht verklagt, dann wahrscheinlich nicht.
Zitat :Was tue ich da jetzt?
Eine Option wäre auch nichts zu tun.
Zitat :Was von der Aussage war denn beleidigend für die frühere Freundin? Oder fehlt da etwas im Sachverhalt?
Der Angeklagte, die besagte Freundin und ich waren mal im gleichen Freundeskreis. Die besagte Freundin war für ein paar Wochen meine Partnerin. Wir haben uns getrennt. Ein paar Monate später habe ich mich auch von dem Angeklagten distanziert, das hatte aber nichts mit meiner Ex zu tun. Die Ex und der Angeklagte sind weiter Freunde geblieben.
Ich habe dann der Ex während der Beziehung natürlich private Details aus meinem Leben erzählt. Und ein Detail konnte im engeren Sinn nur die Ex wissen, also die mich jetzt verklagt.
Sowohl die Polizei als auch das Gericht haben gefragt, woher da jemand von wissen kann. Ich habe gesagt, dass von dem Detail sowohl meine Eltern als auch zwei Ex-Partnerinnen wissen. Da habe ich dann angefügt, dass die andere Ex-Partnerin meines Wissens den Angeklagten gar nicht kennt (da lebte ich noch in einem anderen Bundesland) und meine Eltern auch keinen Kontakt zu ihm pflegen.
Ich habe nicht gesagt, dass ich mir sicher bin, dass sie das Detail an den Angeklagten weitergegeben hat, sondern dem Gericht nur die wenigen Möglichkeiten gesagt und erklärt, wie die Personen zueinander stehen und ob überhaupt.
So und jetzt sagt der Anwalt von der Ex, es sei beleidigend und "ehrenrührig", dass ich in der öffentlichen Hauptverhandlung (im Schreiben dick markiert) behauptet habe, die Mandantin, also meine Ex, würde einer Person zuarbeiten, die der sexuellen Nötigung verdächtig ist. Dann hat er noch in dem Schreiben erklärt, dass der Vorwurf besonders schwerwiegend ist, weil meine Ex eine Beamtenlaufbahn im höheren Dienst anstrebt.
-- Editiert von User am 18. August 2024 00:22
Okay, ganz konkret jetzt mal:
Es ging darum, dass ich mich als Kind bei einem Unfall am Kopf verletzt habe. Ohne bleibende Schäden für meine geistigen Fähigkeiten, aber auf dem Kopf ist eine kleine Narbe zurückgeblieben, wo keine Haare wachsen.
Und in diesem Fake-Geständnis hat der Angeklagte in meinem Namen geschrieben, "ich" hätte mich mal als Kind am Kopf verletzt (Beschreibung, so wie es wirklich geschehen ist bzw. ich es meiner früheren Freundin geschildert hatte) und seitdem hätte ich psychische Probleme und würde zu Gewaltausbrüchen und sexuell abartigen Fantasien neigen.
Zitat :behauptet habe, die Mandantin, also meine Ex, würde einer Person zuarbeiten, die der sexuellen Nötigung verdächtig ist.
Auf gut Deutsch, man müsste den Wortlaut der Aussagen in der HV vergleichen mit dem Wortlaut der Abmahnung, um festzustellen, ob die Abmahnung berechtigt sei.
Zitat :Was tue ich da jetzt? Jetzt mal angenommen, ich sage ja, okay, ich unterschreibe, weil ich keinen Stress will.
Wie kommt man auf die Idee, dass man in einem Laienforum jetzt nun solche konkreten Handlungsempfehlungen erhält? Wir kennen weder Details noch Hintergründe, bzw. wissen nicht was stimmt oder nicht stimmt, zudem kann man sich auch haftbar machen.
Zitat :Was kostet das und kriege ich das erstattet? Bin Student und Bafög ist schon knapp genug.
Man kann bspw. auch Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Entweder investiert eben das Geld in einen Anwalt oder wenn man meint man muss da selbst rumexperimentieren - soll man es eben so machen.
Zitat :Wenn die frühere Freundin Dich nicht verklagt, dann wahrscheinlich nicht.
Nur klagen allein reicht allerdings nicht, sie müsste ja dann auch (vollständig) gewinnen. Würde sie verlieren, müsste Sie auch die Anwaltskosten des Fragestellers bezahlen.
Zitat :Ich habe absolut die Wahrheit gesagt, aber was der Anwalt von der früheren Freundin macht, irritiert mich total.
Ein Anwalt ist kein Gericht bzw. spricht keine Urteile, der arbeitet eben zuerst mal im Interesse seiner Mandanten. Urteile werden von Richtern gesprochen.
Und die Ex-Freundin war in der Verhandlung anwesend und weiß daher, was dort genau gesagt wurde?
Sollte die Darstellung des Sachverhaltes wahr und vollständig sein, dann halte ich die Vorwürfe des Anwaltes für haltlos.
Zitat :Und die Ex-Freundin war in der Verhandlung anwesend und weiß daher, was dort genau gesagt wurde?
Die wird es vom Angeklagten wissen. Neben den Juristen und der Protokollführerin waren sonst nur zwei mir unbekannte Zuschauer anwesend.
Zitat :Die wird es vom Angeklagten wissen.
Der Deine Aussage möglicherweise nicht wahrheitsgemäß wiedergegeben hat.
Zitat :Neben den Juristen und der Protokollführerin
Auch die können als Zeugen dafür dienen, was Du tatsächlich gesagt hast.
Zitat :Der Deine Aussage möglicherweise nicht wahrheitsgemäß wiedergegeben hat.
Darauf bin ich jetzt gar nicht gekommen. Obwohl das wohl die naheliegendste Möglichkeit ist.
Dann werde ich mir mal so einen Beratungsschein holen. Wie lange dauert das? Und was mache ich, falls ich keinen Beratungstermin bekomme, bevor die zwei Wochen Frist um sind? Einfach gar nicht reagieren?
Warum fragst du hier nicht nebenan? Da sind Anwälte online...Die raten dir noch heute.Zitat :Dann werde ich mir mal so einen Beratungsschein holen.
Ob du für dein Anliegen einen BH-schein bekommst, weißt du erst, wenn dein Antrag bearbeitet und der Schein bewilligt ist. Dann musst du noch n Anwalt suchen...der dafür bereitwillig eintritt.
Könnte ein bekannter Einschüchterungsversuch sein... Das schreiben sie immer, dass sie vor Gericht gehen werden... auch, wenn sie nicht gehen.Zitat :Ist das ein Trick?
Hast du vor Gericht unter Eid ausgesagt?Zitat :Dann würde ich einen Meineid gestehen?
Hast du vor Gericht unter Eid ausgesagt? Vermutlich nicht, aber da auch die falsche uneidliche Aussage strafbar ist, macht das keinen so großen Unterschied... Im Übrigen würde der TE ja nicht mitteilen, er habe irgendwas falsch ausgesagt, sondern lediglich, dass er die Aussage nicht wiederholt - das ist kein Geständnis für irgendwas.
Einfach gar nicht reagieren? Exakt - man sollte hier ohne anwaltlichen Rat gar nichts unternehmen.
Ein Szenario, was für mich denkbar ist:
Der Verurteilte ist zur Freundin gerannt und hat irgendwas gefaselt von wegen "hat Dich beleidigt und jetzt kommt auf Dich auch noch etwas von wegen falscher Verdächtigung zu", Freundin rennt mit den Infos zum Anwalt und versucht proaktiv gegen etwas vorzugehen, was so gar nicht stattgefunden hat.
So ein Gericht
Zitat :So und jetzt sagt der Anwalt von der Ex, es sei beleidigend und "ehrenrührig", dass ich in der öffentlichen Hauptverhandlung (im Schreiben dick markiert) behauptet habe, die Mandantin, also meine Ex, würde einer Person zuarbeiten, die der sexuellen Nötigung verdächtig ist.
Meine Meinung:
Ob eine Verhandlung öffentlich oder nicht offentlich ist, entscheidet das Gericht
Als Zeuge hat man die Wahrheit zu sagen
Der genaue Wortlaut ergibt sich aus dem Protokoll
Pech gehabt , Her Anwalt
Der genaue Wortlaut ergibt sich keineswegs "aus dem Protokoll" - in Strafprozessen werden keine Wortprotokolle geführt. Im Protokoll steht nur "Vernehmung des Zeugen X", nicht was X wörtlich sagte.
-- Editiert von User am 19. August 2024 16:39
Ich stelle mal folgendes Vorgehen in den Raum:Zitat :Was ist da jetzt der beste Umgang?
Man fordert unter Verweis auf das Schreiben die Bekanntgabe des genauen Wortlauts der beanstandeten Äußerung.
Zusätzlich bestreitet man den Vorwurf und informiert darüber, dass man alle Aussagen und Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß getätigt hat.
IMO läge es jetzt am Anwalt den Vorwurf zu substantiieren. Eine sofortige Klageerhebung halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
VG
Roland
Und jetzt?
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