Abmahung wegen Zeugenaussage

17. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Reinitzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahung wegen Zeugenaussage

Ich war vor ein paar Wochen Zeuge beim Amtsgericht.
Gegen einen früheren Freund von mir gab es eine Anklage wegen sexuelle Nötigung und ein paar Bombendrohungen per Email. Als er das gemacht, war ich schon lange nicht mehr mit ihm befreundet. Die Polizei war ihm schnell auf den Versen. Er hat versucht, mir die Sachen anzuhängen und hat eine Email Adresse auf meinen Namen erstellt und der Polizei ein Geständnis in meinem Namen geschickt. Darauf sind die aber nicht reingefallen. In der Email war auch sowas wie ein privates Detail von mir. Er wollte wohl, dass die Polizei denkt, dass das nur ich wissen kann, und dass das falsche Geständnis deshalb wirklich von mir kommt. Ich wurde dazu früher schon von der Polizei befragt und konnte das klären.

Beim Gericht wurde ich nochmal dazu gefragt. Und zwar habe ich das besagte Lebensdetail mal eine früheren Freundin erhält, die auch gut mit dem Angeklagten befreundet ist.
Ich habe das beim Gericht gesagt. Das gleiche hatte ich schon der Polizei gesagt und es gab keine Nachfragen.

Der Angeklagte hat 1,3 Jahre auf Bewährung bekommen.
Jetzt bekomme ich aber gestern Post von einer Anwaltskanzlei, die die Freundin vertritt. Ich hätte unwahre Behauptungen gemacht, die beleidigend sind und soll mich bei Androhung von 5000 Euro "Vertragsstrafe" verpflichten, diese nicht zu wiederholen. Es geht ausdrücklich um die Aussage in der Gerichtsverhandlung. Die habe ich auch nur dort gemacht und sonst nirgendwo.
Ich soll jetzt fast 600 Euro für den Anwaltsbrief zahlen.
Was tue ich da jetzt? Jetzt mal angenommen, ich sage ja, okay, ich unterschreibe, weil ich keinen Stress will. Dann würde ich einen Meineid gestehen? Ich habe absolut die Wahrheit gesagt, aber was der Anwalt von der früheren Freundin macht, irritiert mich total. Er sagt auch, er wird vor Gericht gehen, wenn ich innerhalb von 14 Tagen nicht unterschreibe. Ist das ein Trick?
Was ist da jetzt der beste Umgang?

-- Editiert von Moderator topic am 18. August 2024 17:04

-- Thema wurde verschoben am 18. August 2024 17:04




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34404 Beiträge, 17795x hilfreich)

Was tue ich da jetzt? Einen Anwalt aufsuchen oder die Frag-einen-Anwalt-Funktion dieses Forums benutzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Reinitzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was tue ich da jetzt? Einen Anwalt aufsuchen oder die Frag-einen-Anwalt-Funktion dieses Forums benutzen.


Was kostet das und kriege ich das erstattet? Bin Student und Bafög ist schon knapp genug.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129581 Beiträge, 41335x hilfreich)

Zitat (von Reinitzer):
Was kostet das

Lesen hilft ...
https://www.frag-einen-anwalt.de/
ab 30 EUR (zzgl. 5,00 € Nutzungsgebühr. Inkl. MwSt.)



Zitat (von Reinitzer):
kriege ich das erstattet?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Reinitzer):
Bin Student und Bafög ist schon knapp genug.

Für Bedürftige gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von Reinitzer):
die beleidigend sind

Was von der Aussage war denn beleidigend für die frühere Freundin? Oder fehlt da etwas im Sachverhalt?

Zitat (von Reinitzer):
Was kostet das und kriege ich das erstattet?

Irgendwas im 3-stelligen Bereich. Wenn die frühere Freundin Dich nicht verklagt, dann wahrscheinlich nicht.

Zitat (von Reinitzer):
Was tue ich da jetzt?

Eine Option wäre auch nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Reinitzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Was von der Aussage war denn beleidigend für die frühere Freundin? Oder fehlt da etwas im Sachverhalt?


Der Angeklagte, die besagte Freundin und ich waren mal im gleichen Freundeskreis. Die besagte Freundin war für ein paar Wochen meine Partnerin. Wir haben uns getrennt. Ein paar Monate später habe ich mich auch von dem Angeklagten distanziert, das hatte aber nichts mit meiner Ex zu tun. Die Ex und der Angeklagte sind weiter Freunde geblieben.
Ich habe dann der Ex während der Beziehung natürlich private Details aus meinem Leben erzählt. Und ein Detail konnte im engeren Sinn nur die Ex wissen, also die mich jetzt verklagt.
Sowohl die Polizei als auch das Gericht haben gefragt, woher da jemand von wissen kann. Ich habe gesagt, dass von dem Detail sowohl meine Eltern als auch zwei Ex-Partnerinnen wissen. Da habe ich dann angefügt, dass die andere Ex-Partnerin meines Wissens den Angeklagten gar nicht kennt (da lebte ich noch in einem anderen Bundesland) und meine Eltern auch keinen Kontakt zu ihm pflegen.
Ich habe nicht gesagt, dass ich mir sicher bin, dass sie das Detail an den Angeklagten weitergegeben hat, sondern dem Gericht nur die wenigen Möglichkeiten gesagt und erklärt, wie die Personen zueinander stehen und ob überhaupt.

So und jetzt sagt der Anwalt von der Ex, es sei beleidigend und "ehrenrührig", dass ich in der öffentlichen Hauptverhandlung (im Schreiben dick markiert) behauptet habe, die Mandantin, also meine Ex, würde einer Person zuarbeiten, die der sexuellen Nötigung verdächtig ist. Dann hat er noch in dem Schreiben erklärt, dass der Vorwurf besonders schwerwiegend ist, weil meine Ex eine Beamtenlaufbahn im höheren Dienst anstrebt.

-- Editiert von User am 18. August 2024 00:22

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Reinitzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, ganz konkret jetzt mal:
Es ging darum, dass ich mich als Kind bei einem Unfall am Kopf verletzt habe. Ohne bleibende Schäden für meine geistigen Fähigkeiten, aber auf dem Kopf ist eine kleine Narbe zurückgeblieben, wo keine Haare wachsen.
Und in diesem Fake-Geständnis hat der Angeklagte in meinem Namen geschrieben, "ich" hätte mich mal als Kind am Kopf verletzt (Beschreibung, so wie es wirklich geschehen ist bzw. ich es meiner früheren Freundin geschildert hatte) und seitdem hätte ich psychische Probleme und würde zu Gewaltausbrüchen und sexuell abartigen Fantasien neigen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129581 Beiträge, 41335x hilfreich)

Zitat (von Reinitzer):
behauptet habe, die Mandantin, also meine Ex, würde einer Person zuarbeiten, die der sexuellen Nötigung verdächtig ist.

Auf gut Deutsch, man müsste den Wortlaut der Aussagen in der HV vergleichen mit dem Wortlaut der Abmahnung, um festzustellen, ob die Abmahnung berechtigt sei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Reinitzer):
Was tue ich da jetzt? Jetzt mal angenommen, ich sage ja, okay, ich unterschreibe, weil ich keinen Stress will.


Wie kommt man auf die Idee, dass man in einem Laienforum jetzt nun solche konkreten Handlungsempfehlungen erhält? Wir kennen weder Details noch Hintergründe, bzw. wissen nicht was stimmt oder nicht stimmt, zudem kann man sich auch haftbar machen.

Zitat (von Reinitzer):
Was kostet das und kriege ich das erstattet? Bin Student und Bafög ist schon knapp genug.

Man kann bspw. auch Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Entweder investiert eben das Geld in einen Anwalt oder wenn man meint man muss da selbst rumexperimentieren - soll man es eben so machen.

Zitat (von hh):
Wenn die frühere Freundin Dich nicht verklagt, dann wahrscheinlich nicht.


Nur klagen allein reicht allerdings nicht, sie müsste ja dann auch (vollständig) gewinnen. Würde sie verlieren, müsste Sie auch die Anwaltskosten des Fragestellers bezahlen.

Zitat (von Reinitzer):
Ich habe absolut die Wahrheit gesagt, aber was der Anwalt von der früheren Freundin macht, irritiert mich total.


Ein Anwalt ist kein Gericht bzw. spricht keine Urteile, der arbeitet eben zuerst mal im Interesse seiner Mandanten. Urteile werden von Richtern gesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Und die Ex-Freundin war in der Verhandlung anwesend und weiß daher, was dort genau gesagt wurde?

Sollte die Darstellung des Sachverhaltes wahr und vollständig sein, dann halte ich die Vorwürfe des Anwaltes für haltlos.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Reinitzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und die Ex-Freundin war in der Verhandlung anwesend und weiß daher, was dort genau gesagt wurde?


Die wird es vom Angeklagten wissen. Neben den Juristen und der Protokollführerin waren sonst nur zwei mir unbekannte Zuschauer anwesend.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von Reinitzer):
Die wird es vom Angeklagten wissen.

Der Deine Aussage möglicherweise nicht wahrheitsgemäß wiedergegeben hat.

Zitat (von Reinitzer):
Neben den Juristen und der Protokollführerin

Auch die können als Zeugen dafür dienen, was Du tatsächlich gesagt hast.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Reinitzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Deine Aussage möglicherweise nicht wahrheitsgemäß wiedergegeben hat.


Darauf bin ich jetzt gar nicht gekommen. Obwohl das wohl die naheliegendste Möglichkeit ist.

Dann werde ich mir mal so einen Beratungsschein holen. Wie lange dauert das? Und was mache ich, falls ich keinen Beratungstermin bekomme, bevor die zwei Wochen Frist um sind? Einfach gar nicht reagieren?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von Reinitzer):
Dann werde ich mir mal so einen Beratungsschein holen.
Warum fragst du hier nicht nebenan? Da sind Anwälte online...Die raten dir noch heute.
Ob du für dein Anliegen einen BH-schein bekommst, weißt du erst, wenn dein Antrag bearbeitet und der Schein bewilligt ist. Dann musst du noch n Anwalt suchen...der dafür bereitwillig eintritt.
Zitat (von Reinitzer):
Ist das ein Trick?
Könnte ein bekannter Einschüchterungsversuch sein... Das schreiben sie immer, dass sie vor Gericht gehen werden... auch, wenn sie nicht gehen.
Zitat (von Reinitzer):
Dann würde ich einen Meineid gestehen?
Hast du vor Gericht unter Eid ausgesagt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34404 Beiträge, 17795x hilfreich)

Hast du vor Gericht unter Eid ausgesagt? Vermutlich nicht, aber da auch die falsche uneidliche Aussage strafbar ist, macht das keinen so großen Unterschied... Im Übrigen würde der TE ja nicht mitteilen, er habe irgendwas falsch ausgesagt, sondern lediglich, dass er die Aussage nicht wiederholt - das ist kein Geständnis für irgendwas.
Einfach gar nicht reagieren? Exakt - man sollte hier ohne anwaltlichen Rat gar nichts unternehmen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2755 Beiträge, 453x hilfreich)

Ein Szenario, was für mich denkbar ist:

Der Verurteilte ist zur Freundin gerannt und hat irgendwas gefaselt von wegen "hat Dich beleidigt und jetzt kommt auf Dich auch noch etwas von wegen falscher Verdächtigung zu", Freundin rennt mit den Infos zum Anwalt und versucht proaktiv gegen etwas vorzugehen, was so gar nicht stattgefunden hat.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9819 Beiträge, 2071x hilfreich)

So ein Gericht

Zitat (von Reinitzer):
So und jetzt sagt der Anwalt von der Ex, es sei beleidigend und "ehrenrührig", dass ich in der öffentlichen Hauptverhandlung (im Schreiben dick markiert) behauptet habe, die Mandantin, also meine Ex, würde einer Person zuarbeiten, die der sexuellen Nötigung verdächtig ist.


Meine Meinung:
Ob eine Verhandlung öffentlich oder nicht offentlich ist, entscheidet das Gericht
Als Zeuge hat man die Wahrheit zu sagen
Der genaue Wortlaut ergibt sich aus dem Protokoll


Pech gehabt , Her Anwalt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34404 Beiträge, 17795x hilfreich)

Der genaue Wortlaut ergibt sich keineswegs "aus dem Protokoll" - in Strafprozessen werden keine Wortprotokolle geführt. Im Protokoll steht nur "Vernehmung des Zeugen X", nicht was X wörtlich sagte.

-- Editiert von User am 19. August 2024 16:39

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2706 Beiträge, 1217x hilfreich)

Zitat (von Reinitzer):
Was ist da jetzt der beste Umgang?
Ich stelle mal folgendes Vorgehen in den Raum:

Man fordert unter Verweis auf das Schreiben die Bekanntgabe des genauen Wortlauts der beanstandeten Äußerung.

Zusätzlich bestreitet man den Vorwurf und informiert darüber, dass man alle Aussagen und Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß getätigt hat.

IMO läge es jetzt am Anwalt den Vorwurf zu substantiieren. Eine sofortige Klageerhebung halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.



VG
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.188 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.372 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.