Abonnement Kündigung bei Avast

5. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 40x hilfreich)
Abonnement Kündigung bei Avast

ich habe bei AVAST mein Abonnement am 06.10.2024 für nächstes Jahr jetzt schon gekündigt per Email . AVAST hat mir bis heute noch keine Kündigungs Bestätigung geschickt, stattdessen wollten die wieder bei Paypal abbuchen. Bei Paypal konnten die nichts mehr abbuchen, weil ich bei Paypal nach meiner Kündigung eine weitere Einzugsermächtigung hab sperren lassen. Dann habe ich Xpendy beauftragt, die mögen für mich kündigen, die schrieben mir, die hätten bei AVAST gekündigt. Nun meine Frage, die Firma Xpendy müßte doch eine Bestätigung von AVAST bekommen, das AVAST von der Firma Xpendy die Kündigung zur Kenntnis genommen hat?




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von Ottonormal1954):
Nun meine Frage, die Firma Xpendy müßte doch eine Bestätigung von AVAST bekommen, das AVAST von der Firma Xpendy die Kündigung zur Kenntnis genommen hat?


Vielleicht ja - vielleicht nein

Wieso bemüht man eine Firma aus NL für eine Sache, die man selber mit einem Einschreiben und Frist zur Sendung einer Kündigungsbestätigung erledigen kann?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129829 Beiträge, 41404x hilfreich)

Zitat (von Ottonormal1954):
AVAST hat mir bis heute noch keine Kündigungs Bestätigung geschickt

Das müssen die auch nicht.
Könnte natürlich sein, das die Mail nicht angekommen ist.



Zitat (von Ottonormal1954):
stattdessen wollten die wieder bei Paypal abbuchen

Verwundert nicht sonderlich.



Zitat (von Ottonormal1954):
die schrieben mir, die hätten bei AVAST gekündigt.

Und diese unsubstantiierte Behauptung haben diese wie konkret bewiesen?



Zitat (von Ottonormal1954):
Nun meine Frage, die Firma Xpendy müßte doch eine Bestätigung von AVAST bekommen, das AVAST von der Firma Xpendy die Kündigung zur Kenntnis genommen hat?

Nö.



Zitat (von cirius32832):
Wieso bemüht man eine Firma aus NL für eine Sache, die man selber mit einem Einschreiben und Frist zur Sendung einer Kündigungsbestätigung erledigen kann?

Man könnte sogar - ganz einfach und völlig kostenfrei - den vom Anbieter vorgesehen Weg gehen.
Da gibt es dann sogar eine Bestätigung für das Archiv.

Und wenn man dann das Feedback-Formular richtig ausfüllt, gibt es sogar richtig gute "bleib-doch-wir-haben-dich-so-lieb"-Angebote...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wieso bemüht man eine Firma aus NL für eine Sache, die man selber mit einem Einschreiben und Frist zur Sendung einer Kündigungsbestätigung erledigen kann?

wie lautet denn die Adresse von AVAST?

Signatur:

OTTO

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#4
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte sogar - ganz einfach und völlig kostenfrei - den vom Anbieter vorgesehen Weg gehen.
Da gibt es dann sogar eine Bestätigung für das Archiv.

Und wenn man dann das Feedback-Formular richtig ausfüllt, gibt es sogar richtig gute "bleib-doch-wir-haben-dich-so-lieb"-Angebote...


was muß ich in Goggle eingeben um an das Feeback-Formular zu kommen oder sichherheitshalber die Adresse von AVAST, damit ich die Kündigung per Einschreiben versenden kann?

Signatur:

OTTO

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129829 Beiträge, 41404x hilfreich)

Zitat (von Ottonormal1954):
was muß ich in Goggle eingeben um an das Feeback-Formular zu kommen

Gar nichts, denn das wird dynamisch kreiert und nur angezeigt, wenn an den vom Anbieter vorgesehen Weg geht.



Zitat (von Ottonormal1954):
die Adresse von AVAST

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen einfach mal liest, denn da pflegen die Anschriften des Vertragspartners drinzustehen..


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von Ottonormal1954):
wie lautet denn die Adresse von AVAST?


Die fndet man hier.
https://www.avast.com/de-de/impressum#pc

Hier kommt man zum Support
https://support.avast.com/avast/de/de/home/current/contact

Hier findet man die Anleitung zum kündigen
https://support.avast.com/de-de/article/Unsubscribe-FAQ/?inid=avast-support-contact_unsubscribe-kb-Unsubscribe-FAQ#pc

Und hier ist sie im Detail
Zitat:
Melden Sie sich unter Verwendung des nachstehenden Links in Ihrem Avast-Konto an:
https://id.avast.com/sign-in
Klicken Sie in der Kachel Meine Abonnements auf Abonnements verwalten.
Klicken Sie unter dem zu kündigenden Abonnement auf Kündigen.
Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um die Kündigung abzuschließen.
Detaillierte Anweisungen zur Kündigung Ihres Abonnements über Ihr Avast-Konto finden Sie im folgenden Artikel:

Signatur:

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#7
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die fndet man hier.
https://www.avast.com/de-de/impressum#pc

Hier kommt man zum Support
https://support.avast.com/avast/de/de/home/current/contact

Hier findet man die Anleitung zum kündigen
https://support.avast.com/de-de/article/Unsubscribe-FAQ/?inid=avast-support-contact_unsubscribe-kb-Unsubscribe-FAQ#pc

Und hier ist sie im Detail

Zitat:
Melden Sie sich unter Verwendung des nachstehenden Links in Ihrem Avast-Konto an:
https://id.avast.com/sign-in
Klicken Sie in der Kachel Meine Abonnements auf Abonnements verwalten.
Klicken Sie unter dem zu kündigenden Abonnement auf Kündigen.
Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um die Kündigung abzuschließen.
Detaillierte Anweisungen zur Kündigung Ihres Abonnements über Ihr Avast-Konto finden Sie im folgenden Artikel:

ganz, gansz lieben, fetten Dank für die Hilfe. Darüber habe ich mich riesig gefreut über soviel Hilfe. Ich werde es jetzt mal ausprobieren, wenn ich es nicht hinbekommen sollte, darf ich mich dann wieder melden?

Signatur:

OTTO

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129829 Beiträge, 41404x hilfreich)

Zitat (von Ottonormal1954):
darf ich mich dann wieder melden?

Klar.


Im falls man nicht kündigen möchte, sondern das ganz nur zu teuer ist, dann einfach kündigen und im Feedbackformular nach der Kündigung eingeben, das aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Betrag zu hoch ist und man sich das in der Höhe nicht mehr leisten kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar.


Im falls man nicht kündigen möchte, sondern das ganz nur zu teuer ist, dann einfach kündigen und im Feedbackformular nach der Kündigung eingeben, das aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Betrag zu hoch ist und man sich das in der Höhe nicht mehr leisten kann.
(Das habe ich ausgefüllt, und auch angekreutzt, das es mir zu teuer war, bekomme ich denn noch eine Bestätigung?)
nochmals ganz, ganz lieben Dank, das ich wieder fragen darf. Ich habe ein kleines Problem, und zwar, kann man das ja nur in englisch alles angeben. Ich war auf der Seite mit Abbonement kündigen, die Fragen sind aber leider nur in englisch und so fit sind leider meine Englischkenntnisse nicht.

Signatur:

OTTO

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129829 Beiträge, 41404x hilfreich)

Zitat (von Ottonormal1954):
und zwar, kann man das ja nur in englisch alles angeben

Mal oben schauen (rechte Seite?), in den Menüs sind normalerweise Sprachumstellungen möglich.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Ottonormal1954
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mal oben schauen (rechte Seite?), in den Menüs sind normalerweise Sprachumstellungen möglich.
ich muß wieder dumm fragen, welche Seite ist gemeint, hier von den Antworten oder in der Mitteilung von der Abbonement Kündigung?Entschuldigung für meine ganzen nervigen Fragen aber mich macht die ganze Angelegenheit selber nervös und bin trotzdem froh, das mir hier geholfen wird.

Signatur:

OTTO

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129829 Beiträge, 41404x hilfreich)

Zitat (von Ottonormal1954):
welche Seite ist gemeint,

Die Seite von Avast war gemeint.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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